Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
259 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 18:01
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSSVORLAGE
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
Drucksachen Nr.
V_60/2017 6. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BO
20 20 01:2018/Ek.
31.05.2018
Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
15.03.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.04.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschlusses vom 15.03.2018 fasst der
Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Den in der Veränderungsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_60/2017 6. Ergänzung) aufgeführten und den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2018
und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023
wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung 2018 wird wie folgt verabschiedet:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
--------------- €
--------------- €
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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--------------- €
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
--------------- €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
--------------- €
--------------- €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
---------------€
---------------€
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
------------- €
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
------------- €
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
------------- €
festgesetzt.
Die §§ 5 bis 8 bleiben gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unverändert.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und die 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 wurde dem Gemeinderat
gem. § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am
14.12.2017 vorgelegt und zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Anträge, die die Änderung einzelner Haushaltspositionen zum Inhalt haben oder sich auf die Höhe
einzelner Haushaltspositionen auswirken, wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018 beraten.
Die vom Rat am 18.05.2017 verabschiedete Haushaltssatzung 2017 und die 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 bis 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des
Kreises Euskirchen mit Verfügung vom 06.07.2017 genehmigt. Die Genehmigung enthält u.a. folgende Auflagen:
„1. Die im Haushaltsplan 2017 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im Rahmen
der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahmen sind nur in
unabweisbaren Einzelfällen möglich.
2. Mehrerträge/-einzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen entstehen, sind zur
Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzuziehen.
3. Die Gemeinde Weilerswist hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzielung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistungen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu untersuchen.
4. Bereits begonnene Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die Personalaufwendungen sind anlassbezogen (z.B. bei organisatorischen Änderungen) vor dem Hintergrund von
möglichen Konsolidierungspotentialen zu betrachten.“
Ergänzend führt die Aufsichtsbehörde aus:
„Die in der Planung sinkenden Defizite bis zum Jahr des Haushaltsausgleichs basieren auf steigenden Erträgen bei konstanten Aufwendungen. Hier sind die vom Rat bereits am 16.05.2013 beschlossenen stetigen Erhöhungen der Hebesätze der Realsteuern von entscheidender Bedeutung.
Nach der Beschlussfassung vom 21.04.2016 werden im 2-Jahres-Rhythmus die Hebesätze der
Grundsteuer A und B um jeweils 50%-Punkte und der Gewerbesteuer um 25% erhöht. Diese Konsolidierungsmaßnahme ist Bestandteil des HSKs der Gemeinde Weilerswist. Da eine Nichtumsetzung dieser Maßnahme den angestrebten Haushaltsausgleich stark gefährden bzw. nicht mehr
gewährleisten würde, liegt ein Augenmerk der kommunalaufsichtlichen Prüfung der kommenden
Haushalte auf der Einhaltung des Ratsbeschlusses. Da das HSK der Gemeinde Weilerswist den
Haushaltsausgleich (spätestens) auf das Jahr 2023 festgelegt hat, können die beschlossenen Hebesatzerhöhungen erforderlichenfalls als letztes Mittel auch im Wege einer Ersatzvornahme umgesetzt werden.“
[Anmerkung: Bei den v.g. Erhöhungssätzen von 50%- bzw. 25%-Punkten handelt es sich um die
ursprünglich vorgesehenen Größen. Der Rat hat jedoch Erhöhungssätze in Höhe von 40%- bzw.
20%-Punkten beschlossen. Dem folgend wurde auch das HSK fortgeschrieben.]
„Mit der Genehmigung der Fortschreibung des vorgelegten HSK ist das Ende des Konsolidierungszeitraums weiterhin verbindlich festgelegt. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nur in
Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu beeinflussenden
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK ist auch künftig bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs jährlich fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK
hat die Aufsichtsbehörde in jedem Jahr anhand der dann aktuellen Planungsgrundlagen jeweils
neu zu entscheiden.“
Mit der Genehmigung des HSK vom 20.09.2013 hat die Kommunalaufsicht das Ende des Konsolidierungszeitraums verbindlich auf das Haushaltsjahr 2023 festgelegt. Ein Herausschieben dieses
Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht möglich. Das von der Aufsichtsbehörde genehmigte HSK ist
bis zum Ausgleichsjahr jährlich fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK wird von der Aufsichtsbehörde in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen
Planungsgrundlagen neu entschieden. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre jährliche Haushaltsplanung so zu gestalten hat, dass der Haushaltsausgleich (die „schwarze Null“) im Jahre 2023
gewährleistet ist. Ansonsten wird sie für das fortgeschriebene HSK keine Genehmigung erhalten
und sich wieder den Restriktionen der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterwerfen müssen.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 und die 4. Fortschreibung des HSK 2013 bis 2023 trägt
dieser Forderung Rechnung. Wie u.a. auf Seite 62 des Haushaltsentwurfs zu sehen ist, ist im Jahre 2023 wieder mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen.
An verschiedenen Stellen des Vorberichts zum Haushaltsplan 2018 wird aufgezeigt, dass viele
Faktoren auf die jährliche Haushaltsplanung der Gemeinde einwirken. Die meisten sind jedoch
durch die Gemeinde nicht beeinflussbar. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass je weiter die
Planung in die Zukunft geht, sie immer unsicherer wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist eine
jährliche Fortschreibung des HSK notwendig.
Auch wenn die durch die Veränderungslisten vorgeschlagenen Anpassungen im Haushaltsplan
2018 und im HSK 2013 bis 2023 beschlossen werden, kann nach derzeitigen Berechnungen ein
Haushaltsausgleich spätestens in 2023 sichergestellt werden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.03.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)