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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
259 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 18:01
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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2023
hier: Beschlussfassung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSSVORLAGE GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN Drucksachen Nr. V_60/2017 6. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: BO 20 20 01:2018/Ek. 31.05.2018 Betreff Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss 15.03.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.04.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschlusses vom 15.03.2018 fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: 1. Den in der Veränderungsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_60/2017 6. Ergänzung) aufgeführten und den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2018 und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023 wird zugestimmt. 2. Die Haushaltssatzung 2018 wird wie folgt verabschiedet: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit  dem Gesamtbetrag der Erträge auf  dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit  dem Gesamtbetrag der Einzahlungen --------------- € --------------- € Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023      Seite 2 von 5 --------------- € aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf --------------- € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf --------------- € --------------- € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ---------------€ ---------------€ festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf ------------- € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird ------------- € festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf ------------- € festgesetzt. Die §§ 5 bis 8 bleiben gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unverändert. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Seite 3 von 5 Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 wurde dem Gemeinderat gem. § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am 14.12.2017 vorgelegt und zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Anträge, die die Änderung einzelner Haushaltspositionen zum Inhalt haben oder sich auf die Höhe einzelner Haushaltspositionen auswirken, wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018 beraten. Die vom Rat am 18.05.2017 verabschiedete Haushaltssatzung 2017 und die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 bis 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen mit Verfügung vom 06.07.2017 genehmigt. Die Genehmigung enthält u.a. folgende Auflagen: „1. Die im Haushaltsplan 2017 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahmen sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich. 2. Mehrerträge/-einzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzuziehen. 3. Die Gemeinde Weilerswist hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzielung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistungen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu untersuchen. 4. Bereits begonnene Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die Personalaufwendungen sind anlassbezogen (z.B. bei organisatorischen Änderungen) vor dem Hintergrund von möglichen Konsolidierungspotentialen zu betrachten.“ Ergänzend führt die Aufsichtsbehörde aus: „Die in der Planung sinkenden Defizite bis zum Jahr des Haushaltsausgleichs basieren auf steigenden Erträgen bei konstanten Aufwendungen. Hier sind die vom Rat bereits am 16.05.2013 beschlossenen stetigen Erhöhungen der Hebesätze der Realsteuern von entscheidender Bedeutung. Nach der Beschlussfassung vom 21.04.2016 werden im 2-Jahres-Rhythmus die Hebesätze der Grundsteuer A und B um jeweils 50%-Punkte und der Gewerbesteuer um 25% erhöht. Diese Konsolidierungsmaßnahme ist Bestandteil des HSKs der Gemeinde Weilerswist. Da eine Nichtumsetzung dieser Maßnahme den angestrebten Haushaltsausgleich stark gefährden bzw. nicht mehr gewährleisten würde, liegt ein Augenmerk der kommunalaufsichtlichen Prüfung der kommenden Haushalte auf der Einhaltung des Ratsbeschlusses. Da das HSK der Gemeinde Weilerswist den Haushaltsausgleich (spätestens) auf das Jahr 2023 festgelegt hat, können die beschlossenen Hebesatzerhöhungen erforderlichenfalls als letztes Mittel auch im Wege einer Ersatzvornahme umgesetzt werden.“ [Anmerkung: Bei den v.g. Erhöhungssätzen von 50%- bzw. 25%-Punkten handelt es sich um die ursprünglich vorgesehenen Größen. Der Rat hat jedoch Erhöhungssätze in Höhe von 40%- bzw. 20%-Punkten beschlossen. Dem folgend wurde auch das HSK fortgeschrieben.] „Mit der Genehmigung der Fortschreibung des vorgelegten HSK ist das Ende des Konsolidierungszeitraums weiterhin verbindlich festgelegt. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu beeinflussenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Seite 4 von 5 erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK ist auch künftig bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs jährlich fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK hat die Aufsichtsbehörde in jedem Jahr anhand der dann aktuellen Planungsgrundlagen jeweils neu zu entscheiden.“ Mit der Genehmigung des HSK vom 20.09.2013 hat die Kommunalaufsicht das Ende des Konsolidierungszeitraums verbindlich auf das Haushaltsjahr 2023 festgelegt. Ein Herausschieben dieses Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht möglich. Das von der Aufsichtsbehörde genehmigte HSK ist bis zum Ausgleichsjahr jährlich fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK wird von der Aufsichtsbehörde in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen neu entschieden. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre jährliche Haushaltsplanung so zu gestalten hat, dass der Haushaltsausgleich (die „schwarze Null“) im Jahre 2023 gewährleistet ist. Ansonsten wird sie für das fortgeschriebene HSK keine Genehmigung erhalten und sich wieder den Restriktionen der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterwerfen müssen. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 und die 4. Fortschreibung des HSK 2013 bis 2023 trägt dieser Forderung Rechnung. Wie u.a. auf Seite 62 des Haushaltsentwurfs zu sehen ist, ist im Jahre 2023 wieder mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen. An verschiedenen Stellen des Vorberichts zum Haushaltsplan 2018 wird aufgezeigt, dass viele Faktoren auf die jährliche Haushaltsplanung der Gemeinde einwirken. Die meisten sind jedoch durch die Gemeinde nicht beeinflussbar. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass je weiter die Planung in die Zukunft geht, sie immer unsicherer wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist eine jährliche Fortschreibung des HSK notwendig. Auch wenn die durch die Veränderungslisten vorgeschlagenen Anpassungen im Haushaltsplan 2018 und im HSK 2013 bis 2023 beschlossen werden, kann nach derzeitigen Berechnungen ein Haushaltsausgleich spätestens in 2023 sichergestellt werden. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Seite 5 von 5 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.03.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin gez. Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)