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Beschlusstext (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
Beschlusstext (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf) Beschlusstext (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die letzte Sitzung des Ausschusses hin, in der seitens des Regionalforstamtes durch Herrn Maur das Gesamtverfahren sehr ausführlich erläutert worden sei. Zwischenzeitlich seien diverse Gespräche mit Städte- und Gemeindebund, Kommunalem Waldbesitzerverband, Umweltministerium und Landesbetrieb Wald und Holz geführt worden. Es sei deutlich geworden, dass ab dem 01.01.2019 eine Holzvermarktung über den Landesbetrieb Wald und Holz nicht mehr fortgeführt werden könne. Jetzt müsse entschieden werden, wie sich die weitere Vorgehensweise darstellen könne. In anderen Kommunen, wie z.B. in Blankenheim, Dahlem, Simmerath oder Roetgen, werde die Holzvermarktung in Eigenregie durchgeführt. Dies sei auch für die Gemeinde Nettersheim aufgrund des eigenen Forstbetriebswirtes denkbar. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit den waldbesitzenden Kommunen des Kreises und dem Landesbetrieb Wald und Holz sei deutlich geworden, dass es bisher keine empfehlende Lösung seitens des Landesbetriebes gebe. Man werde sich aber weiterhin beraten lassen und hoffe, gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund und Ministerium geordnete Lösungen zu finden. Sorgen bereiten würden in diesem Zusammenhang vor allem die kleineren privaten Waldbesitzer. Ohne Beratung und Unterstützung bei der Holzvermarktung sei zu befürchten, dass - wie in der Vergangenheit – gewerbliche Händler dies übernehmen würden und es zu Kahlschlägen kommen könnte. Bis Mitte des Jahres könne man nun abwarten, ob weitere Lösungsvorschläge unterbreitet würden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man ab 01.06.2018 die Vermarktung selbst in Abwicklung bringen. Forstamtsleiter Böltz informiert nochmals sehr ausführlich über die Gesamtsituation und die Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung. Aktuell gebe es noch kein fertiges Konzept, wie die zukünftige Neuausrichtung aussehen könne. Die Vorgängerregierung habe lange abgewartet und nichts unternommen. Nun habe aus Respekt vor dem Bundeskartellamt die neue Landesregierung das Ende der kooperativen Holzvermarktung ab dem 01.01.2019 verkündet. Es gebe insgesamt zwei Aspekte: Die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung einerseits und weiterhin die Beendigung der indirekten Förderung. Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, führt Herr Böltz weiter aus: - Bildung genossenschaftlicher Zusammenschlüsse - Bildung kommunaler Vermarktungsgemeinschaften, ggf. gemeinsam mit Privatwaldbesitzern - Bildung eines Dachverbandes aus forstwirtschaftlicher Vereinigung der 12 Forstbetriebsgemeinschaften mit eigenem Personal, das die Vermarktung regelt - Private GmbH, die als Holzverkaufsvermittler handelt Zum Thema ergibt sich noch eine längere Diskussion. Abschließend betont der Bürgermeister, dass die Gemeinde vorbereitet sein müsse, um eine Notsituation zu verhindern und handlungsfähig zu bleiben. Er sei überzeugt, dass man wie auch die Nachbarkommunen das Holz vermarktet bekomme. Etwaigen Lösungen stehe man aber weiter aufgeschlossen gegenüber. Auch wenn eine direkte Zusammenarbeit mit den kleineren Waldbesitzern nicht möglich werde, verstehe man sich als Partner und werde diese unterstützen, um auch Fehlentwicklungen zu vermeiden. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob man den Beschluss später auch wieder ändern könne, falls sich andere Lösungswege zukünftig bieten würden. Der Bürgermeister bestätigt dies und schlägt vor, das Thema vorerst weiter auch auf der Tagesordnung der kommenden Forstausschusssitzungen zu halten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 2