Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 14:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die Zusatzvorlage hin, mit der über ein alternatives
Planungskonzept zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim
informiert werde. Eine Aufstockung des Gebäudes werde den Betrieb der Einrichtung
in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Im benachbarten Schulgebäude seien
entsprechende Räume frei, so dass man diese Möglichkeit alternativ untersucht habe,
die auch den Kostenaufwand reduzieren könne. Allerdings stehe eine finale
Abstimmung mit dem Jugendamt noch aus.
Auf Nachfrage von Herrn Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass diese Räume für die
ab dem Schuljahr 2019/20 im Schulgebäude zu beschulende Oberstufe der
Gesamtschule nicht benötigt würden. Dies habe man gemeinsam mit der Schulleitung
untersucht. Auch im bereits gestellten Städtebauförderantrag sei berücksichtigt, dass
ca. ein Drittel der vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb der Oberstufe nicht
notwendig seien.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der
Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative
Planungskonzept für die
Erweiterung
des
Kindergartens
in Nettersheim
(Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt
und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen.
Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu
modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu
vergeben.
Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
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