Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
77230.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/656/2018
öffentlich
09.01.2018
Amt 10 Hans Bongartz
Stimmrechtsanteile an der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.02.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz ist auf gesetzlicher Grundlage Mitglied des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Wie der WVER mit Schreiben vom 08.01.2018 dem Bürgermeister
mitgeteilt hat, endet die 5-jährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des WVER
in dessen Verbandsversammlung am 17.06.2018.
In den letzten 3 Monaten vor Beendigung der Amtszeit der aktuellen Verbandsversammlung sind die Delegierten für die neue Amtsperiode zu benennen. Die Mitglieder können sich hierbei im Rahmen ihres geleisteten Mitgliedsbeitrags an der Entsendung bzw. der Wahl der Delegierten beteiligen. Dabei entspricht eine Betragseinheit einem Sitz in der maximal 101 Mitglieder umfassenden Verbandsversammlung.
Zuständig für die Benennung von Delegierten für mögliche Erkelenzer Sitze bzw.
Sitzanteile wäre der Stadtrat.
Die Stadt verfügt für die Neubesetzung der Verbandsversammlung jedoch lediglich
über 0,1572 Beitragsteileinheiten1 und damit nur über geringfügig mehr als bei der
letzten Besetzung der Verbandsversammlung im Jahre 2013 (Damals waren es
0,1493 Beitragsteileinheiten.)
Über volle Beitragseinheiten verfügte die Stadt Erkelenz bisher und auch zukünftig
nicht. Damit verfügte und verfügt sie auch zukünftig nicht über einen Anspruch auf
einen Sitz in der neuen Verbandsversammlung.
Über die Beitragseinheiten werden die ganzen Sitze errechnet; Beitragsteileinheiten sind die im
Nachkommabereich ermittelten Werte, die im Besetzungsverfahren zu ganzen Sitzen aggregiert werden.
1
Die Beitragsteileinheiten können und werden zu ganzen Sitzen aggregiert. Dies kann
so geschehen, dass die Inhaber der Beitragsteileinheiten diese nicht für sich reklamieren, also zur freien Verfügung belassen, oder dadurch, dass sich Kommunen mit
freien Beitragsteileinheiten zusammenschließen und die dann entstehenden ganzen
Sitze für diesen interkommunalen Zusammenschluss reklamieren.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg hat im Jahre 2013 für
die damalige Bildung der Verbandsversammlung des WVER einstimmig beschlossen, dass die verbleibenden freien Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden
im Kreis Heinsberg kreisweit aggregiert werden sollten, also zusammenzufassen seien. Die dadurch erreichbaren (zusätzlichen) ganzen Sitze sollten demnach den Städten mit den größten eingebrachten Beitragsteileinheiten zugutekommen. Dies waren
in 2013 die Städte Übach-Palenberg und Wassenberg. Die darüber hinausgehenden
(damals) bestehenden ca. 0,5 Beitragsteileinheiten sollten der Stadt im Kreis Heinsberg mit den eigenen drittgrößten unverbrauchten Beitragsteileinheiten zur weiteren
Aggregation eines weiteren Sitzes (z. B. in Absprache mit der Städteregion) zufallen.
Dies war die Stadt Heinsberg.
Bürgermeister Jansen als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister
im Kreis Heinsberg hat die Angelegenheit mit den anderen Bürgermeistern im Kreis
Heinsberg kurzfristig erörtert, da der WVER hinsichtlich der Aggregation bzw. Reklamierung von Beitragsteileinheiten eine gemäß Satzung vorgegebene kurze Auslauffrist, die bereits am 24.01.2018 endete, gesetzt hatte.
Hierbei konnte eine einvernehmliche Regelung – analog jener aus 2013 – kreisweit
erzielt werden.
Für die anstehende Neubesetzung der Verbandsversammlung des WVER konnten
folgende Beitrags- bzw. Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden des Kreises
Heinsberg aggregiert werden:
Kommune
Volle Beitragseinheiten (und damit volle
Sitze)
Beitragsteileinheiten
Rang der höchsten Beitragsteileinheiten
Erkelenz
Gangelt
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach-Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
0
0
2
3
0
2
1
1
0
0,1572
0,0000
0,6115
0,2294
0,0000
0,6164
0,1011
0,5500
0,0131
5
8
2
4
8
1
6
3
7
insgesamt
9
2,2787
Die zusätzlich aggregierten 2 Sitze sollen aufgrund der Abstimmung unter den beteiligten Bürgermeistern zur Stärkung der Interessen der Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg an die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg, die den höchsten
Rang unter den Beitragsteileinheiten besitzen, gehen.
Vorlage A 10/656/2018 der Stadt Erkelenz
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Auf dieser Basis wird dem Rat empfohlen, diesem interkommunalen Kompromiss
(Kompromiss in Analogie zu 2013) zuzustimmen, da ein eigener Sitz für Erkelenz
nicht erreichbar ist und andernfalls die Erkelenz Beitragsteileinheiten von 0,1572 unter Umständen nach außerhalb des Kreises Heinsberg zur Aggregation von weiteren
dortigen Sitzen abfließen könnten, was nicht unbedingt im Interesse der hiesigen
Region und der Stadt Erkelenz wäre.
Beschlussentwurf:
„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erzielten Einigung der Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg hinsichtlich der Einbringung der städtischen Beitragsteileinheiten
von 0,1572 zur Bestimmungen respektive zur Wahl der Verbandsversammlung 2018
des Wasserverbandes Eifel-Rur in den aggregierten Beitragseinheitenpool der sich
beteiligenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg zu.
Die Erkelenzer Beitragsteileinheiten von 0,1572 sollen dabei der Erlangung zusätzlicher Sitze für die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg dienen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/656/2018 der Stadt Erkelenz
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