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Beschlusstext (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
Beschlusstext (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6.2: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - Zur Frage von Ausschussmitglied Mayer bezüglich des Abschussplans und des Wildbestandes erklärt Herr Schmieder, dass derzeit eine verstärkte Zuwanderung von Wild zu beobachten sei. Im Rahmen der Frühjahrszählung im April werde man genauere Ergebnisse erhalten, wobei auch spätere Zuwanderungen erfolgen könnten. Diese seien in der Abschussplanung zu berücksichtigen. Grundsätzlich könne man bezüglich der Verbissschäden bei Zugrundelegung eines „Ampelprinzips“ davon ausgehen, dass man sich derzeit zwischen „rot“ und „gelb“ bewege, wobei „grün“ bedeute, dass das Ziel erreicht sei. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Schmieder dass Experten davon ausgehen würden, dass die Verbreitung der Schweinpest von Osten jährlich ca. 50 Kilometer betrage. Durch verschiedene Faktoren (z.B. Erntehelfer, Jagdurlaub in Polen, etc.) könne die Schweinepest sich kurzfristiger ausbreiten. Zudem sei ein enormer Anstieg im Maisanbau zu verzeichnen. Auf riesigen Maisfeldern seien Wildschweine nicht nachhaltig bejagbar. Trotzdem seien die Jäger angehalten, ihre Bemühungen bei der Wildschweinbejagung zu verstärken. Beschlussempfehlung: 1. Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18 Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur Kenntnis. 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja