Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
77095.pdf
Größe
482 kB
Erstellt
07.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 16:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Referat für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing/Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 80/116/2018
öffentlich
06.02.2018
Nicole Stoffels/
Anja Minkenberg
Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom
17.11.2017
hier: Fahrradfahren in der Fußgängerzone
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.02.2018
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 17.11.2017 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt
Erkelenz folgendes: „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, das Fahrradfahren in der Kölner Straße, oberer Teil der Fußgängerzone zwischen der Commerzbank und der ehemaligen Bäckerei Lütterforst/Bremer, zu untersagen.
Begründung:
Der oben beschriebene Teil der Fußgängerzone ist ziemlich eng. Er wird gesäumt
von Bänken, Bäumen, Papierkörben und Reklameaufstellern. Teilweise ist man als
Fußgänger schon bewegungseingeschränkt. Immer wieder rasen jedoch rücksichtslose Radfahrer, trotz der Anwesenheit vieler Fußgänger, quasi im Slalom durch diese
Engstelle. Besonders an den Markttagen ist dies ein erhebliches Problem! Besonders ältere Menschen, Rollatorbenutzer und Mütter/Väter mit Kinderwagen, sind und
fühlen sich dort gefährdet. Wir sehen es deshalb für erforderlich, Radfahrer nur an
dieser Engstelle vom Sattel zu holen! Dies soll mit deutlich erkennbaren Verbotsschildern und Kontrollen mit Bußgeldern durchgesetzt werden!“
Der Maßnahmenkatalog zur Erlangung des Zertifikats zur „Fahrradfreundlichen Stadt
Erkelenz“ umfasste unter anderem die Öffnung von Sackgassen und Einbahnstraßen, genauso wie die Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer, damit kurze
Wege in die Stadt und innerhalb der Stadt das Fahrradfahren in Erkelenz attraktiv
machen.
Die Fußgängerzone wurde auf Empfehlung des Arbeitskreises Fahrradfreundliche
Stadt im September 2010 erstmalig zum Befahren für Fahrradfahrer freigegeben. Die
Öffnung der Fußgängerzone war zuvor als eine Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan 2005 bis 2008 auf dem Weg zur „Fahrradfreundlichen Stadt Erkelenz“ genannt worden.
Eine zeitliche und räumliche Begrenzung dieser Öffnung wurde im Fachausschuss
und im Arbeitskreis Fahrradfreundliche Stadt intensiv diskutiert. Zunächst war das
„Nadelöhr“ vom Markt bis zum Kölner Tor nicht zum Befahren durch Radfahrer freigegeben. Nachdem aber keine nennenswerten Beeinträchtigungen für Fußgänger
und Konflikte in einer Testphase festgestellt wurden, hatte die Verwaltung im Einvernehmen mit der Polizei die Freigabe ab dem 1.4.2011 bestätigt. Seitdem besteht diese komplette Freigabe und es ist seitdem möglich, die Innenstadt von Erkelenz vom
Bahnhof bis zum Marktplatz und weiter zum Johannismarkt in direkter kurzer Verbindung radelnd zu durchfahren. Im Hinblick auf die innere und äußere Erreichbarkeit
der Innenstadt, die Umsatzentwicklung der Geschäfte (Radfahrer als Kunde) und die
generelle Attraktivität der Innenstadt sind Radfahrer unverzichtbar, auch vor dem
Hintergrund, dass die Umfahrung von Fußgängerzonen häufig mit deutlichen Umwegen und dem Ausweichen auf (Haupt-) Verkehrsstraßen verbunden ist.
Im Ergebnis ist die komplette Freigabe auch darauf begründet, dass Einschränkungen nicht zielführend und für die Verkehrsteilnehmer wenig praktikabel erscheinen.
Klar ist aber auch, dass ein sicheres, verträgliches Miteinander gewährleistet sein
muss. Deshalb hat die gegenseitige Rücksichtnahme oberste Priorität. Erlaubt ist die
Durchfahrt für Fahrradfahrer im Schritt-Tempo, das heißt 3 bis 7 km/h sind erlaubt.
Fußgänger haben weiterhin Vorrang. Deshalb müssen Radfahrer im Zweifelsfall
auch absteigen.
Zentrales Handlungsfeld, wenn es um das verträgliche Miteinander von Radfahrern
und Fußgängern geht, sind Kommunikationsmaßnahmen. Sie müssen als Teil der
„Verkehrssicherheitsarbeit“ zu verstehen sein. Die Polizei ist hier als Überwachungsbehörde zu nennen. Die Stadt Erkelenz versucht über die Presse und auf der städtischen Homepage für ein verträgliches Miteinander zu werben. In vielen Fällen hilft
auch die direkte Ansprache.
Die Kommission der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte
in NRW (AGFS) hatte im November 2011 gerade diese Maßnahme ausdrücklich gelobt.
Der ADFC Kreisverband Erkelenz e. V. teilt mit, dass die Vorteile der Öffnung bei
weitem überwiegen. Durch ein Fahrverbot für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone
erreicht man die wenigen rücksichtslos fahrenden Radler nicht, aber der deutlichen
Mehrheit der rücksichtsvoll fahrenden Radler würde der Komfort genommen.
Die Erfahrung seit 2010 in Erkelenz zeigt, dass es in der Regel keine strukturelle
Konfliktlage gibt, sondern „Regelverstöße“ vorliegen, die zumeist Einzelereignisse
sind.
Dem Ordnungsamt sind ferner keine Unfälle bekannt und auch gehen kaum Beschwerden ein. Die Beobachtungen zeigen ebenfalls, dass der Großteil der Radfahrer auf die Fußgänger Rücksicht nimmt und sich an die zulässige Geschwindigkeit
hält. Darüber hinaus sind die Bezirksbeamten der Polizei regelmäßig in der Kernstadt
Vorlage A 80/116/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
im Einsatz und würden das Ordnungsamt bei entsprechenden, sich häufenden Verstößen informieren – diesbezüglich gibt es aber aktuell keine Erkenntnisse.
Beschlussentwurf:
„Das Fahrradfahren in der Kölner Straße, oberer Teil der Fußgängerzone zwischen
der Commerzbank und der ehemaligen Bäckerei Lütterforst/Bremer, wird untersagt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.11.2017
Vorlage A 80/116/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3