Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
77219.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/654/2018
öffentlich
16.02.2018
Amt 10 Simon Häusler
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.02.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Nachdem Ratsfrau Katharina Schmitz am 15.01.2018 plötzlich verstorben ist, wurde
Frau Inga Heinrichs als Ersatzbewerberin aus der Reserveliste von B90/Die Grünen
festgestellt und im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens angeschrieben. Frau
Heinrichs hat die Ersatzbestellung in den Rat der Stadt Erkelenz nicht angenommen.
Als nächster Ersatzbewerber wurde Jürgen Vieten festgestellt. Herr Vieten hat am
09.02.2018 die Ersatzbestellung angenommen. Am 19.02.2018 erfolgte im Amtsblatt
der Stadt Erkelenz die öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Ersatzbestimmung. Die Kommunalaufsicht ist hierüber in Kenntnis gesetzt worden.
Einsprüche, die gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung gerichtet sind, sind
nach Veröffentlichung bislang nicht eingegangen.
Es wird damit festgestellt, dass die Voraussetzungen, Herrn Vieten als Ratsmitglied
einzuführen, damit vorliegen.
Die Verpflichtungserklärung, die in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen
wird und von dem zu Verpflichtenden nachzusprechen ist, lautet:
„Hiermit verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“
Die Verpflichtungserklärung ist von dem zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem
Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.