Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
77095.pdf
Größe
482 kB
Erstellt
07.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 16:47
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 482 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing/Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 80/116/2018 öffentlich 06.02.2018 Nicole Stoffels/ Anja Minkenberg Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.11.2017 hier: Fahrradfahren in der Fußgängerzone Beratungsfolge: Datum Gremium 20.02.2018 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Mit Schreiben vom 17.11.2017 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz folgendes: „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, das Fahrradfahren in der Kölner Straße, oberer Teil der Fußgängerzone zwischen der Commerzbank und der ehemaligen Bäckerei Lütterforst/Bremer, zu untersagen. Begründung: Der oben beschriebene Teil der Fußgängerzone ist ziemlich eng. Er wird gesäumt von Bänken, Bäumen, Papierkörben und Reklameaufstellern. Teilweise ist man als Fußgänger schon bewegungseingeschränkt. Immer wieder rasen jedoch rücksichtslose Radfahrer, trotz der Anwesenheit vieler Fußgänger, quasi im Slalom durch diese Engstelle. Besonders an den Markttagen ist dies ein erhebliches Problem! Besonders ältere Menschen, Rollatorbenutzer und Mütter/Väter mit Kinderwagen, sind und fühlen sich dort gefährdet. Wir sehen es deshalb für erforderlich, Radfahrer nur an dieser Engstelle vom Sattel zu holen! Dies soll mit deutlich erkennbaren Verbotsschildern und Kontrollen mit Bußgeldern durchgesetzt werden!“ Der Maßnahmenkatalog zur Erlangung des Zertifikats zur „Fahrradfreundlichen Stadt Erkelenz“ umfasste unter anderem die Öffnung von Sackgassen und Einbahnstraßen, genauso wie die Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer, damit kurze Wege in die Stadt und innerhalb der Stadt das Fahrradfahren in Erkelenz attraktiv machen. Die Fußgängerzone wurde auf Empfehlung des Arbeitskreises Fahrradfreundliche Stadt im September 2010 erstmalig zum Befahren für Fahrradfahrer freigegeben. Die Öffnung der Fußgängerzone war zuvor als eine Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan 2005 bis 2008 auf dem Weg zur „Fahrradfreundlichen Stadt Erkelenz“ genannt worden. Eine zeitliche und räumliche Begrenzung dieser Öffnung wurde im Fachausschuss und im Arbeitskreis Fahrradfreundliche Stadt intensiv diskutiert. Zunächst war das „Nadelöhr“ vom Markt bis zum Kölner Tor nicht zum Befahren durch Radfahrer freigegeben. Nachdem aber keine nennenswerten Beeinträchtigungen für Fußgänger und Konflikte in einer Testphase festgestellt wurden, hatte die Verwaltung im Einvernehmen mit der Polizei die Freigabe ab dem 1.4.2011 bestätigt. Seitdem besteht diese komplette Freigabe und es ist seitdem möglich, die Innenstadt von Erkelenz vom Bahnhof bis zum Marktplatz und weiter zum Johannismarkt in direkter kurzer Verbindung radelnd zu durchfahren. Im Hinblick auf die innere und äußere Erreichbarkeit der Innenstadt, die Umsatzentwicklung der Geschäfte (Radfahrer als Kunde) und die generelle Attraktivität der Innenstadt sind Radfahrer unverzichtbar, auch vor dem Hintergrund, dass die Umfahrung von Fußgängerzonen häufig mit deutlichen Umwegen und dem Ausweichen auf (Haupt-) Verkehrsstraßen verbunden ist. Im Ergebnis ist die komplette Freigabe auch darauf begründet, dass Einschränkungen nicht zielführend und für die Verkehrsteilnehmer wenig praktikabel erscheinen. Klar ist aber auch, dass ein sicheres, verträgliches Miteinander gewährleistet sein muss. Deshalb hat die gegenseitige Rücksichtnahme oberste Priorität. Erlaubt ist die Durchfahrt für Fahrradfahrer im Schritt-Tempo, das heißt 3 bis 7 km/h sind erlaubt. Fußgänger haben weiterhin Vorrang. Deshalb müssen Radfahrer im Zweifelsfall auch absteigen. Zentrales Handlungsfeld, wenn es um das verträgliche Miteinander von Radfahrern und Fußgängern geht, sind Kommunikationsmaßnahmen. Sie müssen als Teil der „Verkehrssicherheitsarbeit“ zu verstehen sein. Die Polizei ist hier als Überwachungsbehörde zu nennen. Die Stadt Erkelenz versucht über die Presse und auf der städtischen Homepage für ein verträgliches Miteinander zu werben. In vielen Fällen hilft auch die direkte Ansprache. Die Kommission der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte in NRW (AGFS) hatte im November 2011 gerade diese Maßnahme ausdrücklich gelobt. Der ADFC Kreisverband Erkelenz e. V. teilt mit, dass die Vorteile der Öffnung bei weitem überwiegen. Durch ein Fahrverbot für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone erreicht man die wenigen rücksichtslos fahrenden Radler nicht, aber der deutlichen Mehrheit der rücksichtsvoll fahrenden Radler würde der Komfort genommen. Die Erfahrung seit 2010 in Erkelenz zeigt, dass es in der Regel keine strukturelle Konfliktlage gibt, sondern „Regelverstöße“ vorliegen, die zumeist Einzelereignisse sind. Dem Ordnungsamt sind ferner keine Unfälle bekannt und auch gehen kaum Beschwerden ein. Die Beobachtungen zeigen ebenfalls, dass der Großteil der Radfahrer auf die Fußgänger Rücksicht nimmt und sich an die zulässige Geschwindigkeit hält. Darüber hinaus sind die Bezirksbeamten der Polizei regelmäßig in der Kernstadt Vorlage A 80/116/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 im Einsatz und würden das Ordnungsamt bei entsprechenden, sich häufenden Verstößen informieren – diesbezüglich gibt es aber aktuell keine Erkenntnisse. Beschlussentwurf: „Das Fahrradfahren in der Kölner Straße, oberer Teil der Fußgängerzone zwischen der Commerzbank und der ehemaligen Bäckerei Lütterforst/Bremer, wird untersagt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.11.2017 Vorlage A 80/116/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3