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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 11:02
Aktualisiert
16.03.18, 11:02
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 9. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 12: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - Der Vorsitzende erkundigt sich nach den zukünftigen Eigentumsverhältnissen der auf einer Länge von 3 km zu verlegenden Leitungstrasse, da bei Übergang in öffentliches Anlagevermögen auch die mit dieser Trasse zukünftig verbundenen Unterhaltungsund Sanierungsaufwendungen an die Gemeinde übergehen würden. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Erschließungsvertrag auf der Tagesordnung stehe, der alle Details regele. Grundsätzlich seien sämtliche Aufwendungen durch Bankbürgschaften des Bauherrn zu sichern. Die Wege / Straßen stünden im Eigentum der Gemeinde. Die im Boden verlegten Leitungen/Kanäle blieben im Eigentum des Bauherrn. Auf Nachfrage von Herrn Müllenborn bzgl. möglicher Trassenalternativen verweist der Bürgermeister auf die Vorstellung des Konzeptes durch das Planungsbüro in der nachfolgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die vorgeschlagene Variante sei technisch umsetzbar und deren Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde nicht von Belang. Er empfiehlt abschließend, wie im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in der letzten Woche zu verfahren und eine Entscheidung erst nach Vorstellung des Bauvorhabens durch das Planungsbüro herbeizuführen. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 bis zur Vorstellung des Bauvorhabens durch das Planungsbüro zunächst auszusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja