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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
649 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung 19:15 Uhr Am Dienstag, 13.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Falkenberg, Herbert Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl (vertritt Kurth, Guido) Rosenbaum, Burkhard Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Leiterin der Kindertageseinrichtung Zingsheim Planungsbüro Huppertz, Simmerath-Eicherscheid Presse: Zuhörer: Crump, Norbert Glehn, Daniela Züll, Andrea als Schriftführerin Siever, Christina Mühlstroh, Ute Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Peetz-Peulen, Simone -zeitw.Huppertz, Wilfried zu Punkt 1 Haas, Simone zu Punkt 1 Herr Everling -zeitw.2 – zeitw. Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Guido Kurth. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Da zu Punkt 18 der Tagesordnung „Bauen im Außenbereich - Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64“ eine Präsentation der Detailplanung durch das Planungsbüro Huppertz vorgesehen ist, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt vorzuziehen und zu Beginn der Tagesordnung zu behandeln. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage der Nachträge 1 – 4 und unter Berücksichtigung des Vorziehens von Punkt 18 einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung: ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Zu Punkt 2 Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen - Vorlage 879 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 3: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen - Vorlage 880 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 14: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 25: - Vorlage 886 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 26: - Vorlage 887 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 27: - Vorlage 889 /X.L. Z.1 - Punkt 43: Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim hier: 30-jähriges Jubiläum - Vorlage 927 /X.L. - Punkt 44: Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand - Vorlage 928 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 2 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 4.8: Grundstücksangelegenheiten hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508 - Vorlage 864 /X.L. Z.19 - Punkt 10: Vertragsangelegenheit: hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Nahwärmeversorgungsnetz - Vorlage 878 /X.L. Z.1 - Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - 12 Punkt 2: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen - Vorlage 879 /X.L. und Z.1 - 13 Punkt 3: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen - Vorlage 880 /X.L. und Z.1 - 13 Punkt 4: Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur - Vorlage 881 /X.L. - 14 Punkt 5: Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW" - Vorlage 917 /X.L. - 14 Punkt 6: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - 14 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite Seite 3 Punkt 7: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 893 /X.L. - 15 Punkt 8: Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 - Vorlage 894 /X.L. - 15 Punkt 9: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 895 /X.L. - 15 Punkt10: Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum hier: Gemeinsame Fachberatung - Vorlage 896 /X.L. - 16 Punkt11: Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 897 /X.L. - 16 Punkt12: Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag - Vorlage 912 /X.L. - 16 Punkt13: Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim - Vorlage 899 /X.L. - 17 Punkt14: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. und Z.1 - 17 Punkt15: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. Z.1 - 18 Punkt16: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 898 /X.L. - 18 Punkt17: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.5 - 18 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 4 Punkt18: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4 - 19 Punkt19: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.2 - 19 Punkt20: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.2 - 20 Punkt21: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept - Vorlage 803 /X.L. Z.4 - 20 Punkt22: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - 21 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 5 Punkt23: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss - Vorlage 882 /X.L. - 21 Punkt24: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Feststellungsbeschluss - Vorlage 885 /X.L. - 22 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 6 Punkt25: 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 886 /X.L. und Z.1 - 23 Punkt26: Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 887 /X.L. und Z.1 - 24 Punkt27: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. und Z.1 - 25 Punkt28: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch - Vorlage 901 /X.L. - 26 Punkt29: Integrierte ländliche Entwicklung hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 902 /X.L. - 26 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 7 Punkt30: Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim - Vorlage 915 /X.L. - 27 Punkt31: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - 27 Punkt32: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - 27 Punkt33: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - 28 Punkt34: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017 - Vorlage 908 /X.L. - 28 Punkt35: 1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim - Vorlage 892 /X.L. - 28 Punkt36: Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 922 /X.L. - 29 Punkt37: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. Z.1 - 29 Punkt38: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung - Vorlage 873 /X.L. Z.2 - 29 Punkt39: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017 - Vorlage 909 /X.L. - 29 Punkt40: Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 905 /X.L. - 30 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 8 Punkt41: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017 - Vorlage 910 /X.L. - 30 Punkt42: Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. Z.1 - 30 Punkt43: Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim hier: 30-jähriges Jubiläum - Vorlage 927 /X.L. - 31 Punkt44: Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand - Vorlage 928 /X.L. - 31 Punkt45: Mitteilungen und Informationen 31 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Auftragsvergaben: 32 1.1 Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk - Vorlage 891 /X.L. - 32 1.2 Erschließung Baugebiet "Die Acht Morgen" in Marmagen - Vorlage 904 /X.L. - 32 Seite Punkt 2: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Löschgruppe Zingsheim - Vorlage 924 /X.L. - 33 Punkt 3: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; Anregungen und Beschwerden gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 903 /X.L. - 33 Punkt 4: Grundstücksangelegenheiten 34 4.1 34 Grundstücksarrondierung durch Flächentausch - Vorlage 923 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 9 4.2 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 501 - Vorlage 864 /X.L. Z.15 - 34 4.3 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 123 - Vorlage 864 /X.L. Z.16 - 35 4.4 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 431 - Vorlage 864 /X.L. Z.17 - 35 4.5 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 450 - Vorlage 864 /X.L. Z.18 - 35 4.6 Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133 - Vorlage 877 /X.L. - 36 4.7 Veräußerung Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 201 - Vorlage 914 /X.L. - 36 4.8 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508 - Vorlage 864 /X.L. Z.19 - 36 Punkt 5: Städtebauliches Entwicklungskonzept Rathausumfeld hier: Grundstücksangelegenheit Gemarkung Zingsheim, Flur 8 Nr. 51 - Vorlage 906 /X.L. - 36 Punkt 6: Städtebauliches Entwicklungskonzept Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim hier: Entwicklung der Außenflächen - Vorlage 907 /X.L. - 37 Punkt 7: Vertragsangelegenheit; hier: Erschließung des Grundstückes Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 911 /X.L. - 37 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 10 Punkt 8: Personalangelegenheiten - Vorlage 918 /X.L. - 37 Punkt 9: Stundungsangelegenheiten - Vorlage 890 /X.L. - 38 Punkt10: Vertragsangelegenheit: hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" Nahwärmeversorgungsnetz - Vorlage 878 /X.L. Z.1 - 38 Punkt11: Mitteilungen und Informationen 39 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 11 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - Seitens des Ingenieurbüros Huppertz erläutert die Architektin Frau Haas anhand einer Präsentation sehr ausführlich das beantragte Bauvorhaben und die Details der geplanten Erschließungsmaßnahme zum Gut Horrido. Einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder werden durch die Planer Huppertz und Haas beantwortet. Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Hilger wird erklärt, dass die Landwirtschaft auch zukünftig durch den derzeitigen Pächter betrieben werde, der die Flächen auf der Grundlage eines Pachtvertrages für die Dauer von 20 Jahren gepachtet habe. Die eigentliche Tierhaltung werde weiterhin in den im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Gebäuden des Pächters erfolgen, die Beweidung natürlich auch auf Grünflächen rund um Gut Horrido. Der bisherige Viehunterstand auf Gut Horrido solle, wie dargestellt, zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dienen. Die Privilegierung sei hierfür seitens der Landwirtschaftskammer gegeben. In die Wohneinheiten würden der Pächter und dessen Neffe einziehen, informiert Herr Huppertz weiter und bestätigt auf Nachfrage von Herrn Mayer, dass diese vorhandenen Gebäude genehmigt und damit Bestand seien. Beantragt sei nun die energetische Sanierung der Fassaden, die Erneuerung des Dachstuhls, der Fenster, Heizung etc. Der Bürgermeister weist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin, in dem die vertragliche Grundlage der Erschließungsmaßnahme nochmals Gegenstand der Beratung sei. Er fragt an, ob diese Beratung abgewartet werden solle, oder ob auf der Grundlage der Ausführungen bereits ein Beschluss über die Erteilung des Einvernehmens gefasst werden könne. Seitens der Ausschussmitglieder besteht Einvernehmen, dass nunmehr aufgrund der heute vorgestellten Planung und der in Gänze vorliegenden Informationen eine Beschlussfassung erfolgen könne. Die Präsentation des Ingenieurbüros Huppertz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass a) bis zur Bezugsfertigstellung die im Rahmen des erforderlichen Erschließungsvertrages zu verlegenden Verund Entsorgungsleitungen, Betriebsanlagen und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und b) die zu beteiligenden Bauvorhaben erheben Fachbehörden keine Bedenken Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 gegen das geplante Seite 12 Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen - Vorlage 879 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine weitere Bewerbung eingegangen und mit der Zusatzvorlage in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden sei. Bis zur Ratssitzung bestehe auch weiterhin die Möglichkeit, Bewerbungen für dieses Amt einzureichen. Beschlussempfehlung: In die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen bzw. beim Schöffengericht Schleiden werden folgende Personen aufgenommen: a) Hauptschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen - Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Roland Huppertz Frank Marks Hanjo Mauel Albert Müllenborn Christian Müller Karl-Josef Nelles Edwin Poth Ralf Schreiber Gerhard Stentrup b) Hilfsschöffen beim Schöffengericht Schleiden - Frau Daniela Gutsche Herr Bernd Kehr Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen - Vorlage 880 /X.L. und Z.1 - Auch hier sei eine weitere Bewerbung eingegangen, informiert der Bürgermeister, die in der Zusatzvorlage dargestellt sei. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen zum Wahlverfahren zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 13 Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur - Vorlage 881 /X.L. - Aufgrund des Entgegenkommens der Gemeinde Simmerath, überhängige Stimmanteile an Nettersheim abzutreten, sei es nunmehr möglich, weiterhin einen eigenen Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu entsenden, erläutert der Bürgermeister. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, als Vertreter der Gemeinde Nettersheim Ratsmitglied Ferdi Geißler zum Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW" - Vorlage 917 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Portal www.politik-bei-uns.de im Rahmen des Open Government in NRW zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass über diese Fördermöglichkeiten neben den Maßnahmen am Grundschulverbund auch Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim mit einbezogen werden sollen, um für die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Schulgebäude in Nettersheim die ab Sommer beginnende einjährige Leerstandsphase nutzen zu können. Dies vor dem Hintergrund, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts und damit der Freigabe der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm voraussichtlich erst im letzten Jahresdrittel zu rechnen sei. Mit der Gemeinde Blankenheim werde diese Vorgehensweise entsprechend abgestimmt und sie sei auch Gegenstand der Beratungspunkte in der kommenden Verbandsversammlungssitzung am 21.03.2018. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 14 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 893 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: zum Schulzweckverband einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 - Vorlage 894 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte Zingsheim für eine weitere Gruppe für Kinder von 2-6 Jahren ab August 2018 beim Landesjugendamt zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 895 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 15 Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2018/19 zu bezuschussen. Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum hier: Gemeinsame Fachberatung - Vorlage 896 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im Rahmen der Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und Anforderungen im Kindergartenbereich, der Übermittagsbetreuung in den Grundschulen wie auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für erforderlich und beauftragt die Verwaltung, entsprechendes Fachpersonal einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 897 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die positiven Entwicklungen zur Kriminalitätsentwicklung in der Gemeinde sowie die laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag - Vorlage 912 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 16 Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ an den Grundschulstandorten zunächst im Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Schuljahr 2019/20 die Überführung in eine „Offene Ganztagsschule“ (OGS) vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim - Vorlage 899 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungsund Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Zusatzvorlage hin, mit der über ein alternatives Planungskonzept zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim informiert werde. Eine Aufstockung des Gebäudes werde den Betrieb der Einrichtung in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Im benachbarten Schulgebäude seien entsprechende Räume frei, so dass man diese Möglichkeit alternativ untersucht habe, die auch den Kostenaufwand reduzieren könne. Allerdings stehe eine finale Abstimmung mit dem Jugendamt noch aus. Auf Nachfrage von Herrn Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass diese Räume für die ab dem Schuljahr 2019/20 im Schulgebäude zu beschulende Oberstufe der Gesamtschule nicht benötigt würden. Dies habe man gemeinsam mit der Schulleitung untersucht. Auch im bereits gestellten Städtebauförderantrag sei berücksichtigt, dass ca. ein Drittel der vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb der Oberstufe nicht notwendig seien. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 17 Planungskonzept für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim (Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen. Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und bedarfsgerecht zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 898 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.5 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 18 Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1 der Vorlage) mit Begründung (Anlage 2 der Vorlage) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 19 Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die Umsetzung zu bringen. Neben der bereits erfolgten Beschaffung des Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1 Engelgauer Weg Nettersheim Weidenstraße Zingsheim 2 3 Maßnahme Petrusstraße Zingsheim 5, 22, 3, Abstimmungsergebnis: Punkt 21: Gesamtkosten der Maßnahme, € Neugestaltung der Hausvorund Hoffläche Überarbeitung und Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade Reinigung und Neuanstrich der Fassade inkl. Fenster, Haustüre und Garagentor Fördersumme, € 13.934,90 € 3.000,00 € 1.302,00 € 651,00 € 2.560,33 € 1.280,00 € einstimmig ja Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept - Vorlage 803 /X.L. Z.4 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt bzw. positiv beschieden werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 20 Punkt 22: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen getroffen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 23: einstimmig ja 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss - Vorlage 882 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 21 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen beschlossen. 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4 der Vorlage), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5 der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6 der Vorlage) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage) gefasst. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Feststellungsbeschluss - Vorlage 885 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen und die Beschlussempfehlungen zu beschließen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 22 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung (Anlage 3 der Vorlage) und Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage), zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 5 der Vorlage), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 6 der Vorlage), zum Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage) sowie zum Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) gefasst. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 886 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2 der Vorlage) mit textlicher Festsetzung (Anlage 3 der Vorlage), Begründung (Anlage 4 der Vorlage) und Umweltbericht (Anlage 5 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 23 vom 03.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 8 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9 der Vorlage) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10 der Vorlage) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 887 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 24 b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4 der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5 der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9 der Vorlage) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister führt aus, dass aus Sicht der Verwaltung eine Genehmigungserteilung ohne vorherige Anhörung der benachbarten Betriebe nicht vertretbar sei. Die Vorhaltung eines Gewerbegebietes sei ein hohes Gut und dürfe durch die Genehmigung von Wohnungen nicht geschwächt werden. Es werde daher vorgeschlagen, vorsorglich die Betriebe um eine Stellungnahme zu bitten und erst dann eine Empfehlung auszusprechen. Auf Nachfrage von Herrn Pospig erläutert der Bürgermeister, dass es zwei Verfahren einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet gebe. Einmal handele es sich um die ehemalige seinerzeit angemietete Flüchtlingsunterkunft, wo die befristete Wohngenehmigung zwischenzeitlich abgelaufen sei. Weiterhin gebe es einen Fall, in dem jemand ohne bisherige Genehmigung Räumlichkeiten im Gewerbegebiet als Wohnung nutze. Auf den Hinweis von Herrn Müllenborn, dass es in anderen Gewerbegebieten auch eine wohnliche Nutzung gebe, erklärt der Bürgermeister, dass dies im Umfeld von nicht störendem Gewerbe der Fall sein könne. Hier vor Ort gebe es allerdings Unternehmen, bei denen im Umkreis von 500 m keine Wohnbebauung zulässig sei. Es gebe berechtigte Gründe Wohnen und Arbeit zu trennen. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass nach Baugesetzbuch in Gewerbegebieten Wohnungen für Bereitschaftsdienst oder Betriebsleiter genehmigungsfähig seien. Er habe daher auch schon im Fachausschuss die Frage gestellt, ob die Gemeinde dies im Bebauungsplan ausgeschlossen habe. Der Bürgermeister weist hierzu darauf hin, dass es einen Unterschied gebe, zwischen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 25 einer Wohnung für Bereitschafts- oder Hausmeisterdienste und einer Wohnung, die als Lebensmittelpunkt dienen solle. Ersteres sei entsprechend den Vorgaben des BauGB möglich. In vorliegendem Fall sei man allerdings s. E. gut beraten, die ansässigen Betriebe zu beteiligen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung zum Bauantrag vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch - Vorlage 901 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten. Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche, Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: vorgeschriebenen einstimmig ja Integrierte ländliche Entwicklung hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 902 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf nicht Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 26 in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim - Vorlage 915 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1. Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18 Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur Kenntnis. 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 27 Kahlwildabschuss beantragt hat. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017 - Vorlage 908 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja 1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim - Vorlage 892 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 28 Punkt 36: Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 922 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 keine Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung - Vorlage 873 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung erfolgt. Abstimmungsergebnis: Punkt 39: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017 - Vorlage 909 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 29 Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 905 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 41: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017 - Vorlage 910 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 – vorbehaltlich von Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 – wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Abstimmungsgespräches mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir möglichst zeitversetzt in mehreren Bauabschnitten durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 30 Punkt 43: Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim hier: 30-jähriges Jubiläum - Vorlage 927 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf das 30-jährige Bestehen der Partnerschaft der Gemeinden Zutendaal und Nettersheim in diesem Jahr hin, das am 22.04. in Nettersheim gemeinsam mit Vereinen, Bürgerinnen und Bürgern und Gästen aus Zutendaal gefeiert werde. Für den 7. Juli sei dann der Gegenbesuch in Zutendaal geplant. Beschlussempfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft der Gemeinden Zutendaal und Nettersheim das Partnerschaftstreffen in Nettersheim und auch den Besuch in Zutendaal zu organisieren. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die für die Durchführung der Feierlichkeiten erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2018 überplanmäßig bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand - Vorlage 928 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass aufgrund der eingetretenen Nässeschäden eine reguläre Vermietung des Dorfsaales nicht mehr möglich sei, sodass eine Sanierung dringend geboten sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Ehemaliges Betriebsgrundstück „Ruhr“ in der Gemarkung Buir Ausschussmitglied Heinrichs erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des ehemaligen Betriebsgrundstückes „Ruhr“. Das Gelände sei stark vermüllt und er fragt an, wer für die notwendige Entsorgung demnächst zuständig sei. Das Verfahren sei noch beim AAV NRW (Verband für Flächenrecycling und Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 31 Altlastensanierung) anhängig, erklärt der Bürgermeister. Das Grundstück sei nach wie vor herrenlos. Sobald sichergestellt sei, dass die notwendigen Maßnahmen zur Entsorgung von Altlasten und Rekultivierung zu 100 % durch Landeszuweisungen und Ersatzgelder des Kreises zu finanzieren seien, werde entweder Kreis oder Gemeinde Eigentümer des Grundstücks. Aktuell seien zur Grundstückssicherung regelmäßig sowohl die Gemeinde als auch der Kreis vor Ort, antwortet der Bürgermeister auf Nachfrage von Herrn Mayer. Auf Bitte von Ausschussmitglied Hilger, sagt der Bürgermeister zu, bzgl. des aktuellen Sachstandes und der letzten Beratung im Rat nochmals mit der Niederschrift zu informieren. Hierzu ergeht folgende Information: Die letzte Beratung zum Thema hat im Rat der Gemeinde Nettersheim am 04.04.2017 mit Vorlage 620 stattgefunden, die im Ratsinformationssystem abrufbar ist. Eine aktualisierte Sachstandsdarstellung wird mit der Niederschrift des Rates erfolgen. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Seite 32