Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
171 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher
Flächen;
Beratung und Diskussion mit Vertretern der
Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station
- Vorlage 791 /X.L. Z.1 -
Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Hilger bezieht sich auf den Antrag der UNAFraktion in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses, in dem um eine
Überprüfung der Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen
gebeten worden sei. Auf Vorschlag des Bürgermeisters seien zur heutigen Sitzung
Fachleute der Landwirtschaftskammer sowie der Biologischen Station eingeladen
worden, um zum Thema zu berichten. Zur Einleitung ins Thema zitiert der
Ausschussvorsitzende aus verschiedenen Presseveröffentlichungen. Unter anderem
weist er zum Thema Gülleausbringung, zu dem in der vorangegangenen Sitzung sich
eine lebhafte Diskussion entwickelt hatte, darauf hin, dass die Problematik sich
besonders in den norddeutschen Bundesländern stark zugespitzt habe. Dort seien
sogar per Ausnahmegenehmigung gesonderte provisorische Güllegruben zulässig, um
die Landwirte zu entlasten, die witterungsbedingt derzeit ihre Gülle nicht auf die
Felder ausbringen könnten.
Zum Thema Düngeverordnung werde seitens der Landwirtschaftskammer in der
heutigen Sitzung Herr Franz Courth informieren.
Herr Courth stellt sich kurz vor und informiert, dass er bei der Landwirtschaftskammer
in Düren zuständig für die Wasserschutzgebiete sei, u.a. in der Gemeinde Nettersheim
auch für das Gebiet Hauser Benden. Die Region sei ihm daher gut bekannt. Anhand
einer Präsentation erläutert er sehr ausführlich die Einzelheiten der neuen
Düngeverordnung NRW (DÜV), die am 02.06.2017 in Kraft getreten sei und
beantwortet einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht er intensiv
auf das Aufbringen von Gülle und die Verwendung von Glyphosat ein.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens der Biologischen Station informiert der u.a. für den Vertragsnaturschutz im
Bereich Nettersheim zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Schulze über die
Aspekte der neuen Düngeverordnung im Rahmen des Natur- und Artenschutzes. Die
Düngeverordnung sei durchaus im Hinblick auf den Ressourcenschutz verschärft
worden. Hierbei seien allerdings die Biotope nicht berücksichtigt, diese würden die
angegebenen
Düngemengen
nicht
vertragen.
Im
Bundesund
Landesnaturschutzgesetz sei schon seit 2016 festgeschrieben, dass schützenswerte
Pflanzengesellschaften nicht verändert werden dürften. Es sei daher wichtig, die
jeweilige Pflanzengesellschaft festzustellen und nicht standardmäßig sich nach der
Düngeverordnung zu richten, sondern die Düngemengen dem Standort u. der Nutzung
anzupassen. Er weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Bodenproben aufgrund
der jeweiligen Gegebenheiten am Entnahmetag nicht unbedingt beweisträchtig seien.
Veränderungen an der Pflanzengesellschaft seien aber unabhängig von Bodenproben
sehr schnell feststellbar.
Zum Thema Gülleausbringung ergibt sich eine intensive Diskussion. Seitens des
Ausschussmitglieds Mayer wird die fehlende Kontrolle durch die Fachbehörden
bemängelt, da eine rückwirkende Überprüfung der in den vorgeschriebenen
Dokumentationen der Landwirte gemachten Angaben nicht möglich sei. Dass der
Landwirt die Bodenproben selbst entnehme, halte er als Kontrolle für die Einhaltung
der Richtlinien für nicht ausreichend. Herr Courth erläutert daraufhin, dass alle
Angaben von ihnen als Fachstelle genau geprüft würden. Bei Ungleichmäßigkeiten z.B.
im Nährstoffvergleich würden zudem weitere Untersuchungen folgen. Jeglichen
Anzeigen, auch anonym, werde sofort nachgegangen und Verstöße geahndet.
Herr Milz weist u.a. auch auf das Insektensterben hin und erkundigt sich bei Herrn
Schulze, wie die Gemeinde nun in ihren Pachtverträgen darauf hinwirken könne, dass
Naturschutz und Artenvielfalt gefördert würden, ohne die Landwirte mit zu strengen
Auflagen zu belasten.
Das Thema Insektensterben sei derzeit in aller Munde. Hiervon seien besonders die
Bördelandschaften und weniger die Mittelgebirgslandschaften betroffen, informiert
Herr Schulze. Entgegenwirken könne man z.B. durch die Erhaltung der
Heckenstrukturen, der Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben und durch
Anlegung von Blüh- und Ackerrandstreifen. Alles lasse sich allerdings nicht über die
Pachtverträge regeln. Hier sei viel Überzeugungsarbeit notwendig.
Ergänzend weist Herr Courth hierzu auf die Greening-Verpflichtung der Landwirtschaft
hin. 5 % der Ackerflächen der landwirtschaftlichen Betriebe seien für ökologische
Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in der Mittelgebirgsregion mit dem
Landschaftsplan und der ökologischen Bewertungskarte und deren Fortschreibung eine
ökologische Aufwertung aller Flächen bereits erfolgt sei. Rund 230 Hektar
Gemeindeflächen seien an Landwirte verpachtet, ca. ein Drittel davon im
Vertragsnaturschutz. Bis auf 4 – 5 Hektar Ackerland handele es sich ausschließlich um
Grünlandflächen. Die Verwendung von Glyphosat beim landwirtschaftlichen Ackerbau
sei damit bei den in Rede stehenden, verpachteten Flächen der Gemeinde Nettersheim
eigentlich kein Thema. Er schlage vor, bei zukünftigen neuen Pachtverträgen, diese
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
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der Biologischen Station mit der Bitte um Prüfung vorzulegen. Deren etwaige
Empfehlungen könnten dann in die jeweiligen Verträge mit einfließen. Durch die
überschaubare Zahl der Verträge sei der Aufwand eher gering. Hierzu besteht
Einvernehmen.
Abschließend weist Herr Courth noch auf die letzte Folie seiner Präsentation hin, der
die in rot dargestellten Maisflächen im Gemeindegebiet zu entnehmen seien. Von einer
„Vermaisung“ könne man demnach in dieser Region nicht sprechen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, zukünftige neu zu schließende
Pachtverträge jeweils mit der Biologischen Station abzustimmen, um gegebenenfalls
nähere Bestimmungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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