Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
649 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 12:26
Aktualisiert
16.03.18, 12:26
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
18:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:15 Uhr
Am Dienstag, 13.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 15.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Falkenberg, Herbert
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl (vertritt Kurth, Guido)
Rosenbaum, Burkhard
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Leiterin der Kindertageseinrichtung Zingsheim
Planungsbüro Huppertz,
Simmerath-Eicherscheid
Presse:
Zuhörer:
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Siever, Christina
Mühlstroh, Ute
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Peetz-Peulen, Simone -zeitw.Huppertz, Wilfried zu Punkt 1
Haas, Simone zu Punkt 1
Herr Everling -zeitw.2 – zeitw.
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Guido Kurth.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Da zu Punkt 18 der Tagesordnung „Bauen im Außenbereich - Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 8 Nr. 64“ eine Präsentation der Detailplanung durch das Planungsbüro
Huppertz vorgesehen ist, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt vorzuziehen
und zu Beginn der Tagesordnung zu behandeln.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss auf der
Grundlage der Nachträge 1 – 4 und unter Berücksichtigung des Vorziehens von Punkt
18 einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung:
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Zu Punkt 2
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen
- Vorlage 879 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 3:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
- Vorlage 880 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 14:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 25:
- Vorlage 886 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 26:
- Vorlage 887 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 27:
- Vorlage 889 /X.L. Z.1 -
Punkt 43:
Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde
Nettersheim
hier: 30-jähriges Jubiläum
- Vorlage 927 /X.L. -
Punkt 44:
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur
Sanierung der Außenwand
- Vorlage 928 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 2
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 4.8:
Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508
- Vorlage 864 /X.L. Z.19 -
Punkt 10:
Vertragsangelegenheit:
hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben" - Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 878 /X.L. Z.1 -
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
12
Punkt 2:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und
Hilfsschöffen
- Vorlage 879 /X.L. und Z.1 -
13
Punkt 3:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
- Vorlage 880 /X.L. und Z.1 -
13
Punkt 4:
Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband
Eifel-Rur
- Vorlage 881 /X.L. -
14
Punkt 5:
Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW"
- Vorlage 917 /X.L. -
14
Punkt 6:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. -
14
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite
Seite 3
Punkt 7:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
15
Punkt 8:
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
- Vorlage 894 /X.L. -
15
Punkt 9:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen
und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch
Grundschulverbund)
- Vorlage 895 /X.L. -
15
Punkt10:
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen,
Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. -
16
Punkt11:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 897 /X.L. -
16
Punkt12:
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener
Ganztag
- Vorlage 912 /X.L. -
16
Punkt13:
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
17
Punkt14:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. und Z.1 -
17
Punkt15:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. Z.1 -
18
Punkt16:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 898 /X.L. -
18
Punkt17:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
18
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 4
Punkt18:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes
Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b
Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie der der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen aus der
artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4 -
19
Punkt19:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
19
Punkt20:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
20
Punkt21:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
20
Punkt22:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
21
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 5
Punkt23:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2
BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
21
Punkt24:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf
Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
22
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 6
Punkt25:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. und Z.1 -
23
Punkt26:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. und Z.1 -
24
Punkt27:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim,
Flur 14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. und Z.1 -
25
Punkt28:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
26
Punkt29:
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
26
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 7
Punkt30:
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
27
Punkt31:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
27
Punkt32:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
27
Punkt33:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
28
Punkt34:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
28
Punkt35:
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
28
Punkt36:
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018
für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
29
Punkt37:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
29
Punkt38:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
29
Punkt39:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
29
Punkt40:
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
30
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 8
Punkt41:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
30
Punkt42:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
30
Punkt43:
Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde
Nettersheim
hier: 30-jähriges Jubiläum
- Vorlage 927 /X.L. -
31
Punkt44:
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur
Sanierung der Außenwand
- Vorlage 928 /X.L. -
31
Punkt45:
Mitteilungen und Informationen
31
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Auftragsvergaben:
32
1.1
Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017
der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk
- Vorlage 891 /X.L. -
32
1.2
Erschließung Baugebiet "Die Acht Morgen" in
Marmagen
- Vorlage 904 /X.L. -
32
Seite
Punkt 2:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges
(MTF) für die Löschgruppe Zingsheim
- Vorlage 924 /X.L. -
33
Punkt 3:
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
Anregungen und Beschwerden gemäß § 7 der
Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 903 /X.L. -
33
Punkt 4:
Grundstücksangelegenheiten
34
4.1
34
Grundstücksarrondierung durch Flächentausch
- Vorlage 923 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 9
4.2
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 501
- Vorlage 864 /X.L. Z.15 -
34
4.3
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 123
- Vorlage 864 /X.L. Z.16 -
35
4.4
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 431
- Vorlage 864 /X.L. Z.17 -
35
4.5
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 450
- Vorlage 864 /X.L. Z.18 -
35
4.6
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133
- Vorlage 877 /X.L. -
36
4.7
Veräußerung Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 8 Nr. 201
- Vorlage 914 /X.L. -
36
4.8
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508
- Vorlage 864 /X.L. Z.19 -
36
Punkt 5:
Städtebauliches Entwicklungskonzept Rathausumfeld
hier: Grundstücksangelegenheit Gemarkung Zingsheim,
Flur 8 Nr. 51
- Vorlage 906 /X.L. -
36
Punkt 6:
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim
hier: Entwicklung der Außenflächen
- Vorlage 907 /X.L. -
37
Punkt 7:
Vertragsangelegenheit;
hier: Erschließung des Grundstückes Gemarkung
Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 911 /X.L. -
37
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 10
Punkt 8:
Personalangelegenheiten
- Vorlage 918 /X.L. -
37
Punkt 9:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 890 /X.L. -
38
Punkt10:
Vertragsangelegenheit:
hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 878 /X.L. Z.1 -
38
Punkt11:
Mitteilungen und Informationen
39
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 11
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
Seitens des Ingenieurbüros Huppertz erläutert die Architektin Frau Haas anhand einer
Präsentation sehr ausführlich das beantragte Bauvorhaben und die Details der
geplanten Erschließungsmaßnahme zum Gut Horrido. Einzelne Detailfragen der
Ausschussmitglieder werden durch die Planer Huppertz und Haas beantwortet.
Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Hilger wird erklärt, dass die Landwirtschaft
auch zukünftig durch den derzeitigen Pächter betrieben werde, der die Flächen auf der
Grundlage eines Pachtvertrages für die Dauer von 20 Jahren gepachtet habe. Die
eigentliche Tierhaltung werde weiterhin in den im Außenbereich liegenden
landwirtschaftlichen Gebäuden des Pächters erfolgen, die Beweidung natürlich auch
auf Grünflächen rund um Gut Horrido. Der bisherige Viehunterstand auf Gut Horrido
solle, wie dargestellt, zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge dienen. Die Privilegierung sei hierfür seitens der Landwirtschaftskammer
gegeben. In die Wohneinheiten würden der Pächter und dessen Neffe einziehen,
informiert Herr Huppertz weiter und bestätigt auf Nachfrage von Herrn Mayer, dass
diese vorhandenen Gebäude genehmigt und damit Bestand seien. Beantragt sei nun
die energetische Sanierung der Fassaden, die Erneuerung des Dachstuhls, der
Fenster, Heizung etc.
Der Bürgermeister weist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin, in dem die
vertragliche Grundlage der Erschließungsmaßnahme nochmals Gegenstand der
Beratung sei. Er fragt an, ob diese Beratung abgewartet werden solle, oder ob auf der
Grundlage der Ausführungen bereits ein Beschluss über die Erteilung des
Einvernehmens gefasst werden könne. Seitens der Ausschussmitglieder besteht
Einvernehmen, dass nunmehr aufgrund der heute vorgestellten Planung und der in
Gänze vorliegenden Informationen eine Beschlussfassung erfolgen könne.
Die Präsentation des Ingenieurbüros Huppertz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion,
energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des
vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass
a) bis
zur
Bezugsfertigstellung
die
im
Rahmen
des
erforderlichen
Erschließungsvertrages
zu
verlegenden
Verund
Entsorgungsleitungen,
Betriebsanlagen und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und
b) die zu beteiligenden
Bauvorhaben erheben
Fachbehörden
keine
Bedenken
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
gegen
das
geplante
Seite 12
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen
- Vorlage 879 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine weitere Bewerbung
eingegangen und mit der Zusatzvorlage in die Beschlussempfehlung aufgenommen
worden sei. Bis zur Ratssitzung bestehe auch weiterhin die Möglichkeit, Bewerbungen
für dieses Amt einzureichen.
Beschlussempfehlung:
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Strafkammern
des Landgerichtes Aachen bzw. beim Schöffengericht Schleiden werden folgende
Personen aufgenommen:
a) Hauptschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen
-
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Roland Huppertz
Frank Marks
Hanjo Mauel
Albert Müllenborn
Christian Müller
Karl-Josef Nelles
Edwin Poth
Ralf Schreiber
Gerhard Stentrup
b) Hilfsschöffen beim Schöffengericht Schleiden
-
Frau Daniela Gutsche
Herr Bernd Kehr
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
- Vorlage 880 /X.L. und Z.1 -
Auch hier sei eine weitere Bewerbung eingegangen, informiert der Bürgermeister, die
in der Zusatzvorlage dargestellt sei.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für die
Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen
zum Wahlverfahren zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 13
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur
- Vorlage 881 /X.L. -
Aufgrund des Entgegenkommens der Gemeinde Simmerath, überhängige
Stimmanteile an Nettersheim abzutreten, sei es nunmehr möglich, weiterhin einen
eigenen Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu
entsenden, erläutert der Bürgermeister.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, als Vertreter der Gemeinde Nettersheim Ratsmitglied Ferdi Geißler
zum Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW"
- Vorlage 917 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Portal www.politik-bei-uns.de im Rahmen des
Open Government in NRW zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. -
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass über diese Fördermöglichkeiten
neben
den
Maßnahmen
am
Grundschulverbund
auch
Maßnahmen
des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim mit einbezogen werden sollen, um
für die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Schulgebäude in Nettersheim die ab
Sommer beginnende einjährige Leerstandsphase nutzen zu können. Dies vor dem
Hintergrund, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts und damit der
Freigabe der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm voraussichtlich erst
im letzten Jahresdrittel zu rechnen sei. Mit der Gemeinde Blankenheim werde diese
Vorgehensweise entsprechend abgestimmt und sie sei auch Gegenstand der
Beratungspunkte in der kommenden Verbandsversammlungssitzung am 21.03.2018.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 14
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule
2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes
Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim
am
Standort
Nettersheim
einzusetzen.
Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales
Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten
und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten
Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
- Vorlage 894 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte
Zingsheim für eine weitere Gruppe für Kinder von 2-6 Jahren ab August 2018 beim
Landesjugendamt zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und
den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)
- Vorlage 895 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 15
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der
25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2018/19
zu bezuschussen.
Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den
Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem Betrag
in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen,
Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im
Rahmen der Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und
Anforderungen im Kindergartenbereich, der Übermittagsbetreuung in den
Grundschulen wie auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für erforderlich und
beauftragt die Verwaltung, entsprechendes Fachpersonal einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 897 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die positiven Entwicklungen zur Kriminalitätsentwicklung in
der Gemeinde sowie die laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener
Ganztag
- Vorlage 912 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 16
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn
plus“ an den Grundschulstandorten zunächst im Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, für das Schuljahr 2019/20 die Überführung in eine
„Offene Ganztagsschule“ (OGS) vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungsund
Instandhaltungsmaßnahmen
durchzuführen.
Die
hierfür
erforderlichen
Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den
jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für die
Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Zusatzvorlage hin, mit der über ein alternatives
Planungskonzept zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim
informiert werde. Eine Aufstockung des Gebäudes werde den Betrieb der Einrichtung
in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Im benachbarten Schulgebäude seien
entsprechende Räume frei, so dass man diese Möglichkeit alternativ untersucht habe,
die auch den Kostenaufwand reduzieren könne. Allerdings stehe eine finale
Abstimmung mit dem Jugendamt noch aus.
Auf Nachfrage von Herrn Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass diese Räume für die
ab dem Schuljahr 2019/20 im Schulgebäude zu beschulende Oberstufe der
Gesamtschule nicht benötigt würden. Dies habe man gemeinsam mit der Schulleitung
untersucht. Auch im bereits gestellten Städtebauförderantrag sei berücksichtigt, dass
ca. ein Drittel der vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb der Oberstufe nicht
notwendig seien.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der
Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 17
Planungskonzept für die
Erweiterung
des
Kindergartens
in Nettersheim
(Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt
und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen.
Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu
modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu
vergeben.
Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt
die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und
bedarfsgerecht zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 898 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und
begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 18
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen
Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde
bekannten
umweltbezogenen
Informationen,
insbesondere
aus
der
artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung der Vorlage
dargestellten Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 empfohlenen
Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1 der
Vorlage) mit Begründung (Anlage 2 der Vorlage) wird als Satzung gem. § 10 Abs.
1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung
vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den
Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur
Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 19
Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die
Umsetzung
zu
bringen.
Neben
der
bereits
erfolgten
Beschaffung
des
Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe
Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1
Engelgauer
Weg
Nettersheim
Weidenstraße
Zingsheim
2
3
Maßnahme
Petrusstraße
Zingsheim
5,
22,
3,
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Neugestaltung der Hausvorund Hoffläche
Überarbeitung und Neuanstrich
sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade
Reinigung und Neuanstrich der
Fassade inkl. Fenster, Haustüre
und Garagentor
Fördersumme,
€
13.934,90 €
3.000,00 €
1.302,00 €
651,00 €
2.560,33 €
1.280,00 €
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines
Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage
beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig
baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt
bzw. positiv beschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 20
Punkt 22:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen
getroffen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat
mit Begründung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage
Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im
Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 21
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten
Anlage
1
dargestellten
Abwägungen
vorgenommen
und
die
Beschlussempfehlungen beschlossen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht
(Anlage 3 der Vorlage), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4
der Vorlage), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5
der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017
(Anlage 6 der Vorlage) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7
der Vorlage) gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen
der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4
Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten Anlage 1 dargestellten
Abwägungen und die Beschlussempfehlungen zu beschließen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 22
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung (Anlage 3 der
Vorlage) und Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage), zur Artenschutzrechtlichen
Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 5 der Vorlage), zum Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom
29.02.2016 (Anlage 6 der Vorlage), zum Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage)
sowie zum Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage)
gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit
den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs.
2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im
der Vorlage beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen
vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2 der Vorlage) mit textlicher Festsetzung
(Anlage 3 der Vorlage), Begründung (Anlage 4 der Vorlage) und Umweltbericht
(Anlage 5 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 23
vom 03.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des landschaftspflegerischen
Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom
29.02.2016 (Anlage 8 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9 der Vorlage)
sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10 der Vorlage)
werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2
BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz
(Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4
dargestellten Beschlüsse gefasst.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 24
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2 der
Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) mit seinen
Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4 der
Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5
der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6
der Vorlage), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7 der Vorlage),
dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und
Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) sowie dem 1. Nachtrag
zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9 der Vorlage) werden als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. und Z.1 -
Der
Bürgermeister
führt
aus,
dass
aus
Sicht
der
Verwaltung
eine
Genehmigungserteilung ohne vorherige Anhörung der benachbarten Betriebe nicht
vertretbar sei. Die Vorhaltung eines Gewerbegebietes sei ein hohes Gut und dürfe
durch die Genehmigung von Wohnungen nicht geschwächt werden. Es werde daher
vorgeschlagen, vorsorglich die Betriebe um eine Stellungnahme zu bitten und erst
dann eine Empfehlung auszusprechen.
Auf Nachfrage von Herrn Pospig erläutert der Bürgermeister, dass es zwei Verfahren
einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet gebe. Einmal handele es sich um die ehemalige
seinerzeit angemietete Flüchtlingsunterkunft, wo die befristete Wohngenehmigung
zwischenzeitlich abgelaufen sei. Weiterhin gebe es einen Fall, in dem jemand ohne
bisherige Genehmigung Räumlichkeiten im Gewerbegebiet als Wohnung nutze.
Auf den Hinweis von Herrn Müllenborn, dass es in anderen Gewerbegebieten auch
eine wohnliche Nutzung gebe, erklärt der Bürgermeister, dass dies im Umfeld von
nicht störendem Gewerbe der Fall sein könne. Hier vor Ort gebe es allerdings
Unternehmen, bei denen im Umkreis von 500 m keine Wohnbebauung zulässig sei. Es
gebe berechtigte Gründe Wohnen und Arbeit zu trennen.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass nach Baugesetzbuch in
Gewerbegebieten
Wohnungen
für
Bereitschaftsdienst
oder
Betriebsleiter
genehmigungsfähig seien. Er habe daher auch schon im Fachausschuss die Frage
gestellt, ob die Gemeinde dies im Bebauungsplan ausgeschlossen habe.
Der Bürgermeister weist hierzu darauf hin, dass es einen Unterschied gebe, zwischen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 25
einer Wohnung für Bereitschafts- oder Hausmeisterdienste und einer Wohnung, die als
Lebensmittelpunkt dienen solle. Ersteres sei entsprechend den Vorgaben des BauGB
möglich. In vorliegendem Fall sei man allerdings s. E. gut beraten, die ansässigen
Betriebe zu beteiligen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für
Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn
seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen
die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen
und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung
zum Bauantrag vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage
beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob
Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche,
Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro
sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne
Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der
Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung,
Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der
integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur
Verfügung gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf nicht
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
Seite 26
in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an
den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben
Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz
Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur
Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1.
Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Beantragung Jagdjahr 2018/19
Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im
Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber)
der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten
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Kahlwildabschuss beantragt hat.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem
01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden.
Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 36:
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses
vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 keine
Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine
gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in
der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der
Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im
Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung
erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
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Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
nimmt
den
Sachstand
zur
5.
Fortschreibung
des
Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 – vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 – wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Abstimmungsgespräches mit dem
Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Verbesserungsmaßnahmen an den
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir möglichst zeitversetzt in mehreren
Bauabschnitten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018
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Punkt 43:
Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim
hier: 30-jähriges Jubiläum
- Vorlage 927 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf das 30-jährige Bestehen der Partnerschaft der
Gemeinden Zutendaal und Nettersheim in diesem Jahr hin, das am 22.04. in
Nettersheim gemeinsam mit Vereinen, Bürgerinnen und Bürgern und Gästen aus
Zutendaal gefeiert werde. Für den 7. Juli sei dann der Gegenbesuch in Zutendaal
geplant.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft der
Gemeinden Zutendaal und Nettersheim das Partnerschaftstreffen in Nettersheim und
auch den Besuch in Zutendaal zu organisieren.
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die für die Durchführung der
Feierlichkeiten erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2018 überplanmäßig
bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur
Sanierung der Außenwand
- Vorlage 928 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass aufgrund der eingetretenen Nässeschäden
eine reguläre Vermietung des Dorfsaales nicht mehr möglich sei, sodass eine
Sanierung dringend geboten sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend
notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare
Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des
Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Ehemaliges Betriebsgrundstück „Ruhr“ in der Gemarkung Buir
Ausschussmitglied Heinrichs erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des ehemaligen
Betriebsgrundstückes „Ruhr“. Das Gelände sei stark vermüllt und er fragt an, wer für
die notwendige Entsorgung demnächst zuständig sei.
Das Verfahren sei noch beim AAV NRW (Verband für Flächenrecycling und
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Altlastensanierung) anhängig, erklärt der Bürgermeister. Das Grundstück sei nach wie
vor herrenlos. Sobald sichergestellt sei, dass die notwendigen Maßnahmen zur
Entsorgung von Altlasten und Rekultivierung zu 100 % durch Landeszuweisungen und
Ersatzgelder des Kreises zu finanzieren seien, werde entweder Kreis oder Gemeinde
Eigentümer des Grundstücks. Aktuell seien zur Grundstückssicherung regelmäßig
sowohl die Gemeinde als auch der Kreis vor Ort, antwortet der Bürgermeister auf
Nachfrage von Herrn Mayer.
Auf Bitte von Ausschussmitglied Hilger, sagt der Bürgermeister zu, bzgl. des aktuellen
Sachstandes und der letzten Beratung im Rat nochmals mit der Niederschrift zu
informieren.
Hierzu ergeht folgende Information:
Die letzte Beratung zum Thema hat im Rat der Gemeinde Nettersheim am 04.04.2017 mit Vorlage 620
stattgefunden, die im Ratsinformationssystem abrufbar ist. Eine aktualisierte Sachstandsdarstellung wird
mit der Niederschrift des Rates erfolgen.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
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