Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
35 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 18:01
Aktualisiert
06.03.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_18/2017 3. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
Betreff
Straßenkataster
Adressat
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
15.03.2018
() Anlage(n)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Straßenkataster zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Jährlich steht für den Rat die Entscheidung an, welche der gemeindeeigenen Straßen zu renovieren oder zu sanieren sind. Als Entscheidungshilfe soll ein Straßenkataster erstellt und fortgeschrieben werden.
Die Bürgermeisterin schlägt folgende Umsetzung für das Straßenkataster vor:
Einteilung der Gemeindestraßen in folgende Kategorien:
A: Gemeindestraßen ohne Schwerlast/Busverkehr:
Hier treten in der Regel Schäden auf, die den Kategorien 2 und 3 zuzuordnen sind.
B: Gemeindestraßen mit Schwerlast/Busverkehr:
Hier treten wesentlich häufiger Schäden auf, die der Kategorie 4 und 5 zuzuordnen und deren
Beseitigung mit hohen Kosten verbunden sind. Eine Kernbohrung ist zur abschließenden Beurteilung der Schadenskategorie bzw. des Sanierungsbedarfes unerlässlich.
C: Eine Sonderstellung nehmen als ehemalige Landesstraße mit zugesagter Förderung der
Gehweg Kölner Straße und die Bonner Straße ein.
Einteilung des Straßenzustandes in fünf Schadenskategorien:
1: kein Renovierungs- und Sanierungsbedarf
2: punktueller Renovierungsbedarf (Schlaglöcher ausbessern)
3: abschnittsweise neue Fahrbahndecke (Risiko, dass Fahrbahndecke nach wenigen Jahren wieder Schäden und Renovierungs- oder Sanierungsbedarf aufweist!)
Straßenkataster
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4: Sanierung* empfohlen, Kernbohrung erforderlich
5: Sanierung* erforderlich, Kernbohrung erforderlich
* Ist die Fahrbahndecke älter als 35 Jahre, besteht bei Sanierung Beitragspflicht der Anlieger.
In dem Straßenkataster werden alle Gemeindestraßen erfasst. In 2018 erfolgt die Erfassung der
Straßen durch Begehung von Mitarbeitern des Fachbereiches Planen und Bauen, optional gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister, und die Zuordnung des Straßenzustandes in eine der o.g.
Schadenskategorien innerhalb von 6 Monaten nach Beschluss. Das Ergebnis wird im Straßenkataster festgehalten. Begehung und Zuordnung des Straßenzustandes werden ab 2019 jährlich
fortgeschrieben. Durch die Zuordnung in Schadensklassen ergibt sich eine Priorisierung für die
jährlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Sind die erforderlichen Renovierungs- und
Sanierungsmaßnahmen durch das vom Rat festgesetzte Budget nicht abgedeckt, entscheidet der
Rat über die Priorisierung der Maßnahmen.
53919 Weilerswist, den 06.03.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)