Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Buslinie 984)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
13.03.18, 16:01
Aktualisiert
13.03.18, 16:01
Beschlussvorlage (Buslinie 984) Beschlussvorlage (Buslinie 984)

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_18/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 Betreff Buslinie 984 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 22.03.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.04.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde beschließt, dem Kreis Euskirchen zu empfehlen, den Linienverkehr der Linie 984 (Swisttal/Erftstadt/Zülpich/Weilerswist und zurück) auf Dauer aufrecht zu erhalten. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Seitens der Stadt Zülpich bestehen Bestrebungen, die Linie 984 sukzessive über die nächsten fünf Jahre auslaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der guten Schullandschaft vor Ort und den neuen Gesamtschulen in Euskirchen und Mechernich. Sicherlich werden diese Gesamtschulen langfristig möglicherweise Auswirkungen auf die Gesamtschülerzahlen in Weilerswist haben, jedoch wird entgegen der Darstellung der Stadt Zülpich der Bedarf nie völlig entfallen, da die Schülerinnen und Schüler nicht zu einem Schulstandort gezwungen werden können. Auch wird seitens der Stadt Zülpich die Rechtslage des Personenbeförderungsgesetzes verkannt. Gemäß § 43 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (nicht Nr. 3, hierbei geht es sich um „Marktfahrten“) handelt es sich bei Schülerfahrten zwischen Wohnung und Lehranstalt um eine Sonderform des Linienverkehrs. Dies würde selbst dann noch gelten, wenn andere Fahrgäste ausgeschlossen würden, was allerdings für den Linienverkehr der Linie 984 nicht gilt. Darüber hinaus entspricht dies auch den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung. Nach § 12 der Schülerfahrkostenverordnung soll der Schulträger (Gemeinde Weilerswist) die wirtschaftlichste Beförderungsart wählen. Dies ist nach Absatz 4 die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; diese hat grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungsarten. Buslinie 984 Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 12.03.2018 Aufgestellt gez. Reichwaldt Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)