Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
13.03.18, 16:01
Aktualisiert
13.03.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_18/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
Betreff
Buslinie 984
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
22.03.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.04.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde beschließt, dem Kreis Euskirchen zu empfehlen, den Linienverkehr der
Linie 984 (Swisttal/Erftstadt/Zülpich/Weilerswist und zurück) auf Dauer aufrecht zu erhalten.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Seitens der Stadt Zülpich bestehen Bestrebungen, die Linie 984 sukzessive über die nächsten fünf
Jahre auslaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der guten Schullandschaft vor Ort und den
neuen Gesamtschulen in Euskirchen und Mechernich. Sicherlich werden diese Gesamtschulen
langfristig möglicherweise Auswirkungen auf die Gesamtschülerzahlen in Weilerswist haben, jedoch wird entgegen der Darstellung der Stadt Zülpich der Bedarf nie völlig entfallen, da die Schülerinnen und Schüler nicht zu einem Schulstandort gezwungen werden können.
Auch wird seitens der Stadt Zülpich die Rechtslage des Personenbeförderungsgesetzes verkannt.
Gemäß § 43 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (nicht Nr. 3, hierbei geht es sich um „Marktfahrten“) handelt es sich bei Schülerfahrten zwischen Wohnung und Lehranstalt um eine Sonderform des Linienverkehrs. Dies würde selbst dann noch gelten, wenn andere Fahrgäste ausgeschlossen würden, was allerdings für den Linienverkehr der Linie 984 nicht gilt.
Darüber hinaus entspricht dies auch den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung. Nach § 12
der Schülerfahrkostenverordnung soll der Schulträger (Gemeinde Weilerswist) die wirtschaftlichste
Beförderungsart wählen. Dies ist nach Absatz 4 die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; diese hat grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungsarten.
Buslinie 984
Seite 2 von 2
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 12.03.2018
Aufgestellt
gez. Reichwaldt
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)