Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die letzte Sitzung des Ausschusses hin, in der seitens des
Regionalforstamtes durch Herrn Maur das Gesamtverfahren sehr ausführlich erläutert
worden sei.
Zwischenzeitlich seien diverse Gespräche mit Städte- und Gemeindebund,
Kommunalem Waldbesitzerverband, Umweltministerium und Landesbetrieb Wald und
Holz geführt worden. Es sei deutlich geworden, dass ab dem 01.01.2019 eine
Holzvermarktung über den Landesbetrieb Wald und Holz nicht mehr fortgeführt
werden könne. Jetzt müsse entschieden werden, wie sich die weitere Vorgehensweise
darstellen könne. In anderen Kommunen, wie z.B. in Blankenheim, Dahlem,
Simmerath oder Roetgen, werde die Holzvermarktung in Eigenregie durchgeführt.
Dies sei auch für die Gemeinde Nettersheim aufgrund des eigenen Forstbetriebswirtes
denkbar. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit den waldbesitzenden Kommunen des
Kreises und dem Landesbetrieb Wald und Holz sei deutlich geworden, dass es bisher
keine empfehlende Lösung seitens des Landesbetriebes gebe. Man werde sich aber
weiterhin beraten lassen und hoffe, gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund und
Ministerium geordnete Lösungen zu finden. Sorgen bereiten würden in diesem
Zusammenhang vor allem die kleineren privaten Waldbesitzer. Ohne Beratung und
Unterstützung bei der Holzvermarktung sei zu befürchten, dass - wie in der
Vergangenheit – gewerbliche Händler dies übernehmen würden und es zu
Kahlschlägen kommen könnte.
Bis Mitte des Jahres könne man nun abwarten, ob weitere Lösungsvorschläge
unterbreitet würden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man ab 01.06.2018 die
Vermarktung selbst in Abwicklung bringen.
Forstamtsleiter Böltz informiert nochmals sehr ausführlich über die Gesamtsituation
und die Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung. Aktuell
gebe es noch kein fertiges Konzept, wie die zukünftige Neuausrichtung aussehen
könne. Die Vorgängerregierung habe lange abgewartet und nichts unternommen. Nun
habe aus Respekt vor dem Bundeskartellamt die neue Landesregierung das Ende der
kooperativen Holzvermarktung ab dem 01.01.2019 verkündet. Es gebe insgesamt
zwei Aspekte: Die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung einerseits und
weiterhin die Beendigung der indirekten Förderung.
Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, führt Herr Böltz weiter aus:
- Bildung genossenschaftlicher Zusammenschlüsse
- Bildung kommunaler Vermarktungsgemeinschaften, ggf. gemeinsam mit
Privatwaldbesitzern
- Bildung eines Dachverbandes aus forstwirtschaftlicher Vereinigung der 12
Forstbetriebsgemeinschaften mit eigenem Personal, das die Vermarktung regelt
- Private GmbH, die als Holzverkaufsvermittler handelt
Zum Thema ergibt sich noch eine längere Diskussion. Abschließend betont der
Bürgermeister, dass die Gemeinde vorbereitet sein müsse, um eine Notsituation zu
verhindern und handlungsfähig zu bleiben. Er sei überzeugt, dass man wie auch die
Nachbarkommunen das Holz vermarktet bekomme. Etwaigen Lösungen stehe man
aber weiter aufgeschlossen gegenüber. Auch wenn eine direkte Zusammenarbeit mit
den kleineren Waldbesitzern nicht möglich werde, verstehe man sich als Partner und
werde diese unterstützen, um auch Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob man den Beschluss später auch wieder ändern
könne, falls sich andere Lösungswege zukünftig bieten würden. Der Bürgermeister
bestätigt dies und schlägt vor, das Thema vorerst weiter auch auf der Tagesordnung
der kommenden Forstausschusssitzungen zu halten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem
01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden.
Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
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