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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - Seitens des Ingenieurbüros Huppertz erläutert die Architektin Frau Haas anhand einer Präsentation sehr ausführlich das beantragte Bauvorhaben und die Details der geplanten Erschließungsmaßnahme zum Gut Horrido. Einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder werden durch die Planer Huppertz und Haas beantwortet. Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Hilger wird erklärt, dass die Landwirtschaft auch zukünftig durch den derzeitigen Pächter betrieben werde, der die Flächen auf der Grundlage eines Pachtvertrages für die Dauer von 20 Jahren gepachtet habe. Die eigentliche Tierhaltung werde weiterhin in den im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Gebäuden des Pächters erfolgen, die Beweidung natürlich auch auf Grünflächen rund um Gut Horrido. Der bisherige Viehunterstand auf Gut Horrido solle, wie dargestellt, zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dienen. Die Privilegierung sei hierfür seitens der Landwirtschaftskammer gegeben. In die Wohneinheiten würden der Pächter und dessen Neffe einziehen, informiert Herr Huppertz weiter und bestätigt auf Nachfrage von Herrn Mayer, dass diese vorhandenen Gebäude genehmigt und damit Bestand seien. Beantragt sei nun die energetische Sanierung der Fassaden, die Erneuerung des Dachstuhls, der Fenster, Heizung etc. Der Bürgermeister weist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin, in dem die vertragliche Grundlage der Erschließungsmaßnahme nochmals Gegenstand der Beratung sei. Er fragt an, ob diese Beratung abgewartet werden solle, oder ob auf der Grundlage der Ausführungen bereits ein Beschluss über die Erteilung des Einvernehmens gefasst werden könne. Seitens der Ausschussmitglieder besteht Einvernehmen, dass nunmehr aufgrund der heute vorgestellten Planung und der in Gänze vorliegenden Informationen eine Beschlussfassung erfolgen könne. Die Präsentation des Ingenieurbüros Huppertz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass a) bis zur Bezugsfertigstellung die im Rahmen des erforderlichen Erschließungsvertrages zu verlegenden Verund Entsorgungsleitungen, Betriebsanlagen und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und b) die zu beteiligenden Bauvorhaben erheben Abstimmungsergebnis: Fachbehörden keine Bedenken gegen das geplante einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 2