Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 22:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen
getroffen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat
mit Begründung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja