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Mitteilungsvorlage (Straßenkataster)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
35 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 18:01
Aktualisiert
06.03.18, 18:01
Mitteilungsvorlage (Straßenkataster) Mitteilungsvorlage (Straßenkataster)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN MITTEILUNGSVORLAGE Drucksachen Nr. A_18/2017 3. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 Betreff Straßenkataster Adressat Haupt- und Finanzausschuss Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 15.03.2018 () Anlage(n) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Straßenkataster zur Kenntnis. SACHVERHALT: Jährlich steht für den Rat die Entscheidung an, welche der gemeindeeigenen Straßen zu renovieren oder zu sanieren sind. Als Entscheidungshilfe soll ein Straßenkataster erstellt und fortgeschrieben werden. Die Bürgermeisterin schlägt folgende Umsetzung für das Straßenkataster vor: Einteilung der Gemeindestraßen in folgende Kategorien: A: Gemeindestraßen ohne Schwerlast/Busverkehr: Hier treten in der Regel Schäden auf, die den Kategorien 2 und 3 zuzuordnen sind. B: Gemeindestraßen mit Schwerlast/Busverkehr: Hier treten wesentlich häufiger Schäden auf, die der Kategorie 4 und 5 zuzuordnen und deren Beseitigung mit hohen Kosten verbunden sind. Eine Kernbohrung ist zur abschließenden Beurteilung der Schadenskategorie bzw. des Sanierungsbedarfes unerlässlich. C: Eine Sonderstellung nehmen als ehemalige Landesstraße mit zugesagter Förderung der Gehweg Kölner Straße und die Bonner Straße ein. Einteilung des Straßenzustandes in fünf Schadenskategorien: 1: kein Renovierungs- und Sanierungsbedarf 2: punktueller Renovierungsbedarf (Schlaglöcher ausbessern) 3: abschnittsweise neue Fahrbahndecke (Risiko, dass Fahrbahndecke nach wenigen Jahren wieder Schäden und Renovierungs- oder Sanierungsbedarf aufweist!) Straßenkataster Seite 2 von 2 4: Sanierung* empfohlen, Kernbohrung erforderlich 5: Sanierung* erforderlich, Kernbohrung erforderlich * Ist die Fahrbahndecke älter als 35 Jahre, besteht bei Sanierung Beitragspflicht der Anlieger. In dem Straßenkataster werden alle Gemeindestraßen erfasst. In 2018 erfolgt die Erfassung der Straßen durch Begehung von Mitarbeitern des Fachbereiches Planen und Bauen, optional gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister, und die Zuordnung des Straßenzustandes in eine der o.g. Schadenskategorien innerhalb von 6 Monaten nach Beschluss. Das Ergebnis wird im Straßenkataster festgehalten. Begehung und Zuordnung des Straßenzustandes werden ab 2019 jährlich fortgeschrieben. Durch die Zuordnung in Schadensklassen ergibt sich eine Priorisierung für die jährlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Sind die erforderlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch das vom Rat festgesetzte Budget nicht abgedeckt, entscheidet der Rat über die Priorisierung der Maßnahmen. 53919 Weilerswist, den 06.03.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)