Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
77233.pdf
Größe
723 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 16:48

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/655/2018 öffentlich 13.02.2018 Amt 10 Marcell Breuer Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Beratungsfolge: Datum Gremium 28.02.2018 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, Andreas Ullmann, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 erstellt. Dieser wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Für Rückfragen steht Herr Ullmann in der Ratssitzung zur Verfügung. Beschlussentwurf: „Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Tätigkeitsbericht_2017.pdf Bericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für das Jahr 2017 Bildquelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Anstatt mit dir zu gehen, werde ich mit dir kriechen. Anstatt mit dir zu reden, werde ich andere Wege finden, um mit dir zu kommunizieren. Anstatt mich darauf zu konzentrieren, was du nicht kannst, werde ich dich für das, was du kannst, mit Liebe belohnen. Anstatt dich zu isolieren, werde ich Abenteuer für dich erschaffen. Anstatt dich zu bemitleiden, werde ich dich achten. Huygen Hilling Andreas Ullmann Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter Stand 31.12.2017 Seite |1 Inhalt: 1. Einleitung Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen 2. Anfragen an Stadt Erkelenz 3. Besuche 4. Teilnahme an Ratssitzungen 5. 6. Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen Anfragen an andere Stellen 7. Sprechstunden/sonstige Beratungen 8. Offene Sachverhalte aus 2016 9. Hinweis: Sonstiges Vorliegende Ergebnisse/Antworten wurden im Text rot eingearbeitet. Offene Sachverhalte enthalten Erläuterungen in blau .. Einleitung: Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 67 000 oder 0,9 % mehr als am Jahresende 2013. 2015 waren somit 9,3 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der Schwerbehinderten waren Männer. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt sowie ein gültiger Ausweis ausgehändigt wurde. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war nahezu ein Drittel (32 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (44 %) gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit 86 % wurde der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. 4 % der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. 2 % waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Seite |2 Knapp zwei von drei schwerbehinderten Menschen hatten körperliche Behinderungen (61 %): Bei 25 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei 13 % waren Arme und Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 12 % Wirbelsäule und Rumpf. In 5 % der Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor. 4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 12 % der Fälle, auf zerebrale Störungen 9 %. Bei den übrigen Personen (18 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen. Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (24 %) war vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden; 33 % wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf. . Schwerbehinderte Menschen am 31.12.15 Insgesamt Jahr Anzahl Männlich je 1 000 Einwohner Anzahl Weiblich je 1 000 Einwohner Anzahl je 1 000 Einwohner 1) Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 09.05.2011. 2) Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ vom 25.05.1987. 20151) 1 768 932 99 889 682 101 879 250 97 20131) 1 771 959 101 897 614 105 874 345 97 20112) 1 689 289 95 860 884 99 828 405 91 20092) 1 656 455 93 848 998 97 807 457 88 20072) 1 640 212 91 845 994 96 794 218 86 20052) 1 637 650 91 848 925 96 788 725 85 20032) 1 617 939 89 842 521 96 775 418 84 20012) 1 709 186 95 893 286 102 815 900 88 19992) 1 736 513 96 906 237 104 830 276 90 19972) 1 810 962 101 947 003 108 863 959 93 19952) 1 835 305 103 959 008 110 876 297 95 Seite |3 Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2015 nach Altersgruppen Alter von … bis unter … Jahren Insgesamt Männlich Weiblich unter 4 3 363 1 856 1 507 4–6 3 455 2 005 1 450 6 – 15 23 258 14 342 8 916 15 – 18 9 906 5 988 3 918 18 – 25 28 345 16 428 11 917 25 – 35 52 471 28 936 23 535 35 – 45 76 765 39 608 37 157 45 – 55 210 855 106 531 104 324 55 – 60 167 348 88 008 79 340 60 – 62 79 580 42 008 37 572 62 – 65 129 862 69 404 60 458 65 und älter 983 724 474 568 509 156 1 768 932 889 682 879 250 Insgesamt Seite |4 Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2015 nach Art der schwersten Behinderung Art der schwersten Behinderung Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Insgesamt in Prozent aller Schwerbehinderter Menschen 8 189 0,5 Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen 193 590 10,9 Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes 165 485 9,4 Blindheit und Sehbehinderung 70 748 4,0 Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 61 886 3,5 Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellung u. a. 38 875 2,2 Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen 371 002 21,0 Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten 308 261 17,4 Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen 550 896 31,1 1 768 932 100 Insgesamt Zentraler Statistischer Auskunftsdienst Stand Juni 2016 Seite |5 In der o.g. Statistik sind nur die Fälle mit einem GdB von mindestens 50 enthalten. In Erkelenz sind dies 4582 Personen. Nach den Erhebungen der Kreisverwaltung Heinsberg (Stand 2016) leben 7989 behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten GdB ab 20 unterschiedlichen Alters in Erkelenz. Seite |6 1. Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen 1. Empfehlung Hermann-Josef Altenheim zur Kenntlichmachung der Glastüren gem. DIN 18040. Bessere Erkennbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung herstellen. 2. Beschaffung (unter Mitwirkung der Kreisverwaltung) der statistischen Daten der Menschen mit einem GdB in Erkelenz Stand 31.12.2016 bei der Kreisverwaltung und Auswertung. Aufbereitung der Daten für die Homepage der Stadt Erkelenz vorgenommen. 3. Begehung der Frühkirmes mit der Stadtverwaltung und dem Teilhabekreis Erkelenz. Prüfung auf Barrierefreiheit. 4. Anregung an Bäckerei Filialbetrieb zur Kenntlichmachung der Glastüren gem. DIN 18040. Bessere Erkennbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung herstellen. 5. Targobank Eingang Filiale Erkelenz. Glasflächenmarkierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nicht optimal. Vorschlag zur Verbesserung gemacht. 6. Kreissparkasse Erkelenz. Haupteingang zur Filiale. Vorschlag einer besseren Kenntlichmachung der Glasflächen. Ebenfalls Hinweise zu den Glastüren im Gebäude gegeben. 7. Pro Seniore bitte zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Gebäude vorgetragen. Hinweise zur Kenntlichmachung von Glastüren gegeben. Für Menschen mit Sehbehinderung sind die Türen nicht erkennbar. 8. Hinweis Stadtverwaltung zur Berichtigung Homepage Schwimmbad. Einarbeitung der neuen Schwimmbadsatzung (freier Eintritt für eine Begleitperson bei Kennzeichen B). Homepage wurde nach Hinweis umgehend ergänzt. 9. Hinweis an Spielwarenfachgeschäft in Erkelenz zur Kenntlichmachung der Glasflächen (Verringerung Unfallgefahr für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen). 10. Hinweis an Reinigungsfirma in Erkelenz zur Kenntlichmachung der Glasflächen (Verringerung der Unfallgefahr für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen). 11. Hinweis Kreisverwaltung Heinsberg (Nebenstelle Gesundheitsamt Erkelenz) zur Markierung der Eingangstür (Verringerung der Unfallgefahr für Menschen mit Sehbehinderung). Ebenfalls Hinweis zur Nutzung des Haupteinganges als Fluchtweg gegeben (Öffnungsrichtung der Tür). 12. Anregung an Gewerbering. Installation von Klingeln (siehe Beispiel) an den Geschäften, damit Menschen mit Hilfebedarf im Geschäft Unterstützung anfordern können. Um Prüfung gebeten, ob dies in Erkelenz umsetzbar ist. 13. Bitte an die Stadtverwaltung. Bei Umbau barrierefreier Zugang Nysterbachhalle auch einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung im Bereich des neuen Zugangs mit einplanen. Seite |7 2. Anfragen an Stadt Erkelenz 1. Behindertenparkplatz vor Leonhardskapelle Der Parkplatz reicht für zwei Fahrzeuge aus. Leider parken teilweise Fahrzeuge so ungünstig, dass nur ein Fahrzeug abgestellt werden kann. Der Stadtverwaltung vorgeschlagen, eine Markierung auf der Parkfläche anzubringen. Dann sind zwei Plätze klar erkennbar und eine entsprechende Nutzung garantiert. Die Nutzung wurde durch die Stadt kontrolliert und überwacht. Es wird jetzt so geparkt, dass beide Plätze genutzt werden können. Die Stadt beobachtet die Entwicklung gezielt. Sollte sich wieder etwas ändern, werden weitere Maßnahmen eingeplant. 2. Behindertenparkplätze Parkdeck Ostpromenade Im Unterdeck und hinter dem Parkdeck befinden sich drei Behindertenparkplätze. Für ortsfremde Besucher sind diese aber schwer auffindbar. Es wurde vorgeschlagen, ein zusätzliches Hinweisschild (mit Angabe – wo sich die Behindertenparkplätze befinden) anzubringen. Die Idee kann leider nicht umgesetzt werden. Der Platz auf dem Schild reicht nicht aus, um dort Ergänzungen anzubringen. Ein Zusatzschild kann nicht angebracht werden, da dann die Mindesthöhe (wegen Fußgängern) unterschritten wird. 3. Parkdeck Hermann Josef Gormanns-Str. In der Tiefgarage sind keinerlei Fluchtwegekennzeichnungen vorhanden. Diese sind auf dem Boden und an den Wänden erforderlich. Für alle Parkflächennutzer (insbesondere aber für Menschen mit Sehbehinderung) ist eine Fluchtwegemarkierung/Ausschilderung dringend erforderlich. Die beiden leuchtenden Schilder über den Ausgangstüren sind defekt. Eine Leuchte ist auch vollständig von einem Schild verdeckt. Noch in Bearbeitung 4. Homepage Stadt Erkelenz Auf der Homepage gibt es keine Möglichkeit, das Schriftbild zur vergrößern. Ebenfalls ist die Kontrastierung der Seite für Menschen mit Sehschwäche nicht optimal. Eine Nutzung der Homepage über die Tastatur ist nicht möglich. Stadt um Bereinigung dieser Barrieren gebeten. Es wird ein Icon eingearbeitet, damit eine Anpassung des Homepageinhaltes ermöglicht wird. Ebenfalls wird die Kontrastierung der Seiten verbessert. 5. Zugang zu Ladengeschäften/Rampen auf öffentlichem Verkehrsflächen Ladengeschäfte in Erkelenz (z.B. Kölner Straße) sind meist nur über eine Stufe zu erreichen. Höhenunterschiede bis ca. 15 cm können mit kleinen Rampen überbrückt werden. Dies ist zwar keine perfekte Lösung, hilft aber trotzdem betroffenen Personen schon erheblich. Fragestellung an die Stadtverwaltung: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein Antrag nötig. An welche Stelle ist dieser zu richten? Wie würde die Verwaltung solche Anträge entscheiden? Die Idee wird grundsätzlich positiv gesehen. Es sind aber auch die Auswirkungen auf das Stadtbild zu berücksichtigen. Ebenfalls entsteht durch die Rampen eine Stolpergefahr, da sie auf den Gehweg führen und nicht bündig zur Hauswand enden. Die Unfallgefahr wird daher – insbesondere durch die hohe Frequentierung der Straße im Innenstadtbereich – erheblich erhöht. Die Hauseigentümer müssten bauliche Maßnahmen veranlassen, wenn diese möglich sind. Eine generelle Aussage ist daher durch die Verwaltung nicht möglich, sondern jeder Einzelfall muss, wenn eine solche Maßnahme geplant wird – geprüft werden. Seite |8 6. Parkbank Erkelenz Genhof In Genhof ist eine Parkbank im Feld vollständig defekt. Sie wurde bisher – neben Wanderern und Radfahrern – gerne durch mehrere Personen genutzt, die auf einen Rollator angewiesen sind. Stadt um Austausch (Bezirksausschuss Schwanenberg) gebeten. Die defekte Bank wurde örtlich entfernt und die Stadt informiert. Ob eine Neuaufstellung erfolgt, ist noch offen. Die damalige Aufstellung erfolgte vermutlich durch eine Partei und nicht durch die Stadtverwaltung. In der Zwischenzeit wurde eine private Bank gestiftet und aufgestellt. 7. Durchgangsbreite Gehweg vor der Kirche In Gerderath/Genenderstr. Auf dem Gehweg vor der Kirche ist ein Poller montiert. Die Durchgangsbreite auf dem Gehweg wurde auf 70 cm reduziert. Kinderwagen/Rollator/Rollstuhl und Menschen mit Gehhilfen reicht diese Durchgangsbreite nicht aus. Sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Es ist kein Grund für diese ungünstige Montage zu erkennen. Alle anderen Pfosten wurden direkt neben dem Randstein montiert, nur dieser eine Pfosten mitten auf dem Weg. Die Stadt um Versetzung des Pfostens gebeten, damit die erforderliche Durchgangsbereite wieder erreicht wird. Pfosten wurde entfernt. 8. Nutzung Tartanbahn Willy-Stein-Stadion Es gab unterschiedliche Angaben zur Nutzungsmöglichkeit der Bahn durch Rollstühle/Rollatoren im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen. Die Nutzung der Bahn ist zugelassen. Die Stadtverwaltung wird auf der nächsten Vorstandsitzung des Stadtsportverbandes dies grundsätzlich ansprechen und die Vereine entsprechend informieren. 9. Friedhof Schwanenberg Aussegnungshalle Vor der Aussegnungshalle befindet sich eine kleine Stufe. Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger, die in der Halle an der Aussegnung teilnehmen, haben Probleme, diese Stufe (mit Rollator) zu überwinden. Vorschlag zur Anbringung einer kleinen Rampe der Stadt unterbreitet. Ebenfalls Einrichtung einer Toilette angeregt. Die Einrichtung der Toilette wird eingeplant. Wegen der Rampe erfolgt eine Besichtigung Anfang 2018. 10. Behindertenparkplatz vor Erka-Halle Es sind zwei Parkplätze vorhanden. Die Bodenmarkierung ist nicht mehr gut erkennbar. Um Aufstellung eines entsprechenden Parkplatzschildes und Erneuerung der Bodenmarkierung gebeten.. Noch in Bearbeitung 11. Schwimmbad Gerderath Der barrierefreie Zugang wurde im Eingangsbereich gepflastert. Der Weg zum Eingang führt aber über eine unbefestigte Wiese und ist für Rollatoren und Rollstühle nicht nutzbar. Anfrage an die Stadtverwaltung, wann der Weg befestigt wird. Dieser Zugang war zunächst nicht als barrierefreier Zugang geplant, sondern als 2 Rettungsweg. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Grundschule Gerderath soll auch die Seite |9 Erschließung der Turn- und Schwimmhalle Gerderath insgesamt überplant werden. Die barrierefreie Zugangsmöglichkeit wird dann mit eingeplant. Bis dahin besteht eine diese Zugangsmöglichkeit über den direkten Zugang zur Schwimmhalle. Damit man sich dort bei den Schwimmmeistern bemerkbar machen kann, wird eine Klingel installiert und ein Hinweis am Schwimmbad über diesen Zugang angebracht. 12. Ampelanlagen in Erkelenz Die Ampelanlagen sind nicht mit einer akustischen Ausstattung versehen. Antrag auf Ergänzung gestellt. Gesprächsnotiz 18.12.2017 Teilnehmer Ordnungsamt, Straßen NRW und Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz. Die Straßenkreuzungen Aachener Straße/Antwerpener Straße sowie Krefelder Straße/Roermonder Str. sind nicht mit einer Signalisierung für Blinde/Sehbeeinträchtigte Personen ausgestattet. Auch anderen Ampelanlagen in Erkelenz fehlt diese Ausstattung. Eine Ausstattung der Ampeln alleine mit technischen Mitteln reicht nicht aus. Eine Lösung muss im Gesamtkontext erfolgen. Ohne die Einbindung von taktilen Leitsystemen im Ampelbereich und einer Anpassung der Ampelschaltungen bringt die Aufrüstung durch Straßen NRW nichts. Diese Gesamtlösung muss in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung Erkelenz und Straßen NRW ausgearbeitet werden. Die notwendigen (erheblichen) Mittel sind dann einzuplanen. Eine Gesamtlösung für alle Ampelanlagen in Erkelenz ist anzustreben. Hierbei muss unterstellt werden, dass an allen Ampelanlagen ein entsprechender Bedarf (zumindest in der Zukunft) zu erwarten ist. Eine einmalige Gesamtlösung ist kostengünstiger, als Einzellösungen im Bedarfsfall. Ein solcher Bedarfsfall kann sehr kurzfristig eintreten. Dann ist eine Veränderung einer Anlage auf keinen Fall schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar. Wichtig ist, dass der betroffene Personenkreis gezielt eingebunden wird. Nur so kann eine bedarfsgerechte Ausstattung der Ampelanlagen ermittelt werden. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz wird den stv. Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V. bitten, mit dem Ordnungsamt eine Terminabsprache zur Begehung in Erkelenz zu vereinbaren. In dem Zusammenhang der Prüfung und der sich hieraus ergebenden Umstellungsmaßnahmen, wird auch die Ampelphase an der Kreuzung Aachener Str./Goswinstr/Krefelder Str. überprüft. Die Ampelzeit ist dort für Menschen mit Handicap einfach zu kurz. Es muss eine Lösung gefunden werden, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird. 13. Außentreppen Haus Spiess Die Treppen an den drei Eingängen am Haus Spiess verfügen nicht über einen Handlauf. Viele Menschen mit Handicap sind aber – um die Treppen nutzen zu können – auf einen Handlauf angewiesen (an beiden Seiten der Treppe). Die Verwaltung um Anbringung gebeten. Am Zugang zum Trauzimmer wird auf beiden Seiten ein Handlauf eingeplant. An den Seiteneingängen jeweils ein Handlauf. S e i t e | 10 14. Information Stadtverwaltung. Probleme Barrierefreiheit auf Gehwegen. Die Problemfelder (Inhalt Information an die Stadtverwaltung): a. In der Kernstadt, aber auch in den Dörfern der Stadt Erkelenz blockieren sehr häufig Fahrzeuge, Sitzmöbel der Geschäfte, mobile Werbeaufsteller und Fahrräder die Gehwege. In der Innenstadt kann man in vielen Fällen noch relativ gut ausweichen (Kölner Str.). Dies geht aber dort nicht mehr, wo der Fußgängerweg direkt an die Straße grenzt und der Bordstein eine Hürde für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren bildet. Für diesen Personenkreis ist dann eine massive Gefahr vorhanden bzw. es ist unmöglich, über die Straße auszuweichen. Aber auch für alle anderen Personen ist dies nicht ungefährlich. Teilweise werden die Gehwege (insbesondere auf den Dörfern) so zugeparkt, dass selbst ein Fußgänger auf die Straße ausweichen muss. Kinder sind da erheblich gefährdet. Sie achten ja nicht so auf den Verkehr. Älter Personen haben oft erhebliche Schwierigkeiten, den Höhenunterschied Bürgersteig/Straße zu überwinden. Eine erhebliche Sturzgefahr besteht in diesen Fällen. Ganz gefährlich wird es bei Dunkelheit. Dann weicht man auf die Straße aus und ist visuelle für den Fahrzeugverkehr schwer erkennbar. Wenn man diese Probleme den Autofahrern und auch Fahrradfahrern (ein Fahrrad mitten auf dem Fußweg = Rollstuhl/Rollatorfahrer hat keine Chance mehr) sowie den sonstigen Verursachern einmal vor Augen führt, könnte dies (hoffentlich) eine Verhaltensänderung bewirken. Die Beschäftigten des Ordnungsamtes werden gebeten, auf diese Sachverhalte auch ein Auge zu werfen. b. Die Gehwegbreite ist häufig gerade so ausreichend, dass man mit dem Rollstuhl/Kinderwagen etc. sich dort bewegen kann. Vielfach lassen aber Eigentümer die Bepflanzung so wachsen, dass die Breite erheblich eingeschränkt wird. Dann hilft nur das Ausweichen (wie unter a beschrieben). Auch in diesem Bereich hilft ggf. ein Hinweis auf die sich hieraus ergebenden Problematiken. Wenn öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind, sollte ein Hinweis erfolgen, dass man dies der Stadtverwaltung melden kann. Diese wird dann aktiv. Behinderung durch Bewuchs und ggf. herabgefallene Äste treten oft sehr kurzfristig auf. Die Verwaltung ist hier auch auf die Unterstützung durch Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. c. Müllabfuhr. Die Mülltonnen werden teilweise so auf den Wegen aufgestellt, dass auch hierdurch die gleichen Schwierigkeiten (wie oben geschildert) auftreten. Meist achten aber die Eigentümer auf eine vernünftige Aufstellung. Die Müllabfuhr bei der Leerung aber nicht. Ich bitte die Verwaltung darum, die Abfuhrunternehmen zu sensibilisieren. Die Müllabfuhr steht aber unter einem erheblichen Zeitdruck. Ob dies dann auch wirklich was bringt? Nicht jeder Eigentümer ist aber in der Lage, immer sofort die Tonne (nach der Leerung) zu entfernen. Auch hier hilft ggf. ein Hinweis/eine Bitte an die Allgemeinheit. Die Nachbarschaft kann ja eine Tonne auch mal etwas an den Rand schieben. Dies macht das Leben für Menschen, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind und Eltern mit Kinderwagen leichter. Die Stadtverwaltung hat die Punkte aufgenommen und entsprechende Information weitergeleitet. Ebenfalls wurde in der RP ein Artikel veröffentlicht, der die Problemfelder behandelte. S e i t e | 11 15. Mitführung Assistenzhunde in öffentlich zugänglichen Gebäuden Die o.g. Hunde erhalten teilweise keinen Zugang in die Schulen bzw. zu den VHS-Angeboten. Einige VHS-Angebote werden auch in Räumen (Schulen/Hallen) der Stadt Erkelenz durchgeführt. Führhunde zählen zu den Hilfsmitteln (Position Hilfsmittelverzeichnis 99.99.01. Blindenführhunde). In vielen öffentlichen Gebäuden wird der Zugang dieser Hunde aber verweigert. Es ist auch nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich um einen Assistenzhund handelt. Aus diesem Grund sind auch Bestrebungen im Gange, eine Eintragung in Ausweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) in der Zukunft vorzunehmen. Auch wenn es nicht immer einfach ist, die Notwendigkeit zu erkennen, ist der Zugang zu ermöglichen und kann nicht verweigert werden. Die Verwaltung um Information der zuständigen Stellen in Erkelenz (Schulen) gebeten. Ebenfalls die VHS-Heinsberg in Kenntnis gesetzt, damit auch dort eine Information an alle Kursleiter etc. erstellt wird. 3. Besuche/sonstige Anfragen 1. Besuch Hirsch Apotheke. Vorstellung und Problematik Nutzung Behindertentoilette besprochen. 2. Kontaktgespräch mit der Vorsitzenden des Vereins Gesundheit Plus Erkelenz e.V. 3. Schriftliche Anfrage eines Bürgers zur Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen Behindertenparkplatzes. Rechtliche Grundlagen erläutert. Verschlimmerungsantrag empfohlen und die Straßenverkehrsbehörde wegen der Prüfung „orangener Parkausweis“ eingeschaltet. 4. Anfrage eines Bürgers zu Errichtung eines Unterstandes für einen Elektrorollstuhl auf öffentlichem Gelände an die Verwaltung weitergeleitet. 4. Teilnahme an Sitzungen Stadtverwaltung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. S e i t e | 12 Hauptausschuss 16.02.2017 Ratssitzung 22.02.2017 Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte 04.04.2017 Sport- und Kultur 22.06.2017 Hauptausschuss 29.06.2017 Ratssitzung 05.07.2017 Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte 10.07.2017 Bezirksausschuss Schwanenberg 05.10.2017 Hauptausschuss 16.11.2017 5. Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen/Veranstaltungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Teilnahme Besprechung im Januar Lokaler Teilhabe-Kreis Erkelenz. Teilnahme Arbeitskreis ÖPNV im Januar. Teilnahme März Lokaler Teilhabe-Kreis Erkelenz 5 Jahre Jubiläum. Teilnahme Arbeitskreis ÖPNV September Teilnahme Tagesseminar „Baudetails & Kosten beim barrierefreien Bauen. Grundlagen der DIN 18040 zur Schwellenfreiheit, Aufzüge, Sanitärräume, Innentüren und baukonstruktive Besonderheiten. Teilnahme Tagesseminar „Stellungnahmen & Beurteilungen“ im Bereich der Barrierefreiheit. Beurteilung von Stellungnahmen, Recherche in Datenbanken zum barrierefreien Bauen, Übungsmodule, Musterstellungnahmen und Urteile zur Barrierefreiheit. Teilnahme Tagesseminar „Pläne lesen & verstehen“. Grundlagen und gesetzliche Rahmenbestimmungen, Fachbegriffe, Darstellung von Planzeichnungen, praktische Beispiele und Übungen. Besprechung Lokaler Teilhabekreis zur Sammlung „Hindernisse und Barrieren in Erkelenz“. Stand der bereits aufgegriffenen Punkte erläutert und Begehung der offenen Punkte für 1/2018 geplant. Besprechung Blindenverein und Tiefbauamt. Absprache, welche Bauweise bei der inneren Leitlinie und der äußeren Leitlinie für Menschen mi Sehbehinderung (unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit anderen Einschränkungen) akzeptabel ist. 6. Anfragen an andere Stellen: 1. Kino Erkelenz. Zugangsproblematik zu den Kinosälen angesprochen. Vorschlag zu Ergänzung der Homepage (Hinweis einarbeiten, ob und welcher Saal barrierefrei zu erreichen ist) gegeben. Eine Ergänzung der Homepage ist erfolgt. Ebenfalls wird bei Bedarf (nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Kino) ein Saalwechsel vorgenommen. Dies ist aber nur möglich, wenn noch keine Vorbestellungen vorliegen. Das Kino unternimmt alles was möglich ist, um den Menschen mit Handicap zu helfen. 2. Anfrage an Stadtbrandinspektor zur Frage von Fluchtwegebeschilderung in Unternehmen (aufgrund Fragestellung an den Behindertenbeauftragten). Kann die Feuerwehr Erkelenz beratend tätig werden? Ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Darf nur durch die privaten Anbieter vor Ort geschehen. Anfragende Stelle entsprechend in Kenntnis gesetzt. S e i t e | 13 3. Anregungen an Verwalter der Tiefgarage Atelierstr. (Parkhaus Kölner Str.). Es sind 4 defekte Fluchtwegeschilder vorhanden. Zusätzlich ist bei einem Schild der Fluchtweg falsch ausgeschildert. Dies kann im Brandfall nicht nur für Menschen mit Handicap sehr negative Auswirkungen haben. Auf einem Parkstreifen Anregung zur Anbringung zusätzlicher Fluchtwegebeschilderungen gegeben (3 Parkstreifen vorhanden – nur in einem Parkstreifen fehlen diese). Ebenfalls angeregt, Hinweisschilder zur Auffindung der Behindertenparkplätze zu installieren und auch den Zugang zum Fahrstuhl kenntlich zu machen. Die defekten Fluchtwegebeschilderungen werden laufend repariert. Leider auch ständig durch Vandalismus wieder beschädigt. Es ist vorgesehen, die eine falsche Beschilderung zu berichtigen. Ebenfalls einen Hinweis auf den Fahrstuhl anzubringen. 4. Anregung an Polizeistation Erkelenz (Gewerbestraße Süd) zur Anbringung Markierungen gem. DIN 32975 an den Glastüren zur besseren Erkennbarkeit. Sachverhalt wird laut der zuständigen Verwaltung geprüft. 5. Jobcenter Erkelenz. Hinweise an Kreisverwaltung Heinsberg mit der Bitte, diese dem Vermieter vorzulegen. Haupteingang sollte um Hinweis zur Notöffnung ergänzt werden. Fluchtwegebeschilderung im Flur und Tiefgarage nicht ausreichend. Glastüren nicht klar erkennbar. Teilweise Behinderung durch offene Fenster im Fluchtwegebereich. Alles Sachverhalte, die für Menschen mit Sehbehinderung noch zusätzliche Risiken verursachen. Weiterleitung an die zuständige Stelle zur Prüfung ist erfolgt. 6. Anfrage West Verkehr Bitte der Busnutzer im Gipco (Prospex gGmbH) zur Errichtung einer geschützten Bushaltestelle (Überdachung) weitergeleitet und Notwendigkeit begründet. Nachtrag im September: Um die Anbringung von Sitzmöglichkeiten und Montage eines Abfalleimers gebeten. Die Bushaltestelle wurde im Januar ausgebaut und eine Überdachung/Unterstand erstellt. Im Herbst wurde dann noch die zusätzlich angeforderte Ergänzung um Sitzplätze/Abfallbehälter vorgenommen. 7. Anfrage West Verkehr Im Oktober um Prüfung gebeten, ob bei der Linie 402 in Richtung Erkelenz auch in der nächsten Zeit ein Wartehäuschen errichtet werden kann. Ortstermin mit Stadtverwaltung Dezember 2017/Januar 2018 geplant. 8. Anfrage Straßen NRW Die Ampelanlage zur neuen Abfahrt zur B 57 vor Erkelenz ist mit einer akustischen Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Die Signaltöne sind aber nicht wahrnehmbar. Straßen NRW um Prüfung und Instandsetzung der Anlage gebeten. Straßen NRW hat die Instandsetzung beauftragt. S e i t e | 14 9. Anregung an Straßen NRW. Zur Verbreiterung des Rad-/Fußweges Strecke Wahnenbusch bis Lövenich. Weg nur 80 cm breit. Reicht für Begegnungsverkehr nicht aus. Weg ist nur auf einer Straßenseite vorhanden. Vorgabe (Regelbreite) 2,50 Meter. Straßen NRW teilt die Einschätzung der zu geringen Breite des Radweges. Eine Verbreiterung konnte in der Vergangenheit (bedingt durch die Baumreihen sowie fehlenden Grunderwerb) nicht vorgenommen werden. Zurzeit gibt es keine Überlegungen der Verbreiterung. Die Stadtverwaltung wurde eingeschaltet, damit dieses Thema bei den Besprechungen zwischen den Landesbetrieb und der Stadt auf die Tagesordnung genommen wird. 7. Sprechstunden/Sonstige Beratungen 1. Telefonische Anfragen 68 telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sind erfolgt. 2. Hausbesuche Aufgrund der nicht vorhandenen Mobilität der betroffenen Personen, wurden 10 Hausbesuche vorgenommen. 3. Besuche beim Behindertenbeauftragten 18 Bürgerinnen und Bürger haben mich daheim besucht. 4. Mailanfragen Insgesamt wurden 19 Mailanfragen beantwortet. 5. Beratungsstunden 53 Personen haben die Beratungsstunden im Rathaus wahrgenommen. 6. Besprechungen mit Fachbereichen der Verwaltung An 12 Gesprächen mit Abteilungen der Stadtverwaltung wurden teilgenommen. 8. Offene Sachverhalte aus 2016 1. Agentur Barrierefreiheit NRW/Bestandsaufnahme Der Stadtverwaltung wurde die Durchführung der Bestandsaufnahme (Unterstützung durch die Verwaltung) empfohlen. Vorerst keine Umsetzung. In Absprache mit der Stadtverwaltung wird der Behindertenbeauftragte im Jahr 2017 damit beginnen, städtische Einrichtungen auf Barrierefreiheit hin zu überprüften. Ebenfalls wird er – Zug um Zug – sonstige Einrichtungen/Geschäfte besichtigen und diesen Stellen ggf. Hinweise zur Verbesserung im Bereich Barrierefreiheit geben. S e i t e | 15 2. Querungshilfe Tenholter Str. Anfrage Stadt Erkelenz zur Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich Tenholter Str./Sittarder Straße im Bereich Gipco. Durch den starken PKW-/LKW-Verkehr und die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 KM ist die Überquerung der Straße sehr gefährlich. Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt. Verkehrszählungen müssen noch abgewartet werden. Ende 2017 wurde das Tempomessgerät dort aufgestellt. Die Verkehrszählung ist weiterhin geplant. 3. Vorschlag Änderung Eintrittspreise Schwimmbad Der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auf die Erhebung des Eintrittes für Begleitpersonen zu verzichten, wenn das Merkzeichen B vorhanden ist. Bisher nur bei Merkzeichen H kostenfreier Eintritt für die Begleitperson vorgesehen. Die Schwimmbadsatzung wurde geändert. 962 Personen, die eine Begleitperson benötigen (Merkzeichen B) dürfen die Begleitperson jetzt kostenfrei mit in das Schwimmbad nehmen. 4. Behindertenparkplatz Pro Seniore Erkelenz Im Umfeld dieser Einrichtung sind keine Behindertenparkplätze vorhanden. Viele Bewohner sind auf ein KFZ angewiesen und nutzen es auch selbstständig. Sie verfügen teilweise über erhebliche Bewegungseinschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit aG). Sie werden aber auch häufiger von Freunden und Bekannten besucht (ebenfalls aG). Eine Einrichtung von Parkplätzen ist sinnvoll. Die Verwaltung hat die Möglichkeiten geprüft. Es ist ein Behindertenparkplatz hinter dem Gebäude eingerichtet. Die Parkflächen vor dem Gebäude sind privat. Daher hat die Stadtverwaltung keine Einflussmöglichkeit. Die Heimleitung wird durch den Behindertenbeauftragten angeschrieben und gebeten zu prüfen, ob eine Einrichtung vor dem Haus möglich ist. 5. Anfrage an die Postdirektion Bonn. Klingel (Januar) am Schräglift ist defekt. Um Abhilfe gebeten. Ebenfalls um Prüfung gebeten, ob nicht eine Gegensprechanlage installiert werden kann, damit sofort eine Kontaktaufnahme möglich ist. Auch zur Verwendung bei Kinderwagen/Rollatornutzern etc. angefragt. Laut Post ist eine Klingel nicht erforderlich. Post nochmals auf die Personen hingewiesen, die über keinen EURO-Schlüssel verfügen (Rollatornutzer/Kinderwagen) und um Beantwortung meiner Fragen aus dem Brief zu dieser Problematik gebeten. Antwort vom 20.04.2016: Der Lift wird umgebaut. Der Schlüsselschalter wird freigeschaltet. Dann ist die eine generell Nutzung für alle betroffenen Personen möglich. In der Zwischenzeit hat die Postbank die Feststellung getroffen: Sie kann keine Entscheidung treffen. Es muss erst eine Klärung mit dem Vermieter erfolgen. Alle bisherigen Zusagen etc. waren falsch und ohne Wert! Schriftwechsel zur Klärung läuft noch (bisher 12 Schreiben durch den Behindertenbeauftragten). Stand 31.12.2016 S e i t e | 16 Telefonnotiz Gespräch mit Vertrauensperson der Mensch mit Handicap der Postbankzentrale in Bonn am 28.04.2017. Es wurden interne Gespräche geführt. Der gesamte Ablauf ist aus Sicht der Vertrauensperson sehr bedauerlich. Sachstand:       Der Umbau der Schließanlage auf die Nutzung mit dem Euro-Schlüssel ist erfolgt. Dies wurde mir (Sprechstunde Behindertenbeauftragter Stadt Erkelenz am 27.4.2017 im Rathaus) auch durch eine Nutzerin bestätigt. Eine Nutzung ist somit nur für Inhaber dieses Schlüssels möglich. Der Schlüssel kann im Bürgerbüro der Stadt Erkelenz gekauft werden. Der berechtigte Personenkreis ist in den Erläuterungen auf der Homepage der Stadt Erkelenz enthalten. Ein barrierefreier Zugang für Eltern mit Kinderwagen, Rollatornutzer oder andere Menschen mit Handicap, die die Voraussetzungen für den Schlüssel nicht erfüllen (sind die meisten betroffenen Personen) und die die Treppe nicht nutzen können, ist somit ausgeschlossen! Eine Montage einer Gegensprechanlage ist nicht vorgesehen, somit kann auch keine Unterstützung durch die Filialmitarbeiter angefordert werden. Ein Zugang durch den Hintereingang (dort ist Barrierefreiheit gegeben) wird durch die verantwortliche Abteilung der Postbank aus Sicherheitsgründen nicht als Alternative zugelassen. Da am Schräglift nicht erkennbar ist, dass dieser durch den Euro-Schlüssel zu benutzen ist, wurde die Postbank gebeten, wenigstens ein Hinweisschild auf diese Nutzungsmöglichkeit anzubringen. Fazit aus Sicht des Behindertenbeauftragten Stadt Erkelenz: Sicherheitsaspekte sind der Postbank wichtiger als die Rechte der Menschen mit Handicap. Meine Möglichkeiten, etwas zu verändern, sind somit leider ausgeschöpft. In der Zwischenzeit wurde von mir Herr Oellers eingeschaltet und um Unterstützung gebeten. Diverse Vorschläge zur Lösung der Zugangsproblematik wurden nochmals erläutert. Der Postbank ein Ortstermin angeboten. Dieser steht noch aus. Die Hoffnung, wenigstens eine kleine Verbesserung der Situation zu erzielen, besteht noch. S e i t e | 17 9. Sonstiges 1. Stellungnahme zur Straßenbaumaßnahme Schulstraße Gerderath. Hinweis zum Barrierefreiheit Zugang von der Lauerstraße und Hinweis zur Anwendung DIN 32984 gegeben. 2. Stellungnahme zur Straßenbaumaßnahme Hohlstraße in Katzem. Beim Zugang von der L 117 auf die Barrierefreiheit achten. Ebenfalls die DIN 32984 berücksichtigen. 3. Besprechung Erweiterung Bürgersaal Gerderath um einen Toilettentrakt. Eine Behindertentoilette wird erstellt. Die Planung wird begrüßt. Die Umsetzung der DINNormen wird vorausgesetzt. 4. Besprechung Einrichtung einer neuen KITA in den Räumen der Pestalozzischule. Die Toilettenanlagen der eigenständigen KITA „Schulring“ sollen erweitert werden. Bei der Umsetzung um Einplanung einer barrierefreien Toilette gebeten. Die DINNormeneinhaltung wird vorausgesetzt. Die Unterschreitung der Breiten ist aber hinnehmbar, wenn dies durch die örtlichen Gegebenheiten nicht anders zu lösen ist. 5. Erneute Besprechung Gymnastikhalle Schwanenberg. Die Behindertentoilette ist jetzt so eingeplant, dass auf beiden Seiten die erforderliche Bewegungsfläche vorhanden ist. 6. Anfrage Schwimmbad wegen Zugang (Mitnahme) Blindenführhund. Erläuterungen zur EU-Konvention gegeben. Insbesondere zum Zugang von Einrichtungen der öffentlichen Hand. Grundsatz: Der Zugang muss ermöglicht werden. Ausnahme nur, wenn unabweisbare Rechtfertigungsgründe entgegenstehen. 7. Begehung der Pestalozzischule. Vorschläge zu Fluchtwegebeschilderung, Markierung von Glasflächen und Anbringung von Prallschutzkanten zur Vermeidung von Kopfverletzungen gegeben. Objekt ist für Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht geeignet (fehlender Zugang/Innenausbau/BehindertenToilette). 8. Stellungnahme zur Gestaltung der barrierefreien Querung im Umsiedlungsstandort Keyenberg. 9. Besuch Viehausen GmbH. Eingangsbereich ist vorbildlich mit einer Rampe versehen. Zugang für Menschen mit Handicap (Rollstuhl/Rollator) ohne Probleme möglich. Auch im Laden ist eine Rampe eingebaut. Somit kann auch der hintere Bereich gut erreicht werden. Ein vorbildlicher Zugang. Tipps zur Fluchtwegeausschilderung gegeben. 10. Begehung Erkabad. Hinweise zur erforderlichen Markierung von Glasflächen gegeben. Empfehlung zur Kenntlichmachung der Stufe am Durchgang Freizeitbad/Freigelände erstellt. Durch die Gegenlichtverhältnisse ist die Stufe schlecht erkennbar. Zur Sturzprävention ist daher eine farbliche Markierung sinnvoll. Ob Richtungshinweise (Fluchtrichtung) zusätzlich erforderlich sind, sollte bei der nächsten Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten (Gefährdungsbeurteilung) geprüft werden. 11. Begehung Schwimmbad Gerderath. Hinweis zur Sichtmarkierung der Glasscheibe des barrierefreien Zugangs gegeben. Fluchtwegebeschilderung (Richtungsschilder) sollten ergänzt werden. Auch sollten Fluchtwegebeschilderungen zum zweiten Notausgang angebracht werden. Empfehlung der Montage eines Panikschlosses an der Ausgangstür in der Schwimmhalle vorgenommen. Durchgangsbreite Fluchttür im Kassenbereich sollte überprüft werden. Auch die Verglasung (Glasgitter) ist problematisch. Eventuell ist ein Austausch sinnvoll. Anschaffung eines Schwimmbadrollstuhles (max. Breite 72 cm) und eines Schwimmbadrollators vorgeschlagen. Auch um Einrichtung eines Behindertenparkplatzes gebeten. S e i t e | 18 12. Stellungnahme zum Bau Altenheim in Kückhoven. Der Behindertenparkplatz muss verlegt werden. Auf die erforderliche Markierung von Glasflächen hingewiesen. Nicht alle Türen sind so angebracht, dass eine ungehinderte Flucht möglich ist. Änderung der Anschläge empfohlen. Auf Notwendigkeit der Ausstattung der Treppen und Flure mit beidseitigen Handläufen verwiesen. Umsetzung der DIN EN 81-70, DIN 32986 und DIN 18040 bei der Bauausführung eingefordert. 13. An der Postbankfiliale steht das Behelfsschild (neue Verkehrsführung Kölner Straße) direkt vor dem Bedienungsschalter für den Behindertenlift. Zugang zum Lift wird massiv behindert. Umstellung des Schildes veranlasst. Wurde umgehend vom Bauhof der Stadt neu aufgestellt. 14. Begehung der Grundschule Schwanenberg. Hinweise zu fehlenden Fluchtwegeschildern und defekten Leuchtfluchtwegeschildern gegeben. Lagerung von Büchern im Fluchtweg – wegen der Brandgefahr – nicht günstig. Treppenunterseite im Haupteingangsbereich (Treppe kann unterlaufen werden) sollten in Höhe des Kopfbereiches gesicherte werden. Eine Tür ist mit Sichtmarkierung im Glasbereich zu versehen. 15. Stellungnahme zur Vergabe der Fahrradboxen am Bahnhof Erkelenz. 16. Begehung Hauptschule Zehnthofweg. Umfassende Hinweise zur Fluchtwegebeschilderung. Teilweise nicht korrekt angebracht bzw. Richtungshinweise nicht richtig (führen in falsche Richtung). Fehlende Schilder. Markierungen an Glastüren nicht überall vorhanden. Fluchttüren verfügen nicht alle über Panikschlösser und sind daher nicht ohne Probleme zu öffnen. Hindernisse und brennbares Material in einem Fluchtweg vorhanden. Aushang Verhalten im Brandfall fehlt in Gebäude 2. Fotodokumentation erstellt. 17. Stadtverwaltung auf ein mitten auf dem Gehweg stehendes Verkehrsschild in der Christophorusstr. Gerderath hingewiesen. Rollstuhl/Rollator können Weg daher nicht benutzen. 18. Anfrage Schulprojekt TV Includo zu Filmaufnahmen in Erkelenz. Drei Schulen in Erkelenz eingebunden und um Prüfung gebeten, ob dort die Aufnahmen zu diese Thema Inklusion durchgeführt werden können. 19. Stellungnahme zum Ausbau Hohlstraße. Empfehlung einer zusätzlichen Querungshilfe am Ende der Straße, da die Bürgersteigbreite nicht an allen Stellen für „Gegenverkehr“ Rollator bzw. Rollstuhl ausreichend ist. 20. Begehung Cusanus Gymnasium. Im Atrium und auch in den Gängen sind alle elektrisch betriebenen Notausgangsbeschilderungen nicht in Betrieb. In den Bereichen ohne elektrische Beschilderung ist keinerlei Fluchtwegeausschilderung vorhanden. Ebenfalls fehlt die Markierung der Notausgangstüren. 2 Feuerlöscher waren nicht vorhanden. Vorhandene Feuerlöscher zum größten Teil in 1,80 Meter Höhe montiert und für Schüler nicht erreichbar. Vorgabe max. 1,20 Meter. Brennbares Material im Fluchtweg gelagert (Batteriensammelbox). Behindertentoilette nicht nutzbar. Müsste erweitert und umgebaut werden. Zugang für Mensch mit Handicap nicht allein möglich. Treppenstufen teilweise beschädigt. Verletzungsgefahr vorhanden. Tipps und Hinweise zur Behebung gegeben. Div. Hinweise zur Ausstattung Treppen/Flure gegeben (Grundlage Unfallkasse NRW). 21. Cornelius-Burgh Gymnasium Begehung. Tipps zur Markierung der Glastüren gegeben. Fluchtwegebeschilderung nur in den Klassenräumen. In den öffentlichen Bereichen überwiegend nicht vorhanden! Hinweis zur Beschilderung gegeben. Auch zur Kenntlichmachung von Fluchttüren (Notausgang). Div. Hinweise zur Ausstattung Treppen/Fluren gegeben. (Grundlage Unfallkasse NRW). S e i t e | 19 22. Begehung Stadtbücherei. Hinweise zum fehlenden Flucht- und Rettungsplan. Keinerlei Fluchtwegebeschilderung in den Räumen. Nur in den Etagen beleuchtete Fluchtschilder an den Türen. Davon war der überwiegende Teil defekt. Zwei Notausgänge verschlossen, die Türen konnten auch nicht durch einen Panikriegel geöffnet werden. Um Prüfung der Anzahl der vorhandenen Löscheinheiten gebeten. Anbringung der vorhandenen Feuerlöscher teilweise nicht entsprechend der Vorgaben (zu hoch montiert oder nicht zugänglich). Kein Hinweis an der Hauptfluchttür (Haupteingang), wie diese elektrisch betriebene Tür bei einem Stromausfall zu öffnen ist. 23. Begehung Grundschule Gerderath. Hinweise zu fehlenden Fluchtwegebeschilderungen, Rettungsplänen und Notfallöffnung Gashauptschalter gegeben. Auch Anbringung von Hinweisschildern zur Öffnung der Fluchttüren vorgeschlagen. 24. Begehung Franziskusschule Erkelenz. Handläufe nicht überall umlaufend. Fluchtwegebeschilderung sollte ergänzt werden. Insbesondere in den Treppenhäusern. Flucht- und Rettungspläne sowie Verhalten im Brandfall muss überarbeitet werden. Eine Treppe ist als Fluchtweg zu schmal (von Empore ins Erdgeschoss). Geländerhöhe und Festigkeit Empore ist zu prüfen. Aufhängung der Feuerlöscher zu hoch. Nicht erreichbar. Handläufe teilweise zu kurz. Hinweise an Fluchttüren zur Öffnung sollte angebracht werden. Auch in Turnhalle Fluchtwegebeschilderung noch ergänzen. 25. Begehung Europaschule. Sehr umfassende Ausschilderung. An den Fluchttüren ohne Panikschloss sollte Hinweis zur Öffnung angebracht werden. Flucht- und Rettungspläne und Aushang Verhalten im Brandfall müssen überarbeitet werden. Auf die Sturzgefahr im Eingangsbereich des Sekretariats sollte mit einem Warnschild hingewiesen werden. Ggf. zusätzlich Handlauf anbringen. 26. Begehung Astrid Lindgren Schule. Teilweise alte Fluchtwegebeschilderung ohne Reflektion. Treppenhaus keine Beschilderung. Flucht- und Rettungsplan und Verhalten im Brandfall muss überarbeitet werden. Feuerlöscheranbringung zu hoch (2,00 Meter). Nicht erreichbar. Fluchttüren ohne Panikschloss (mit Hebel) sollten mit Hinweisschild (wie man die Tür öffnet) kenntlich gemacht werden. 27. Stellungnahme zum Antrag auf Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau für eine Modal Split-Erhebung der Stadt Erkelenz. 28. Stellungnahme zum Antrag auf Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau für Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr in der Stadt Erkelenz. 29. Begehung Nysterbachschule Lövenich mit OGS. Fluchtwegebeschilderung fehlt überwiegend bzw. ist teilweise nicht im Einklang mit dem Flucht- und Rettungsplan. Fenster müssen gesichert werden. Öffnung durch Kinder möglich. In der Turn- und Mehrzweckhalle sind alle Notausgangsbeleuchtungen defekt. Feuerlöscher hängen zu hoch. Fluchttüren in OGS öffnen nach innen und nicht in Fluchtrichtung. 30. Anfrage zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Gipco. Die Einrichtung ist von Vorgaben abhängig. Verkehrsaufkommen und Anzahl der Personen, die die Straße queren. Diese Mindestvorgaben werden im Gipco nicht erreicht, daher ist eine Einrichtung nicht möglich. 31. Stellungname zur Planung barrierefreier Zugang Nysterbachhalle in Lövenich. Die Rampenplanung entspricht den DIN-Normen. Sofern die sanierungsbedürftigen Toiletten saniert werden, soll zugleich eine behindertengerechte Toilettenanlage vorgesehen werden. Ebenfalls ist ein Behindertenparkplatz im Eingangsbereich einzuplanen. 32. Stellungnahme Erweiterung Franziskusschule. Am geplanten Erweiterungsbau wird ein Aufzug eingeplant. Durch diese Maßnahme kann die Schule (nahezu) im gesamten Bereich barrierefrei erschlossen werden. Ebenfalls muss eine barrierefreie Toilettenanlage hergestellt werden. Die DIN-Normen sind zu beachten. S e i t e | 20 33. Stellungnahme Luise-Hensel-Schule. Bei der geplanten Erweiterung (Aufstockung) wird ein Aufzug eingeplant. Ebenfalls eine behindertengerechte Toilette. Die DINNormen sind umzusetzen und zu beachten. Die Fluchttüren sind in der Planung nicht alle in Fluchtrichtung zu öffnen. Muss bei der abschließenden Planung berichtigt werden. 34. Stellungnahme zu den Brücken im Gipco. Die bisherigen Brücken sind sehr aufwendig zu unterhalten. Der Belag ist bei Feuchtigkeit rutschig. Der Weg vor der Brücke weist Schlaglöcher auf (durch Radfahrer). Eine Unfallgefahr ist vorhanden. Grundlegend besteht keine Notwendigkeit, diese Brücken zu erhalten. Ausweichwege sind vorhanden. Die Lebenshilfe ist durch die Verwaltung einzubinden und anzufragen, ob aus deren Sicht ein Bedarf an den Brücken vorhanden ist. Entscheidung über Entfall der Brücken in Anhängigkeit der Stellungnahme der Lebenshilfe. Der Bericht spiegelt die Vielfältigkeit der Aufgaben und Tätigkeiten des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten wider. Er ist lediglich ein Ausschnitt von dem, was in Erkelenz tatsächlich alles für Menschen mit Handicap getan wird. Jeder noch so kleine Schritt ist wichtig, ein barrierefreies Umfeld zu schaffen. Wenn wir alle gemeinsam mit offenen Augen die Probleme und Schwierigkeiten erkennen und abstellen, die das Leben für die betroffenen Personen erschweren, haben wir schon viel erreicht. Ich DANKE der Stadtverwaltung Erkelenz. Dort werden Hinweise und Anregungen sehr ernst genommen. Man geht intensiv auf alle Anfragen ein. In vielen Bereichen haben wir gemeinsam schon viele Änderungen vorgenommen. Nicht immer gelingt der große Wurf, aber auch kleine Schritte sind hilfreich. S e i t e | 21