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Beschlusstext (Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
171 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
Beschlusstext (Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; 
Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station) Beschlusstext (Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; 
Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station) Beschlusstext (Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; 
Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station - Vorlage 791 /X.L. Z.1 - Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Hilger bezieht sich auf den Antrag der UNAFraktion in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses, in dem um eine Überprüfung der Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen gebeten worden sei. Auf Vorschlag des Bürgermeisters seien zur heutigen Sitzung Fachleute der Landwirtschaftskammer sowie der Biologischen Station eingeladen worden, um zum Thema zu berichten. Zur Einleitung ins Thema zitiert der Ausschussvorsitzende aus verschiedenen Presseveröffentlichungen. Unter anderem weist er zum Thema Gülleausbringung, zu dem in der vorangegangenen Sitzung sich eine lebhafte Diskussion entwickelt hatte, darauf hin, dass die Problematik sich besonders in den norddeutschen Bundesländern stark zugespitzt habe. Dort seien sogar per Ausnahmegenehmigung gesonderte provisorische Güllegruben zulässig, um die Landwirte zu entlasten, die witterungsbedingt derzeit ihre Gülle nicht auf die Felder ausbringen könnten. Zum Thema Düngeverordnung werde seitens der Landwirtschaftskammer in der heutigen Sitzung Herr Franz Courth informieren. Herr Courth stellt sich kurz vor und informiert, dass er bei der Landwirtschaftskammer in Düren zuständig für die Wasserschutzgebiete sei, u.a. in der Gemeinde Nettersheim auch für das Gebiet Hauser Benden. Die Region sei ihm daher gut bekannt. Anhand einer Präsentation erläutert er sehr ausführlich die Einzelheiten der neuen Düngeverordnung NRW (DÜV), die am 02.06.2017 in Kraft getreten sei und beantwortet einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht er intensiv auf das Aufbringen von Gülle und die Verwendung von Glyphosat ein. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Seitens der Biologischen Station informiert der u.a. für den Vertragsnaturschutz im Bereich Nettersheim zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Schulze über die Aspekte der neuen Düngeverordnung im Rahmen des Natur- und Artenschutzes. Die Düngeverordnung sei durchaus im Hinblick auf den Ressourcenschutz verschärft worden. Hierbei seien allerdings die Biotope nicht berücksichtigt, diese würden die angegebenen Düngemengen nicht vertragen. Im Bundesund Landesnaturschutzgesetz sei schon seit 2016 festgeschrieben, dass schützenswerte Pflanzengesellschaften nicht verändert werden dürften. Es sei daher wichtig, die jeweilige Pflanzengesellschaft festzustellen und nicht standardmäßig sich nach der Düngeverordnung zu richten, sondern die Düngemengen dem Standort u. der Nutzung anzupassen. Er weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Bodenproben aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten am Entnahmetag nicht unbedingt beweisträchtig seien. Veränderungen an der Pflanzengesellschaft seien aber unabhängig von Bodenproben sehr schnell feststellbar. Zum Thema Gülleausbringung ergibt sich eine intensive Diskussion. Seitens des Ausschussmitglieds Mayer wird die fehlende Kontrolle durch die Fachbehörden bemängelt, da eine rückwirkende Überprüfung der in den vorgeschriebenen Dokumentationen der Landwirte gemachten Angaben nicht möglich sei. Dass der Landwirt die Bodenproben selbst entnehme, halte er als Kontrolle für die Einhaltung der Richtlinien für nicht ausreichend. Herr Courth erläutert daraufhin, dass alle Angaben von ihnen als Fachstelle genau geprüft würden. Bei Ungleichmäßigkeiten z.B. im Nährstoffvergleich würden zudem weitere Untersuchungen folgen. Jeglichen Anzeigen, auch anonym, werde sofort nachgegangen und Verstöße geahndet. Herr Milz weist u.a. auch auf das Insektensterben hin und erkundigt sich bei Herrn Schulze, wie die Gemeinde nun in ihren Pachtverträgen darauf hinwirken könne, dass Naturschutz und Artenvielfalt gefördert würden, ohne die Landwirte mit zu strengen Auflagen zu belasten. Das Thema Insektensterben sei derzeit in aller Munde. Hiervon seien besonders die Bördelandschaften und weniger die Mittelgebirgslandschaften betroffen, informiert Herr Schulze. Entgegenwirken könne man z.B. durch die Erhaltung der Heckenstrukturen, der Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben und durch Anlegung von Blüh- und Ackerrandstreifen. Alles lasse sich allerdings nicht über die Pachtverträge regeln. Hier sei viel Überzeugungsarbeit notwendig. Ergänzend weist Herr Courth hierzu auf die Greening-Verpflichtung der Landwirtschaft hin. 5 % der Ackerflächen der landwirtschaftlichen Betriebe seien für ökologische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in der Mittelgebirgsregion mit dem Landschaftsplan und der ökologischen Bewertungskarte und deren Fortschreibung eine ökologische Aufwertung aller Flächen bereits erfolgt sei. Rund 230 Hektar Gemeindeflächen seien an Landwirte verpachtet, ca. ein Drittel davon im Vertragsnaturschutz. Bis auf 4 – 5 Hektar Ackerland handele es sich ausschließlich um Grünlandflächen. Die Verwendung von Glyphosat beim landwirtschaftlichen Ackerbau sei damit bei den in Rede stehenden, verpachteten Flächen der Gemeinde Nettersheim eigentlich kein Thema. Er schlage vor, bei zukünftigen neuen Pachtverträgen, diese Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 2 der Biologischen Station mit der Bitte um Prüfung vorzulegen. Deren etwaige Empfehlungen könnten dann in die jeweiligen Verträge mit einfließen. Durch die überschaubare Zahl der Verträge sei der Aufwand eher gering. Hierzu besteht Einvernehmen. Abschließend weist Herr Courth noch auf die letzte Folie seiner Präsentation hin, der die in rot dargestellten Maisflächen im Gemeindegebiet zu entnehmen seien. Von einer „Vermaisung“ könne man demnach in dieser Region nicht sprechen. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, zukünftige neu zu schließende Pachtverträge jeweils mit der Biologischen Station abzustimmen, um gegebenenfalls nähere Bestimmungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 3