Daten
Kommune
Erkelenz
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77233.pdf
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723 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/655/2018
öffentlich
13.02.2018
Amt 10 Marcell Breuer
Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.02.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, Andreas Ullmann, hat
seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 erstellt. Dieser wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Für Rückfragen steht Herr Ullmann in der Ratssitzung zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
„Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Tätigkeitsbericht_2017.pdf
Bericht des ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten für das Jahr 2017
Bildquelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Anstatt mit dir zu gehen,
werde ich mit dir kriechen.
Anstatt mit dir zu reden,
werde ich andere Wege finden,
um mit dir zu kommunizieren.
Anstatt mich darauf zu konzentrieren,
was du nicht kannst,
werde ich dich für das, was du kannst,
mit Liebe belohnen.
Anstatt dich zu isolieren,
werde ich Abenteuer für dich erschaffen.
Anstatt dich zu bemitleiden,
werde ich dich achten.
Huygen Hilling
Andreas Ullmann
Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
Stand 31.12.2017
Seite |1
Inhalt:
1.
Einleitung
Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen
2.
Anfragen an Stadt Erkelenz
3.
Besuche
4.
Teilnahme an Ratssitzungen
5.
6.
Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen
Anfragen an andere Stellen
7.
Sprechstunden/sonstige Beratungen
8.
Offene Sachverhalte aus 2016
9.
Hinweis:
Sonstiges
Vorliegende Ergebnisse/Antworten wurden im Text rot eingearbeitet.
Offene Sachverhalte enthalten Erläuterungen in blau ..
Einleitung:
Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 67 000 oder 0,9 % mehr als
am Jahresende 2013. 2015 waren somit 9,3 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland
schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der Schwerbehinderten waren Männer. Als
schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung
von 50 und mehr zuerkannt sowie ein gültiger Ausweis ausgehändigt wurde.
Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war nahezu ein Drittel (32 %) der
schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (44 %) gehörte der
Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Mit 86 % wurde der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. 4 %
der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. 2 %
waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
Seite |2
Knapp zwei von drei schwerbehinderten Menschen hatten körperliche Behinderungen (61 %): Bei
25 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei 13 % waren Arme
und Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 12 % Wirbelsäule und Rumpf. In 5 % der
Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor. 4 % litten unter Schwerhörigkeit,
Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund
für die Schwerbehinderung.
Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 12 % der Fälle, auf zerebrale
Störungen 9 %. Bei den übrigen Personen (18 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht
ausgewiesen.
Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (24 %) war vom Versorgungsamt der
höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden; 33 % wiesen einen Behinderungsgrad
von 50 auf.
.
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.15
Insgesamt
Jahr
Anzahl
Männlich
je 1 000
Einwohner
Anzahl
Weiblich
je 1 000
Einwohner
Anzahl
je 1 000
Einwohner
1) Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 09.05.2011.
2) Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ vom 25.05.1987.
20151)
1 768 932
99
889 682
101
879 250
97
20131)
1 771 959
101
897 614
105
874 345
97
20112)
1 689 289
95
860 884
99
828 405
91
20092)
1 656 455
93
848 998
97
807 457
88
20072)
1 640 212
91
845 994
96
794 218
86
20052)
1 637 650
91
848 925
96
788 725
85
20032)
1 617 939
89
842 521
96
775 418
84
20012)
1 709 186
95
893 286
102
815 900
88
19992)
1 736 513
96
906 237
104
830 276
90
19972)
1 810 962
101
947 003
108
863 959
93
19952)
1 835 305
103
959 008
110
876 297
95
Seite |3
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2015 nach Altersgruppen
Alter
von … bis unter …
Jahren
Insgesamt
Männlich
Weiblich
unter 4
3 363
1 856
1 507
4–6
3 455
2 005
1 450
6 – 15
23 258
14 342
8 916
15 – 18
9 906
5 988
3 918
18 – 25
28 345
16 428
11 917
25 – 35
52 471
28 936
23 535
35 – 45
76 765
39 608
37 157
45 – 55
210 855
106 531
104 324
55 – 60
167 348
88 008
79 340
60 – 62
79 580
42 008
37 572
62 – 65
129 862
69 404
60 458
65 und älter
983 724
474 568
509 156
1 768 932
889 682
879 250
Insgesamt
Seite |4
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2015 nach Art der schwersten Behinderung
Art der
schwersten Behinderung
Verlust oder Teilverlust
von Gliedmaßen
Insgesamt
in Prozent
aller Schwerbehinderter
Menschen
8 189
0,5
Funktionseinschränkungen
von Gliedmaßen
193 590
10,9
Funktionseinschränkung
der Wirbelsäule und des Rumpfes,
Deformierung des Brustkorbes
165 485
9,4
Blindheit und Sehbehinderung
70 748
4,0
Sprach- oder Sprechstörungen,
Taubheit, Schwerhörigkeit,
Gleichgewichtsstörungen
61 886
3,5
Verlust einer Brust oder beider
Brüste, Entstellung u. a.
38 875
2,2
Beeinträchtigung der Funktion
von inneren Organen
bzw. Organsystemen
371 002
21,0
Querschnittslähmung,
zerebrale Störungen,
geistig-seelische Behinderungen,
Suchtkrankheiten
308 261
17,4
Sonstige und ungenügend
bezeichnete Behinderungen
550 896
31,1
1 768 932
100
Insgesamt
Zentraler Statistischer Auskunftsdienst Stand Juni 2016
Seite |5
In der o.g. Statistik sind nur die Fälle mit einem GdB von mindestens 50 enthalten. In Erkelenz sind
dies 4582 Personen.
Nach den Erhebungen der Kreisverwaltung Heinsberg (Stand 2016) leben 7989 behinderte und
schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten GdB ab 20 unterschiedlichen Alters in
Erkelenz.
Seite |6
1. Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen
1. Empfehlung Hermann-Josef Altenheim zur Kenntlichmachung der Glastüren gem.
DIN 18040. Bessere Erkennbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung herstellen.
2. Beschaffung (unter Mitwirkung der Kreisverwaltung) der statistischen Daten der
Menschen mit einem GdB in Erkelenz Stand 31.12.2016 bei der Kreisverwaltung und
Auswertung. Aufbereitung der Daten für die Homepage der Stadt Erkelenz
vorgenommen.
3. Begehung der Frühkirmes mit der Stadtverwaltung und dem Teilhabekreis Erkelenz.
Prüfung auf Barrierefreiheit.
4. Anregung an Bäckerei Filialbetrieb zur Kenntlichmachung der Glastüren gem. DIN
18040. Bessere Erkennbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung herstellen.
5. Targobank Eingang Filiale Erkelenz. Glasflächenmarkierung für Menschen mit
Sehbeeinträchtigungen nicht optimal. Vorschlag zur Verbesserung gemacht.
6. Kreissparkasse Erkelenz. Haupteingang zur Filiale. Vorschlag einer besseren
Kenntlichmachung der Glasflächen. Ebenfalls Hinweise zu den Glastüren im
Gebäude gegeben.
7. Pro Seniore bitte zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Gebäude
vorgetragen. Hinweise zur Kenntlichmachung von Glastüren gegeben. Für
Menschen mit Sehbehinderung sind die Türen nicht erkennbar.
8. Hinweis Stadtverwaltung zur Berichtigung Homepage Schwimmbad. Einarbeitung
der neuen Schwimmbadsatzung (freier Eintritt für eine Begleitperson bei
Kennzeichen B). Homepage wurde nach Hinweis umgehend ergänzt.
9. Hinweis an Spielwarenfachgeschäft in Erkelenz zur Kenntlichmachung der
Glasflächen (Verringerung Unfallgefahr für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen).
10. Hinweis an Reinigungsfirma in Erkelenz zur Kenntlichmachung der Glasflächen
(Verringerung der Unfallgefahr für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen).
11. Hinweis Kreisverwaltung Heinsberg (Nebenstelle Gesundheitsamt Erkelenz) zur
Markierung der Eingangstür (Verringerung der Unfallgefahr für Menschen mit
Sehbehinderung). Ebenfalls Hinweis zur Nutzung des Haupteinganges als Fluchtweg
gegeben (Öffnungsrichtung der Tür).
12. Anregung an Gewerbering. Installation von Klingeln (siehe Beispiel) an den
Geschäften, damit Menschen mit Hilfebedarf im Geschäft Unterstützung anfordern
können.
Um Prüfung gebeten, ob dies in Erkelenz umsetzbar ist.
13. Bitte an die Stadtverwaltung. Bei Umbau barrierefreier Zugang Nysterbachhalle auch
einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung im Bereich des neuen Zugangs mit
einplanen.
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2. Anfragen an Stadt Erkelenz
1. Behindertenparkplatz vor Leonhardskapelle
Der Parkplatz reicht für zwei Fahrzeuge aus. Leider parken teilweise Fahrzeuge so ungünstig,
dass nur ein Fahrzeug abgestellt werden kann. Der Stadtverwaltung vorgeschlagen, eine
Markierung auf der Parkfläche anzubringen. Dann sind zwei Plätze klar erkennbar und eine
entsprechende Nutzung garantiert.
Die Nutzung wurde durch die Stadt kontrolliert und überwacht. Es wird jetzt so geparkt,
dass beide Plätze genutzt werden können. Die Stadt beobachtet die Entwicklung gezielt.
Sollte sich wieder etwas ändern, werden weitere Maßnahmen eingeplant.
2. Behindertenparkplätze Parkdeck Ostpromenade
Im Unterdeck und hinter dem Parkdeck befinden sich drei Behindertenparkplätze. Für ortsfremde
Besucher sind diese aber schwer auffindbar. Es wurde vorgeschlagen, ein zusätzliches
Hinweisschild (mit Angabe – wo sich die Behindertenparkplätze befinden) anzubringen.
Die Idee kann leider nicht umgesetzt werden. Der Platz auf dem Schild reicht nicht aus, um
dort Ergänzungen anzubringen. Ein Zusatzschild kann nicht angebracht werden, da dann
die Mindesthöhe (wegen Fußgängern) unterschritten wird.
3. Parkdeck Hermann Josef Gormanns-Str.
In der Tiefgarage sind keinerlei Fluchtwegekennzeichnungen vorhanden. Diese sind auf dem
Boden und an den Wänden erforderlich. Für alle Parkflächennutzer (insbesondere aber für
Menschen mit Sehbehinderung) ist eine Fluchtwegemarkierung/Ausschilderung dringend
erforderlich. Die beiden leuchtenden Schilder über den Ausgangstüren sind defekt. Eine Leuchte
ist auch vollständig von einem Schild verdeckt.
Noch in Bearbeitung
4. Homepage Stadt Erkelenz
Auf der Homepage gibt es keine Möglichkeit, das Schriftbild zur vergrößern. Ebenfalls ist die
Kontrastierung der Seite für Menschen mit Sehschwäche nicht optimal. Eine Nutzung der
Homepage über die Tastatur ist nicht möglich. Stadt um Bereinigung dieser Barrieren gebeten.
Es wird ein Icon eingearbeitet, damit eine Anpassung des Homepageinhaltes ermöglicht
wird. Ebenfalls wird die Kontrastierung der Seiten verbessert.
5. Zugang zu Ladengeschäften/Rampen auf öffentlichem Verkehrsflächen
Ladengeschäfte in Erkelenz (z.B. Kölner Straße) sind meist nur über eine Stufe zu erreichen.
Höhenunterschiede bis ca. 15 cm können mit kleinen Rampen überbrückt werden. Dies ist zwar
keine perfekte Lösung, hilft aber trotzdem betroffenen Personen schon erheblich. Fragestellung an
die Stadtverwaltung: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein Antrag nötig. An welche
Stelle ist dieser zu richten? Wie würde die Verwaltung solche Anträge entscheiden?
Die Idee wird grundsätzlich positiv gesehen. Es sind aber auch die Auswirkungen auf das
Stadtbild zu berücksichtigen. Ebenfalls entsteht durch die Rampen eine Stolpergefahr, da
sie auf den Gehweg führen und nicht bündig zur Hauswand enden. Die Unfallgefahr wird
daher – insbesondere durch die hohe Frequentierung der Straße im Innenstadtbereich –
erheblich erhöht. Die Hauseigentümer müssten bauliche Maßnahmen veranlassen, wenn
diese möglich sind. Eine generelle Aussage ist daher durch die Verwaltung nicht möglich,
sondern jeder Einzelfall muss, wenn eine solche Maßnahme geplant wird – geprüft werden.
Seite |8
6. Parkbank Erkelenz Genhof
In Genhof ist eine Parkbank im Feld vollständig defekt. Sie wurde bisher – neben Wanderern und
Radfahrern – gerne durch mehrere Personen genutzt, die auf einen Rollator angewiesen sind.
Stadt um Austausch (Bezirksausschuss Schwanenberg) gebeten.
Die defekte Bank wurde örtlich entfernt und die Stadt informiert. Ob eine Neuaufstellung
erfolgt, ist noch offen. Die damalige Aufstellung erfolgte vermutlich durch eine Partei und
nicht durch die Stadtverwaltung. In der Zwischenzeit wurde eine private Bank gestiftet und
aufgestellt.
7. Durchgangsbreite Gehweg vor der Kirche In Gerderath/Genenderstr.
Auf dem Gehweg vor der Kirche ist ein Poller montiert. Die Durchgangsbreite auf dem Gehweg
wurde auf 70 cm reduziert. Kinderwagen/Rollator/Rollstuhl und Menschen mit Gehhilfen reicht
diese Durchgangsbreite nicht aus. Sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Es ist kein Grund
für diese ungünstige Montage zu erkennen. Alle anderen Pfosten wurden direkt neben dem
Randstein montiert, nur dieser eine Pfosten mitten auf dem Weg. Die Stadt um Versetzung des
Pfostens gebeten, damit die erforderliche Durchgangsbereite wieder erreicht wird.
Pfosten wurde entfernt.
8. Nutzung Tartanbahn Willy-Stein-Stadion
Es gab unterschiedliche Angaben zur Nutzungsmöglichkeit der Bahn durch Rollstühle/Rollatoren
im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen.
Die Nutzung der Bahn ist zugelassen. Die Stadtverwaltung wird auf der nächsten
Vorstandsitzung des Stadtsportverbandes dies grundsätzlich ansprechen und die Vereine
entsprechend informieren.
9. Friedhof Schwanenberg Aussegnungshalle
Vor der Aussegnungshalle befindet sich eine kleine Stufe. Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger,
die in der Halle an der Aussegnung teilnehmen, haben Probleme, diese Stufe (mit Rollator) zu
überwinden. Vorschlag zur Anbringung einer kleinen Rampe der Stadt unterbreitet. Ebenfalls
Einrichtung einer Toilette angeregt.
Die Einrichtung der Toilette wird eingeplant. Wegen der Rampe erfolgt eine Besichtigung
Anfang 2018.
10. Behindertenparkplatz vor Erka-Halle
Es sind zwei Parkplätze vorhanden. Die Bodenmarkierung ist nicht mehr gut erkennbar. Um
Aufstellung eines entsprechenden Parkplatzschildes und Erneuerung der Bodenmarkierung
gebeten..
Noch in Bearbeitung
11. Schwimmbad Gerderath
Der barrierefreie Zugang wurde im Eingangsbereich gepflastert. Der Weg zum Eingang führt aber
über eine unbefestigte Wiese und ist für Rollatoren und Rollstühle nicht nutzbar. Anfrage an die
Stadtverwaltung, wann der Weg befestigt wird.
Dieser Zugang war zunächst nicht als barrierefreier Zugang geplant, sondern als 2
Rettungsweg. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Grundschule Gerderath soll auch die
Seite |9
Erschließung der Turn- und Schwimmhalle Gerderath insgesamt überplant werden. Die
barrierefreie Zugangsmöglichkeit wird dann mit eingeplant. Bis dahin besteht eine diese
Zugangsmöglichkeit über den direkten Zugang zur Schwimmhalle. Damit man sich dort bei
den Schwimmmeistern bemerkbar machen kann, wird eine Klingel installiert und ein
Hinweis am Schwimmbad über diesen Zugang angebracht.
12. Ampelanlagen in Erkelenz
Die Ampelanlagen sind nicht mit einer akustischen Ausstattung versehen. Antrag auf Ergänzung
gestellt.
Gesprächsnotiz 18.12.2017 Teilnehmer Ordnungsamt, Straßen NRW und
Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz.
Die Straßenkreuzungen Aachener Straße/Antwerpener Straße sowie Krefelder
Straße/Roermonder Str. sind nicht mit einer Signalisierung für Blinde/Sehbeeinträchtigte
Personen ausgestattet. Auch anderen Ampelanlagen in Erkelenz fehlt diese Ausstattung.
Eine Ausstattung der Ampeln alleine mit technischen Mitteln reicht nicht aus. Eine Lösung
muss im Gesamtkontext erfolgen. Ohne die Einbindung von taktilen Leitsystemen im
Ampelbereich und einer Anpassung der Ampelschaltungen bringt die Aufrüstung durch
Straßen NRW nichts. Diese Gesamtlösung muss in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung
Erkelenz und Straßen NRW ausgearbeitet werden.
Die notwendigen (erheblichen) Mittel sind dann einzuplanen. Eine Gesamtlösung für alle
Ampelanlagen in Erkelenz ist anzustreben. Hierbei muss unterstellt werden, dass an allen
Ampelanlagen ein entsprechender Bedarf (zumindest in der Zukunft) zu erwarten ist. Eine
einmalige Gesamtlösung ist kostengünstiger, als Einzellösungen im Bedarfsfall. Ein
solcher Bedarfsfall kann sehr kurzfristig eintreten. Dann ist eine Veränderung einer Anlage
auf keinen Fall schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar.
Wichtig ist, dass der betroffene Personenkreis gezielt eingebunden wird. Nur so kann eine
bedarfsgerechte Ausstattung der Ampelanlagen ermittelt werden. Der
Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz wird den stv. Vorsitzenden des Blinden- und
Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V. bitten, mit dem Ordnungsamt eine
Terminabsprache zur Begehung in Erkelenz zu vereinbaren.
In dem Zusammenhang der Prüfung und der sich hieraus ergebenden
Umstellungsmaßnahmen, wird auch die Ampelphase an der Kreuzung Aachener
Str./Goswinstr/Krefelder Str. überprüft. Die Ampelzeit ist dort für Menschen mit Handicap
einfach zu kurz. Es muss eine Lösung gefunden werden, die allen Verkehrsteilnehmern
gerecht wird.
13. Außentreppen Haus Spiess
Die Treppen an den drei Eingängen am Haus Spiess verfügen nicht über einen Handlauf. Viele
Menschen mit Handicap sind aber – um die Treppen nutzen zu können – auf einen Handlauf
angewiesen (an beiden Seiten der Treppe). Die Verwaltung um Anbringung gebeten.
Am Zugang zum Trauzimmer wird auf beiden Seiten ein Handlauf eingeplant. An den
Seiteneingängen jeweils ein Handlauf.
S e i t e | 10
14. Information Stadtverwaltung. Probleme Barrierefreiheit auf Gehwegen.
Die Problemfelder (Inhalt Information an die Stadtverwaltung):
a. In der Kernstadt, aber auch in den Dörfern der Stadt Erkelenz blockieren sehr häufig
Fahrzeuge, Sitzmöbel der Geschäfte, mobile Werbeaufsteller und Fahrräder die Gehwege. In der
Innenstadt kann man in vielen Fällen noch relativ gut ausweichen (Kölner Str.). Dies geht aber
dort nicht mehr, wo der Fußgängerweg direkt an die Straße grenzt und der Bordstein eine Hürde
für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren bildet. Für diesen Personenkreis ist dann eine
massive Gefahr vorhanden bzw. es ist unmöglich, über die Straße auszuweichen.
Aber auch für alle anderen Personen ist dies nicht ungefährlich. Teilweise werden die Gehwege
(insbesondere auf den Dörfern) so zugeparkt, dass selbst ein Fußgänger auf die Straße
ausweichen muss. Kinder sind da erheblich gefährdet. Sie achten ja nicht so auf den Verkehr.
Älter Personen haben oft erhebliche Schwierigkeiten, den Höhenunterschied Bürgersteig/Straße
zu überwinden. Eine erhebliche Sturzgefahr besteht in diesen Fällen.
Ganz gefährlich wird es bei Dunkelheit. Dann weicht man auf die Straße aus und ist visuelle für
den Fahrzeugverkehr schwer erkennbar.
Wenn man diese Probleme den Autofahrern und auch Fahrradfahrern (ein Fahrrad mitten auf dem
Fußweg = Rollstuhl/Rollatorfahrer hat keine Chance mehr) sowie den sonstigen Verursachern
einmal vor Augen führt, könnte dies (hoffentlich) eine Verhaltensänderung bewirken. Die
Beschäftigten des Ordnungsamtes werden gebeten, auf diese Sachverhalte auch ein Auge zu
werfen.
b. Die Gehwegbreite ist häufig gerade so ausreichend, dass man mit dem Rollstuhl/Kinderwagen
etc. sich dort bewegen kann. Vielfach lassen aber Eigentümer die Bepflanzung so wachsen, dass
die Breite erheblich eingeschränkt wird. Dann hilft nur das Ausweichen (wie unter a beschrieben).
Auch in diesem Bereich hilft ggf. ein Hinweis auf die sich hieraus ergebenden Problematiken.
Wenn öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind, sollte ein Hinweis erfolgen, dass man dies der
Stadtverwaltung melden kann. Diese wird dann aktiv. Behinderung durch Bewuchs und ggf.
herabgefallene Äste treten oft sehr kurzfristig auf. Die Verwaltung ist hier auch auf die
Unterstützung durch Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
c. Müllabfuhr. Die Mülltonnen werden teilweise so auf den Wegen aufgestellt, dass auch hierdurch
die gleichen Schwierigkeiten (wie oben geschildert) auftreten. Meist achten aber die Eigentümer
auf eine vernünftige Aufstellung. Die Müllabfuhr bei der Leerung aber nicht. Ich bitte die
Verwaltung darum, die Abfuhrunternehmen zu sensibilisieren. Die Müllabfuhr steht aber unter
einem erheblichen Zeitdruck. Ob dies dann auch wirklich was bringt? Nicht jeder Eigentümer ist
aber in der Lage, immer sofort die Tonne (nach der Leerung) zu entfernen. Auch hier hilft ggf. ein
Hinweis/eine Bitte an die Allgemeinheit. Die Nachbarschaft kann ja eine Tonne auch mal etwas an
den Rand schieben. Dies macht das Leben für Menschen, die auf einen Rollstuhl/Rollator
angewiesen sind und Eltern mit Kinderwagen leichter.
Die Stadtverwaltung hat die Punkte aufgenommen und entsprechende Information
weitergeleitet. Ebenfalls wurde in der RP ein Artikel veröffentlicht, der die Problemfelder
behandelte.
S e i t e | 11
15. Mitführung Assistenzhunde in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Die o.g. Hunde erhalten teilweise keinen Zugang in die Schulen bzw. zu den VHS-Angeboten.
Einige VHS-Angebote werden auch in Räumen (Schulen/Hallen) der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Führhunde zählen zu den Hilfsmitteln (Position Hilfsmittelverzeichnis 99.99.01. Blindenführhunde).
In vielen öffentlichen Gebäuden wird der Zugang dieser Hunde aber verweigert. Es ist auch nicht
immer einfach zu erkennen, ob es sich um einen Assistenzhund handelt. Aus diesem Grund sind
auch Bestrebungen im Gange, eine Eintragung in Ausweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) in
der Zukunft vorzunehmen.
Auch wenn es nicht immer einfach ist, die Notwendigkeit zu erkennen, ist der Zugang zu
ermöglichen und kann nicht verweigert werden.
Die Verwaltung um Information der zuständigen Stellen in Erkelenz (Schulen) gebeten.
Ebenfalls die VHS-Heinsberg in Kenntnis gesetzt, damit auch dort eine Information an alle
Kursleiter etc. erstellt wird.
3. Besuche/sonstige Anfragen
1. Besuch Hirsch Apotheke. Vorstellung und Problematik Nutzung Behindertentoilette
besprochen.
2. Kontaktgespräch mit der Vorsitzenden des Vereins Gesundheit Plus
Erkelenz e.V.
3. Schriftliche Anfrage eines Bürgers zur Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen
Behindertenparkplatzes. Rechtliche Grundlagen erläutert. Verschlimmerungsantrag
empfohlen und die Straßenverkehrsbehörde wegen der Prüfung „orangener
Parkausweis“ eingeschaltet.
4. Anfrage eines Bürgers zu Errichtung eines Unterstandes für einen Elektrorollstuhl
auf öffentlichem Gelände an die Verwaltung weitergeleitet.
4. Teilnahme an Sitzungen Stadtverwaltung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
S e i t e | 12
Hauptausschuss 16.02.2017
Ratssitzung 22.02.2017
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte 04.04.2017
Sport- und Kultur 22.06.2017
Hauptausschuss 29.06.2017
Ratssitzung 05.07.2017
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte 10.07.2017
Bezirksausschuss Schwanenberg 05.10.2017
Hauptausschuss 16.11.2017
5. Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen/Veranstaltungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Teilnahme Besprechung im Januar Lokaler Teilhabe-Kreis Erkelenz.
Teilnahme Arbeitskreis ÖPNV im Januar.
Teilnahme März Lokaler Teilhabe-Kreis Erkelenz 5 Jahre Jubiläum.
Teilnahme Arbeitskreis ÖPNV September
Teilnahme Tagesseminar „Baudetails & Kosten beim barrierefreien Bauen.
Grundlagen der DIN 18040 zur Schwellenfreiheit, Aufzüge, Sanitärräume,
Innentüren und baukonstruktive Besonderheiten.
Teilnahme Tagesseminar „Stellungnahmen & Beurteilungen“ im Bereich der
Barrierefreiheit. Beurteilung von Stellungnahmen, Recherche in Datenbanken zum
barrierefreien Bauen, Übungsmodule, Musterstellungnahmen und Urteile zur
Barrierefreiheit.
Teilnahme Tagesseminar „Pläne lesen & verstehen“. Grundlagen und gesetzliche
Rahmenbestimmungen, Fachbegriffe, Darstellung von Planzeichnungen, praktische
Beispiele und Übungen.
Besprechung Lokaler Teilhabekreis zur Sammlung „Hindernisse und Barrieren in
Erkelenz“. Stand der bereits aufgegriffenen Punkte erläutert und Begehung der
offenen Punkte für 1/2018 geplant.
Besprechung Blindenverein und Tiefbauamt. Absprache, welche Bauweise bei der
inneren Leitlinie und der äußeren Leitlinie für Menschen mi Sehbehinderung (unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit anderen Einschränkungen)
akzeptabel ist.
6. Anfragen an andere Stellen:
1. Kino Erkelenz. Zugangsproblematik zu den Kinosälen angesprochen. Vorschlag zu
Ergänzung der Homepage (Hinweis einarbeiten, ob und welcher Saal barrierefrei zu
erreichen ist) gegeben.
Eine Ergänzung der Homepage ist erfolgt. Ebenfalls wird bei Bedarf (nach vorheriger
Kontaktaufnahme mit dem Kino) ein Saalwechsel vorgenommen. Dies ist aber nur möglich,
wenn noch keine Vorbestellungen vorliegen. Das Kino unternimmt alles was möglich ist,
um den Menschen mit Handicap zu helfen.
2. Anfrage an Stadtbrandinspektor zur Frage von Fluchtwegebeschilderung in
Unternehmen (aufgrund Fragestellung an den Behindertenbeauftragten). Kann die
Feuerwehr Erkelenz beratend tätig werden?
Ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Darf nur durch die privaten Anbieter vor Ort
geschehen. Anfragende Stelle entsprechend in Kenntnis gesetzt.
S e i t e | 13
3. Anregungen an Verwalter der Tiefgarage Atelierstr. (Parkhaus Kölner Str.). Es sind 4
defekte Fluchtwegeschilder vorhanden. Zusätzlich ist bei einem Schild der
Fluchtweg falsch ausgeschildert. Dies kann im Brandfall nicht nur für Menschen mit
Handicap sehr negative Auswirkungen haben. Auf einem Parkstreifen Anregung zur
Anbringung zusätzlicher Fluchtwegebeschilderungen gegeben (3 Parkstreifen
vorhanden – nur in einem Parkstreifen fehlen diese). Ebenfalls angeregt,
Hinweisschilder zur Auffindung der Behindertenparkplätze zu installieren und auch
den Zugang zum Fahrstuhl kenntlich zu machen.
Die defekten Fluchtwegebeschilderungen werden laufend repariert. Leider auch ständig
durch Vandalismus wieder beschädigt. Es ist vorgesehen, die eine falsche Beschilderung
zu berichtigen. Ebenfalls einen Hinweis auf den Fahrstuhl anzubringen.
4. Anregung an Polizeistation Erkelenz (Gewerbestraße Süd) zur Anbringung
Markierungen gem. DIN 32975 an den Glastüren zur besseren Erkennbarkeit.
Sachverhalt wird laut der zuständigen Verwaltung geprüft.
5. Jobcenter Erkelenz. Hinweise an Kreisverwaltung Heinsberg mit der Bitte, diese dem
Vermieter vorzulegen. Haupteingang sollte um Hinweis zur Notöffnung ergänzt
werden. Fluchtwegebeschilderung im Flur und Tiefgarage nicht ausreichend.
Glastüren nicht klar erkennbar. Teilweise Behinderung durch offene Fenster im
Fluchtwegebereich. Alles Sachverhalte, die für Menschen mit Sehbehinderung noch
zusätzliche Risiken verursachen.
Weiterleitung an die zuständige Stelle zur Prüfung ist erfolgt.
6. Anfrage West Verkehr
Bitte der Busnutzer im Gipco (Prospex gGmbH) zur Errichtung einer geschützten
Bushaltestelle (Überdachung) weitergeleitet und Notwendigkeit begründet.
Nachtrag im September: Um die Anbringung von Sitzmöglichkeiten und Montage eines
Abfalleimers gebeten.
Die Bushaltestelle wurde im Januar ausgebaut und eine Überdachung/Unterstand erstellt. Im
Herbst wurde dann noch die zusätzlich angeforderte Ergänzung um Sitzplätze/Abfallbehälter
vorgenommen.
7. Anfrage West Verkehr
Im Oktober um Prüfung gebeten, ob bei der Linie 402 in Richtung Erkelenz auch in der
nächsten Zeit ein Wartehäuschen errichtet werden kann.
Ortstermin mit Stadtverwaltung Dezember 2017/Januar 2018 geplant.
8. Anfrage Straßen NRW
Die Ampelanlage zur neuen Abfahrt zur B 57 vor Erkelenz ist mit einer akustischen
Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Die Signaltöne sind aber nicht
wahrnehmbar. Straßen NRW um Prüfung und Instandsetzung der Anlage gebeten.
Straßen NRW hat die Instandsetzung beauftragt.
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9. Anregung an Straßen NRW. Zur Verbreiterung des Rad-/Fußweges Strecke
Wahnenbusch bis Lövenich. Weg nur 80 cm breit. Reicht für Begegnungsverkehr
nicht aus. Weg ist nur auf einer Straßenseite vorhanden. Vorgabe (Regelbreite) 2,50
Meter.
Straßen NRW teilt die Einschätzung der zu geringen Breite des Radweges. Eine
Verbreiterung konnte in der Vergangenheit (bedingt durch die Baumreihen sowie fehlenden
Grunderwerb) nicht vorgenommen werden. Zurzeit gibt es keine Überlegungen der
Verbreiterung. Die Stadtverwaltung wurde eingeschaltet, damit dieses Thema bei den
Besprechungen zwischen den Landesbetrieb und der Stadt auf die Tagesordnung
genommen wird.
7. Sprechstunden/Sonstige Beratungen
1. Telefonische Anfragen
68 telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sind erfolgt.
2. Hausbesuche
Aufgrund der nicht vorhandenen Mobilität der betroffenen Personen, wurden 10 Hausbesuche
vorgenommen.
3. Besuche beim Behindertenbeauftragten
18 Bürgerinnen und Bürger haben mich daheim besucht.
4. Mailanfragen
Insgesamt wurden 19 Mailanfragen beantwortet.
5. Beratungsstunden
53 Personen haben die Beratungsstunden im Rathaus wahrgenommen.
6. Besprechungen mit Fachbereichen der Verwaltung
An 12 Gesprächen mit Abteilungen der Stadtverwaltung wurden teilgenommen.
8. Offene Sachverhalte aus 2016
1. Agentur Barrierefreiheit NRW/Bestandsaufnahme
Der Stadtverwaltung wurde die Durchführung der Bestandsaufnahme (Unterstützung durch
die Verwaltung) empfohlen.
Vorerst keine Umsetzung. In Absprache mit der Stadtverwaltung wird der
Behindertenbeauftragte im Jahr 2017 damit beginnen, städtische Einrichtungen auf
Barrierefreiheit hin zu überprüften. Ebenfalls wird er – Zug um Zug – sonstige
Einrichtungen/Geschäfte besichtigen und diesen Stellen ggf. Hinweise zur Verbesserung im
Bereich Barrierefreiheit geben.
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2. Querungshilfe Tenholter Str.
Anfrage Stadt Erkelenz zur Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich Tenholter
Str./Sittarder Straße im Bereich Gipco. Durch den starken PKW-/LKW-Verkehr und die
dortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 KM ist die Überquerung der Straße sehr
gefährlich.
Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt. Verkehrszählungen müssen
noch abgewartet werden. Ende 2017 wurde das Tempomessgerät dort aufgestellt. Die
Verkehrszählung ist weiterhin geplant.
3. Vorschlag Änderung Eintrittspreise Schwimmbad
Der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auf die Erhebung des Eintrittes für Begleitpersonen
zu verzichten, wenn das Merkzeichen B vorhanden ist. Bisher nur bei Merkzeichen H
kostenfreier Eintritt für die Begleitperson vorgesehen.
Die Schwimmbadsatzung wurde geändert. 962 Personen, die eine Begleitperson benötigen
(Merkzeichen B) dürfen die Begleitperson jetzt kostenfrei mit in das Schwimmbad nehmen.
4. Behindertenparkplatz Pro Seniore Erkelenz
Im Umfeld dieser Einrichtung sind keine Behindertenparkplätze vorhanden. Viele Bewohner
sind auf ein KFZ angewiesen und nutzen es auch selbstständig. Sie verfügen teilweise über
erhebliche Bewegungseinschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit aG). Sie werden
aber auch häufiger von Freunden und Bekannten besucht (ebenfalls aG). Eine Einrichtung
von Parkplätzen ist sinnvoll.
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten geprüft. Es ist ein Behindertenparkplatz hinter dem
Gebäude eingerichtet. Die Parkflächen vor dem Gebäude sind privat. Daher hat die
Stadtverwaltung keine Einflussmöglichkeit. Die Heimleitung wird durch den
Behindertenbeauftragten angeschrieben und gebeten zu prüfen, ob eine Einrichtung vor
dem Haus möglich ist.
5. Anfrage an die Postdirektion Bonn.
Klingel (Januar) am Schräglift ist defekt. Um Abhilfe gebeten. Ebenfalls um Prüfung
gebeten, ob nicht eine Gegensprechanlage installiert werden kann, damit sofort eine
Kontaktaufnahme möglich ist. Auch zur Verwendung bei Kinderwagen/Rollatornutzern etc.
angefragt.
Laut Post ist eine Klingel nicht erforderlich. Post nochmals auf die Personen
hingewiesen, die über keinen EURO-Schlüssel verfügen (Rollatornutzer/Kinderwagen)
und um Beantwortung meiner Fragen aus dem Brief zu dieser Problematik gebeten.
Antwort vom 20.04.2016: Der Lift wird umgebaut. Der Schlüsselschalter wird
freigeschaltet. Dann ist die eine generell Nutzung für alle betroffenen Personen möglich.
In der Zwischenzeit hat die Postbank die Feststellung getroffen: Sie kann keine
Entscheidung treffen. Es muss erst eine Klärung mit dem Vermieter erfolgen. Alle
bisherigen Zusagen etc. waren falsch und ohne Wert! Schriftwechsel zur Klärung läuft
noch (bisher 12 Schreiben durch den Behindertenbeauftragten). Stand 31.12.2016
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Telefonnotiz Gespräch mit Vertrauensperson der Mensch mit Handicap der
Postbankzentrale in Bonn am 28.04.2017.
Es wurden interne Gespräche geführt. Der gesamte Ablauf ist aus Sicht der
Vertrauensperson sehr bedauerlich.
Sachstand:
Der Umbau der Schließanlage auf die Nutzung mit dem Euro-Schlüssel ist erfolgt.
Dies wurde mir (Sprechstunde Behindertenbeauftragter Stadt Erkelenz am 27.4.2017
im Rathaus) auch durch eine Nutzerin bestätigt.
Eine Nutzung ist somit nur für Inhaber dieses Schlüssels möglich. Der Schlüssel
kann im Bürgerbüro der Stadt Erkelenz gekauft werden. Der berechtigte
Personenkreis ist in den Erläuterungen auf der Homepage der Stadt Erkelenz
enthalten.
Ein barrierefreier Zugang für Eltern mit Kinderwagen, Rollatornutzer oder andere
Menschen mit Handicap, die die Voraussetzungen für den Schlüssel nicht erfüllen
(sind die meisten betroffenen Personen) und die die Treppe nicht nutzen können, ist
somit ausgeschlossen!
Eine Montage einer Gegensprechanlage ist nicht vorgesehen, somit kann auch keine
Unterstützung durch die Filialmitarbeiter angefordert werden.
Ein Zugang durch den Hintereingang (dort ist Barrierefreiheit gegeben) wird durch
die verantwortliche Abteilung der Postbank aus Sicherheitsgründen nicht als
Alternative zugelassen.
Da am Schräglift nicht erkennbar ist, dass dieser durch den Euro-Schlüssel zu
benutzen ist, wurde die Postbank gebeten, wenigstens ein Hinweisschild auf diese
Nutzungsmöglichkeit anzubringen.
Fazit aus Sicht des Behindertenbeauftragten Stadt Erkelenz:
Sicherheitsaspekte sind der Postbank wichtiger als die Rechte der Menschen mit Handicap.
Meine Möglichkeiten, etwas zu verändern, sind somit leider ausgeschöpft.
In der Zwischenzeit wurde von mir Herr Oellers eingeschaltet und um Unterstützung
gebeten. Diverse Vorschläge zur Lösung der Zugangsproblematik wurden nochmals
erläutert. Der Postbank ein Ortstermin angeboten. Dieser steht noch aus. Die
Hoffnung, wenigstens eine kleine Verbesserung der Situation zu erzielen, besteht
noch.
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9. Sonstiges
1. Stellungnahme zur Straßenbaumaßnahme Schulstraße Gerderath. Hinweis zum
Barrierefreiheit Zugang von der Lauerstraße und Hinweis zur Anwendung DIN 32984
gegeben.
2. Stellungnahme zur Straßenbaumaßnahme Hohlstraße in Katzem. Beim Zugang von
der L 117 auf die Barrierefreiheit achten. Ebenfalls die DIN 32984 berücksichtigen.
3. Besprechung Erweiterung Bürgersaal Gerderath um einen Toilettentrakt. Eine
Behindertentoilette wird erstellt. Die Planung wird begrüßt. Die Umsetzung der DINNormen wird vorausgesetzt.
4. Besprechung Einrichtung einer neuen KITA in den Räumen der Pestalozzischule. Die
Toilettenanlagen der eigenständigen KITA „Schulring“ sollen erweitert werden. Bei der
Umsetzung um Einplanung einer barrierefreien Toilette gebeten. Die DINNormeneinhaltung wird vorausgesetzt. Die Unterschreitung der Breiten ist aber
hinnehmbar, wenn dies durch die örtlichen Gegebenheiten nicht anders zu lösen ist.
5. Erneute Besprechung Gymnastikhalle Schwanenberg. Die Behindertentoilette ist jetzt
so eingeplant, dass auf beiden Seiten die erforderliche Bewegungsfläche vorhanden
ist.
6. Anfrage Schwimmbad wegen Zugang (Mitnahme) Blindenführhund. Erläuterungen zur
EU-Konvention gegeben. Insbesondere zum Zugang von Einrichtungen der
öffentlichen Hand. Grundsatz: Der Zugang muss ermöglicht werden. Ausnahme nur,
wenn unabweisbare Rechtfertigungsgründe entgegenstehen.
7. Begehung der Pestalozzischule. Vorschläge zu Fluchtwegebeschilderung,
Markierung von Glasflächen und Anbringung von Prallschutzkanten zur Vermeidung
von Kopfverletzungen gegeben. Objekt ist für Kinder, die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, nicht geeignet (fehlender Zugang/Innenausbau/BehindertenToilette).
8. Stellungnahme zur Gestaltung der barrierefreien Querung im Umsiedlungsstandort
Keyenberg.
9. Besuch Viehausen GmbH. Eingangsbereich ist vorbildlich mit einer Rampe versehen.
Zugang für Menschen mit Handicap (Rollstuhl/Rollator) ohne Probleme möglich. Auch
im Laden ist eine Rampe eingebaut. Somit kann auch der hintere Bereich gut erreicht
werden. Ein vorbildlicher Zugang. Tipps zur Fluchtwegeausschilderung gegeben.
10. Begehung Erkabad. Hinweise zur erforderlichen Markierung von Glasflächen
gegeben. Empfehlung zur Kenntlichmachung der Stufe am Durchgang
Freizeitbad/Freigelände erstellt. Durch die Gegenlichtverhältnisse ist die Stufe
schlecht erkennbar. Zur Sturzprävention ist daher eine farbliche Markierung sinnvoll.
Ob Richtungshinweise (Fluchtrichtung) zusätzlich erforderlich sind, sollte bei der
nächsten Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten (Gefährdungsbeurteilung)
geprüft werden.
11. Begehung Schwimmbad Gerderath. Hinweis zur Sichtmarkierung der Glasscheibe
des barrierefreien Zugangs gegeben. Fluchtwegebeschilderung (Richtungsschilder)
sollten ergänzt werden. Auch sollten Fluchtwegebeschilderungen zum zweiten
Notausgang angebracht werden. Empfehlung der Montage eines Panikschlosses an
der Ausgangstür in der Schwimmhalle vorgenommen. Durchgangsbreite Fluchttür im
Kassenbereich sollte überprüft werden. Auch die Verglasung (Glasgitter) ist
problematisch. Eventuell ist ein Austausch sinnvoll. Anschaffung eines
Schwimmbadrollstuhles (max. Breite 72 cm) und eines Schwimmbadrollators
vorgeschlagen. Auch um Einrichtung eines Behindertenparkplatzes gebeten.
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12. Stellungnahme zum Bau Altenheim in Kückhoven. Der Behindertenparkplatz muss
verlegt werden. Auf die erforderliche Markierung von Glasflächen hingewiesen. Nicht
alle Türen sind so angebracht, dass eine ungehinderte Flucht möglich ist. Änderung
der Anschläge empfohlen. Auf Notwendigkeit der Ausstattung der Treppen und Flure
mit beidseitigen Handläufen verwiesen. Umsetzung der DIN EN 81-70, DIN 32986 und
DIN 18040 bei der Bauausführung eingefordert.
13. An der Postbankfiliale steht das Behelfsschild (neue Verkehrsführung Kölner Straße)
direkt vor dem Bedienungsschalter für den Behindertenlift. Zugang zum Lift wird
massiv behindert. Umstellung des Schildes veranlasst. Wurde umgehend vom Bauhof
der Stadt neu aufgestellt.
14. Begehung
der
Grundschule
Schwanenberg.
Hinweise
zu
fehlenden
Fluchtwegeschildern und defekten Leuchtfluchtwegeschildern gegeben. Lagerung
von Büchern im Fluchtweg – wegen der Brandgefahr – nicht günstig.
Treppenunterseite im Haupteingangsbereich (Treppe kann unterlaufen werden)
sollten in Höhe des Kopfbereiches gesicherte werden. Eine Tür ist mit Sichtmarkierung
im Glasbereich zu versehen.
15. Stellungnahme zur Vergabe der Fahrradboxen am Bahnhof Erkelenz.
16. Begehung
Hauptschule
Zehnthofweg.
Umfassende
Hinweise
zur
Fluchtwegebeschilderung. Teilweise nicht korrekt angebracht bzw. Richtungshinweise
nicht richtig (führen in falsche Richtung). Fehlende Schilder. Markierungen an
Glastüren nicht überall vorhanden. Fluchttüren verfügen nicht alle über
Panikschlösser und sind daher nicht ohne Probleme zu öffnen. Hindernisse und
brennbares Material in einem Fluchtweg vorhanden. Aushang Verhalten im Brandfall
fehlt in Gebäude 2. Fotodokumentation erstellt.
17. Stadtverwaltung auf ein mitten auf dem Gehweg stehendes Verkehrsschild in der
Christophorusstr. Gerderath hingewiesen. Rollstuhl/Rollator können Weg daher nicht
benutzen.
18. Anfrage Schulprojekt TV Includo zu Filmaufnahmen in Erkelenz. Drei Schulen in
Erkelenz eingebunden und um Prüfung gebeten, ob dort die Aufnahmen zu diese
Thema Inklusion durchgeführt werden können.
19. Stellungnahme zum Ausbau Hohlstraße. Empfehlung einer zusätzlichen
Querungshilfe am Ende der Straße, da die Bürgersteigbreite nicht an allen Stellen für
„Gegenverkehr“ Rollator bzw. Rollstuhl ausreichend ist.
20. Begehung Cusanus Gymnasium. Im Atrium und auch in den Gängen sind alle
elektrisch betriebenen Notausgangsbeschilderungen nicht in Betrieb. In den
Bereichen ohne elektrische Beschilderung ist keinerlei Fluchtwegeausschilderung
vorhanden. Ebenfalls fehlt die Markierung der Notausgangstüren. 2 Feuerlöscher
waren nicht vorhanden. Vorhandene Feuerlöscher zum größten Teil in 1,80 Meter
Höhe montiert und für Schüler nicht erreichbar. Vorgabe max. 1,20 Meter. Brennbares
Material im Fluchtweg gelagert (Batteriensammelbox). Behindertentoilette nicht
nutzbar. Müsste erweitert und umgebaut werden. Zugang für Mensch mit Handicap
nicht allein möglich. Treppenstufen teilweise beschädigt. Verletzungsgefahr
vorhanden. Tipps und Hinweise zur Behebung gegeben. Div. Hinweise zur
Ausstattung Treppen/Flure gegeben (Grundlage Unfallkasse NRW).
21. Cornelius-Burgh Gymnasium Begehung. Tipps zur Markierung der Glastüren
gegeben. Fluchtwegebeschilderung nur in den Klassenräumen. In den öffentlichen
Bereichen überwiegend nicht vorhanden! Hinweis zur Beschilderung gegeben. Auch
zur Kenntlichmachung von Fluchttüren (Notausgang). Div. Hinweise zur Ausstattung
Treppen/Fluren gegeben. (Grundlage Unfallkasse NRW).
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22. Begehung Stadtbücherei. Hinweise zum fehlenden Flucht- und Rettungsplan.
Keinerlei Fluchtwegebeschilderung in den Räumen. Nur in den Etagen beleuchtete
Fluchtschilder an den Türen. Davon war der überwiegende Teil defekt. Zwei
Notausgänge verschlossen, die Türen konnten auch nicht durch einen Panikriegel
geöffnet werden. Um Prüfung der Anzahl der vorhandenen Löscheinheiten gebeten.
Anbringung der vorhandenen Feuerlöscher teilweise nicht entsprechend der
Vorgaben (zu hoch montiert oder nicht zugänglich). Kein Hinweis an der Hauptfluchttür
(Haupteingang), wie diese elektrisch betriebene Tür bei einem Stromausfall zu öffnen
ist.
23. Begehung
Grundschule
Gerderath.
Hinweise
zu
fehlenden
Fluchtwegebeschilderungen, Rettungsplänen und Notfallöffnung Gashauptschalter
gegeben. Auch Anbringung von Hinweisschildern zur Öffnung der Fluchttüren
vorgeschlagen.
24. Begehung Franziskusschule Erkelenz. Handläufe nicht überall umlaufend.
Fluchtwegebeschilderung sollte ergänzt werden. Insbesondere in den
Treppenhäusern. Flucht- und Rettungspläne sowie Verhalten im Brandfall muss
überarbeitet werden. Eine Treppe ist als Fluchtweg zu schmal (von Empore ins
Erdgeschoss). Geländerhöhe und Festigkeit Empore ist zu prüfen. Aufhängung der
Feuerlöscher zu hoch. Nicht erreichbar. Handläufe teilweise zu kurz. Hinweise an
Fluchttüren zur Öffnung sollte angebracht werden. Auch in Turnhalle
Fluchtwegebeschilderung noch ergänzen.
25. Begehung Europaschule. Sehr umfassende Ausschilderung. An den Fluchttüren ohne
Panikschloss sollte Hinweis zur Öffnung angebracht werden. Flucht- und
Rettungspläne und Aushang Verhalten im Brandfall müssen überarbeitet werden. Auf
die Sturzgefahr im Eingangsbereich des Sekretariats sollte mit einem Warnschild
hingewiesen werden. Ggf. zusätzlich Handlauf anbringen.
26. Begehung Astrid Lindgren Schule. Teilweise alte Fluchtwegebeschilderung ohne
Reflektion. Treppenhaus keine Beschilderung. Flucht- und Rettungsplan und
Verhalten im Brandfall muss überarbeitet werden. Feuerlöscheranbringung zu hoch
(2,00 Meter). Nicht erreichbar. Fluchttüren ohne Panikschloss (mit Hebel) sollten mit
Hinweisschild (wie man die Tür öffnet) kenntlich gemacht werden.
27. Stellungnahme zum Antrag auf Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau für eine Modal Split-Erhebung der Stadt Erkelenz.
28. Stellungnahme zum Antrag auf Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau für Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr in der Stadt Erkelenz.
29. Begehung Nysterbachschule Lövenich mit OGS. Fluchtwegebeschilderung fehlt
überwiegend bzw. ist teilweise nicht im Einklang mit dem Flucht- und Rettungsplan.
Fenster müssen gesichert werden. Öffnung durch Kinder möglich. In der Turn- und
Mehrzweckhalle sind alle Notausgangsbeleuchtungen defekt. Feuerlöscher hängen
zu hoch. Fluchttüren in OGS öffnen nach innen und nicht in Fluchtrichtung.
30. Anfrage zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Gipco. Die Einrichtung ist von
Vorgaben abhängig. Verkehrsaufkommen und Anzahl der Personen, die die Straße
queren. Diese Mindestvorgaben werden im Gipco nicht erreicht, daher ist eine
Einrichtung nicht möglich.
31. Stellungname zur Planung barrierefreier Zugang Nysterbachhalle in Lövenich. Die
Rampenplanung entspricht den DIN-Normen. Sofern die sanierungsbedürftigen
Toiletten saniert werden, soll zugleich eine behindertengerechte Toilettenanlage
vorgesehen werden. Ebenfalls ist ein Behindertenparkplatz im Eingangsbereich
einzuplanen.
32. Stellungnahme Erweiterung Franziskusschule. Am geplanten Erweiterungsbau wird
ein Aufzug eingeplant. Durch diese Maßnahme kann die Schule (nahezu) im
gesamten Bereich barrierefrei erschlossen werden. Ebenfalls muss eine barrierefreie
Toilettenanlage hergestellt werden. Die DIN-Normen sind zu beachten.
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33. Stellungnahme Luise-Hensel-Schule. Bei der geplanten Erweiterung (Aufstockung)
wird ein Aufzug eingeplant. Ebenfalls eine behindertengerechte Toilette. Die DINNormen sind umzusetzen und zu beachten. Die Fluchttüren sind in der Planung nicht
alle in Fluchtrichtung zu öffnen. Muss bei der abschließenden Planung berichtigt
werden.
34. Stellungnahme zu den Brücken im Gipco. Die bisherigen Brücken sind sehr aufwendig
zu unterhalten. Der Belag ist bei Feuchtigkeit rutschig. Der Weg vor der Brücke weist
Schlaglöcher auf (durch Radfahrer). Eine Unfallgefahr ist vorhanden. Grundlegend
besteht keine Notwendigkeit, diese Brücken zu erhalten. Ausweichwege sind
vorhanden. Die Lebenshilfe ist durch die Verwaltung einzubinden und anzufragen, ob
aus deren Sicht ein Bedarf an den Brücken vorhanden ist. Entscheidung über Entfall
der Brücken in Anhängigkeit der Stellungnahme der Lebenshilfe.
Der Bericht spiegelt die Vielfältigkeit der Aufgaben und Tätigkeiten des ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten wider. Er ist lediglich ein Ausschnitt von dem, was in Erkelenz tatsächlich
alles für Menschen mit Handicap getan wird.
Jeder noch so kleine Schritt ist wichtig, ein barrierefreies Umfeld zu schaffen. Wenn wir alle
gemeinsam mit offenen Augen die Probleme und Schwierigkeiten erkennen und abstellen, die das
Leben für die betroffenen Personen erschweren, haben wir schon viel erreicht.
Ich DANKE der Stadtverwaltung Erkelenz. Dort werden Hinweise und Anregungen sehr ernst
genommen. Man geht intensiv auf alle Anfragen ein. In vielen Bereichen haben wir gemeinsam
schon viele Änderungen vorgenommen. Nicht immer gelingt der große Wurf, aber auch kleine
Schritte sind hilfreich.
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