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Beschlusstext (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
Beschlusstext (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 31: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja