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Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass über diese Fördermöglichkeiten neben den Maßnahmen am Grundschulverbund auch Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim mit einbezogen werden sollen, um für die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Schulgebäude in Nettersheim die ab Sommer beginnende einjährige Leerstandsphase nutzen zu können. Dies vor dem Hintergrund, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts und damit der Freigabe der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm voraussichtlich erst im letzten Jahresdrittel zu rechnen sei. Mit der Gemeinde Blankenheim werde diese Vorgehensweise entsprechend abgestimmt und sie sei auch Gegenstand der Beratungspunkte in der kommenden Verbandsversammlungssitzung am 21.03.2018. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja