Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
6:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. -
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass über diese Fördermöglichkeiten
neben
den
Maßnahmen
am
Grundschulverbund
auch
Maßnahmen
des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim mit einbezogen werden sollen, um
für die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Schulgebäude in Nettersheim die ab
Sommer beginnende einjährige Leerstandsphase nutzen zu können. Dies vor dem
Hintergrund, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts und damit der
Freigabe der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm voraussichtlich erst
im letzten Jahresdrittel zu rechnen sei. Mit der Gemeinde Blankenheim werde diese
Vorgehensweise entsprechend abgestimmt und sie sei auch Gegenstand der
Beratungspunkte in der kommenden Verbandsversammlungssitzung am 21.03.2018.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule
2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes
Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim
am
Standort
Nettersheim
einzusetzen.
Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales
Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten
und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten
Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja