Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
260 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.03.18, 11:02
Aktualisiert
16.03.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
17:40 Uhr
Am Dienstag, 13.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 9.
Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode)
statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Mayer, Gerhard
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Bannert, Roland (vertritt Schmitz, Ralf)
Breitbach, Werner
Joepen, Michael
Poth, Edwin
Reuter, Karl (vertritt Kurth, Guido)
Schruff, Gertrud
Falkenberg, Josef (vertritt Heß, Marcus)
Mauel, Manfred
Müllenborn, Albert (vertritt Milz, Michael)
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mühlstroh, Ute
Siever, Christina
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Ratsmitglied Ferdi Geißler
Ratsmitglied Ralf Heinrichs
Presse
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth, Ralf Schmitz, Elmar Esser,
Marcus Heß und Michael Milz.
Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Betriebsausschuss einstimmig die
Änderung der Tagesordnung in der Form des 1. Nachtrages:
Erweiterung:
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Vertragsangelegenheit:
hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben" - Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 878 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
5
Punkt 2:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 872 /X.L. Z.1 -
5
Punkt 3:
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 876 /X.L. Z.1 -
5
Punkt 4:
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
6
Punkt 5:
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018
für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
6
Punkt 6:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
7
Punkt 7:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
7
Punkt 8:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
8
Punkt 9:
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
8
Punkt10:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
9
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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Seite 3
Punkt11:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
9
Punkt12:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
9
Punkt13:
Mitteilungen und Informationen
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Auftragsvergaben
10
Seite
1.1
Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017
der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk
- Vorlage 891 /X.L. -
10
1.2
Erschließung Baugebiet "Die Acht Morgen" in
Marmagen
- Vorlage 904 /X.L. -
11
Punkt 2:
Vertragsangelegenheit;
hier: Erschließung des Grundstückes Gemarkung
Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 911 /X.L. -
11
Punkt 3:
Vertragsangelegenheit:
hier: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 878 /X.L. Z.1 -
11
Punkt 4:
Mitteilungen und Informationen
12
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 872 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass zu diesem Punkt - wie auch zu weiteren der
heutigen Tagesordnung - der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am 30.01.2018
eine Beschlussempfehlung ausgesprochen habe und der Betriebsausschuss nunmehr
den endgültigen Beschluss fasse.
Beschluss:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeinderates vom 30.01.2018 beschließt der
Betriebsausschuss, im Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ ein
Nahwärmeversorgungsnetz zu realisieren, welches über den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zu betreiben ist.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen
und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen zu
beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 876 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeinderates vom 30.01.2018 beschließt der
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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Betriebsausschuss, die weiteren notwendigen Planungsleistungen zur Realisierung der
im Wirtschaftsplan 2018 aufgeführten investiven Maßnahmen in den Bereichen
Schulzentrum/Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus in Nettersheim (Erneuerung
Hackschnitzelkessel
und
Gaskessel
Nahwärmezentrale
Schulzentrum
sowie
Spitzenlastkessel im Bereich Jugendgästehaus) auf der Grundlage der HOAI an ein
Ingenieurbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
Auf Nachfrage von Herrn Müllenborn, erläutert der Bürgermeister, dass der im
Dezember beschlossene Wirtschaftsplan im Erfolgsplan betreffend die Ansätze für
2018 unverändert bleibe. Lediglich im Finanzplan seien Auszahlungsermächtigungen
für die Baumaßnahme in Höhe von 458.000 Euro und für die anteilige diesjährige
Tilgung des erforderlichen Investitionskredites von 11.450 € berücksichtigt. Hinzu
komme die Erhöhung der Kreditermächtigung um ebenfalls 458.000 € zur
Finanzierung der Maßnahme. Ein Beschluss über die Änderung des Wirtschaftsplanes
sei Voraussetzung für die Auftragsvergabe und Kreditaufnahme.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses
vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 keine
Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine
gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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Punkt
6:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er sich nochmals mit der Satzung beschäftigt
habe und seines Erachtens man die Änderung zum Anlass hätte nehmen können, die
über 20 Jahre alte Satzung gerade auch im Hinblick auf die neuen Energieformen in
Gänze zu überarbeiten.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Satzung Ende letzten Jahres mit
Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes überprüft worden sei. Die Kommune als
Rechtsnormgeber könne die Satzung erweitern. Diese habe weiterhin Bestand und sei
rechtskräftig. Die Energieerzeugung durch Hackschnitzel werde als CO2-neutral
anerkannt, auch ohne zweite ökologische Energieart. Bei Gasheizungen sei zur
Erzielung dieser CO2-Neutralität z.B. eine zusätzliche Solarthermieanlage notwendig.
Natürlich gebe es auch andere ökologische Alternativen, aber die Gemeinde wolle ja
die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs Biowärme sicherstellen. Heute gehe es daher
lediglich darum, die in der Satzung genannten Versorgungsgebiete um die
fettgedruckten Teilbereiche zu ergänzen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in
der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der
Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister führt aus, dass im Nachgang zu der Beschlussfassung im
Gemeinderat am 30.01.2018 und der Priorisierung einer Gasversorgung in diesem
Neubaugebiet zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der e-regio stattgefunden
hätten.
Eine
Nahwärmeversorgung
würde
hier
in
Anbetracht
höherer
Investitionskosten für den Energieversorger und damit einhergehend höheren
Fernwärmegebühren für die Anschlussnehmer zu einem nicht vertretbaren
Gebührenungleichgewicht zwischen dem Neubaugebiet „Die Acht Morgen“ und dem
Nachwärmeversorgungsgebiet in Nettersheim führen. Auch Bauwillige und bisherige
Interessenten hätten eine Versorgung mit Gas ggf. in Kombination mit z.B.
Solarthermie favorisiert.
Auf Nachfrage von Herrn Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass ein
Anschlusszwang an die Gasversorgung nicht gegeben sei.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im
Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung
erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass das beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept im
letzten Jahr bei der Bezirksregierung eingereicht worden sei. Bei einem
Abstimmungstermin im Februar seien weitere Einzelheiten mit der Bezirksregierung
erörtert und abgestimmt worden. Nunmehr sei eine Darstellung der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen nachzureichen. Hierbei seien die Abwassersysteme der später
an die Kanalisation angeschlossenen Orte im Erftbereich als unproblematisch
anzusehen. Probleme bestünden allerdings in den zum Teil bereits die
Gesamtnutzungszeit erreichten und damit endabgeschriebenen Altkanälen, den sog.
„Bürgermeisterkanälen“. In Abstimmung mit einem Planungsbüro und der Unteren
Wasserbehörde seien nun weitere Details abzustimmen. Ein weiterer Termin bei der
Bezirksregierung finde am 24.04.2018 statt, wo die weitere Vorgehensweise nochmals
erörtert werden solle.
Das Abwasserbeseitigungskonzept sei Voraussetzung für eine Förderung, erklärt der
Bürgermeister abschließend.
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
nimmt
den
Sachstand
zur
5.
Fortschreibung
des
Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 10:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 – vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 – wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister erklärt, dass die Hochbehälter Zingsheim, Tondorf und Buir gemäß
Ratsbeschluss vom Dezember letzten Jahres gutachterlich untersucht worden seien.
Es zeige sich, dass ein erheblicher Sanierungsaufwand absehbar sei. Am 15.03.2018
finde ein Abstimmungsgespräch mit dem Gesundheitsamt statt. Hierbei werde man
auch eine mögliche gestaffelte Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen ansprechen,
um nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes in einem Jahr mit dem
Gesamtaufwand voll belasten zu müssen. Über das Ergebnis des Gespräches werde
man in der kommenden Ratssitzung weiter berichten können. Auf Nachfrage des
Vorsitzenden teilt der Bürgermeister mit, dass im Wirtschaftsplan 2018 derzeit
150.000 € für diese Sanierungsmaßnahmen veranschlagt seien, die Gesamtkosten
aber wesentlich höher lägen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Abstimmungsgespräches mit dem
Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Verbesserungsmaßnahmen an den
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir möglichst zeitversetzt in mehreren
Bauabschnitten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
Der Vorsitzende erkundigt sich nach den zukünftigen Eigentumsverhältnissen der auf
einer Länge von 3 km zu verlegenden Leitungstrasse, da bei Übergang in öffentliches
Anlagevermögen auch die mit dieser Trasse zukünftig verbundenen Unterhaltungs-
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
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und Sanierungsaufwendungen an die Gemeinde übergehen würden.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im nichtöffentlichen Teil der
Erschließungsvertrag auf der Tagesordnung stehe, der alle Details regele.
Grundsätzlich seien sämtliche Aufwendungen durch Bankbürgschaften des Bauherrn
zu sichern. Die Wege / Straßen stünden im Eigentum der Gemeinde. Die im Boden
verlegten Leitungen/Kanäle blieben im Eigentum des Bauherrn.
Auf Nachfrage von Herrn Müllenborn bzgl. möglicher Trassenalternativen verweist der
Bürgermeister auf die Vorstellung des Konzeptes durch das Planungsbüro in der
nachfolgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die vorgeschlagene
Variante sei technisch umsetzbar und deren Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde nicht
von Belang.
Er empfiehlt abschließend, wie im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss in der letzten Woche zu verfahren und eine Entscheidung erst nach
Vorstellung des Bauvorhabens durch das Planungsbüro herbeizuführen. Hierzu besteht
Einvernehmen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erneuerung der
Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und
Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr.
64 bis zur Vorstellung des Bauvorhabens durch das Planungsbüro zunächst
auszusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Es liegen keine Mitteilungen und Informationen vor.
gez. Mayer
gez. Züll
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Vorsitzender
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.2018
gez. Pracht
Gesehen:
Der Bürgermeister
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