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Beschlusstext (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Beschlusstext (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlusstext (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 14: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die Zusatzvorlage hin, mit der über ein alternatives Planungskonzept zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim informiert werde. Eine Aufstockung des Gebäudes werde den Betrieb der Einrichtung in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Im benachbarten Schulgebäude seien entsprechende Räume frei, so dass man diese Möglichkeit alternativ untersucht habe, die auch den Kostenaufwand reduzieren könne. Allerdings stehe eine finale Abstimmung mit dem Jugendamt noch aus. Auf Nachfrage von Herrn Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass diese Räume für die ab dem Schuljahr 2019/20 im Schulgebäude zu beschulende Oberstufe der Gesamtschule nicht benötigt würden. Dies habe man gemeinsam mit der Schulleitung untersucht. Auch im bereits gestellten Städtebauförderantrag sei berücksichtigt, dass ca. ein Drittel der vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb der Oberstufe nicht notwendig seien. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative Planungskonzept für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim (Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen. Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 2