Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 11:02
Aktualisiert
16.03.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 9. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
6:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er sich nochmals mit der Satzung beschäftigt
habe und seines Erachtens man die Änderung zum Anlass hätte nehmen können, die
über 20 Jahre alte Satzung gerade auch im Hinblick auf die neuen Energieformen in
Gänze zu überarbeiten.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Satzung Ende letzten Jahres mit
Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes überprüft worden sei. Die Kommune als
Rechtsnormgeber könne die Satzung erweitern. Diese habe weiterhin Bestand und sei
rechtskräftig. Die Energieerzeugung durch Hackschnitzel werde als CO2-neutral
anerkannt, auch ohne zweite ökologische Energieart. Bei Gasheizungen sei zur
Erzielung dieser CO2-Neutralität z.B. eine zusätzliche Solarthermieanlage notwendig.
Natürlich gebe es auch andere ökologische Alternativen, aber die Gemeinde wolle ja
die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs Biowärme sicherstellen. Heute gehe es daher
lediglich darum, die in der Satzung genannten Versorgungsgebiete um die
fettgedruckten Teilbereiche zu ergänzen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in
der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der
Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja