Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
282 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:45 Uhr
Am Dienstag, 06.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12.
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Hilger, Franz-Josef
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Geißler, Ferdi
Klinkhammer, Norbert
List, Hermann
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Milz, Herbert (vertritt Mauel, Hanjo)
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Forstamtsleiter
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Böltz, Christoph
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Lambertz, Ernst – zeitweise
Mühlstroh, Ute - zeitweise
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zu TOP 1:
Landwirtschaftskammer NRW,
Geschäftsstelle Düren
Biologische Station
Courth, Franz – zeitweise
Schulze, Michael – zeitweise
Zuhörer
Presse
2 – zeitweise
Ratsmitglied Müllenborn – zeitweise
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlt das Ausschussmitglied Hanjo Mauel.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt einstimmig
nachstehende Tagesordnung:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher,
landwirtschaftlicher Flächen;
Beratung und Diskussion mit Vertretern der
Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station
- Vorlage 791 /X.L. Z.1 -
4
Punkt 2:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
6
2.1
Aktuelle Befreiungsanträge von der
Baumschutzsatzung
- Vorlage 916 /X.L. -
6
2.2
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 925 /X.L. -
7
Punkt 3:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
7
Punkt 4:
Sturm Burglind und Orkan Friederike
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 919 /X.L. -
9
Punkt 5:
Forstwirtschaftsplan 2018
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 788 /X.L. Z.1 -
9
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
Seite 2
Punkt 6:
Punkt 7:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
9
6.1
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
9
6.2
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
10
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
10
Seite 3
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher
Flächen;
Beratung und Diskussion mit Vertretern der
Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station
- Vorlage 791 /X.L. Z.1 -
Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Hilger bezieht sich auf den Antrag der UNAFraktion in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses, in dem um eine
Überprüfung der Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen
gebeten worden sei. Auf Vorschlag des Bürgermeisters seien zur heutigen Sitzung
Fachleute der Landwirtschaftskammer sowie der Biologischen Station eingeladen
worden, um zum Thema zu berichten. Zur Einleitung ins Thema zitiert der
Ausschussvorsitzende aus verschiedenen Presseveröffentlichungen. Unter anderem
weist er zum Thema Gülleausbringung, zu dem in der vorangegangenen Sitzung sich
eine lebhafte Diskussion entwickelt hatte, darauf hin, dass die Problematik sich
besonders in den norddeutschen Bundesländern stark zugespitzt habe. Dort seien
sogar per Ausnahmegenehmigung gesonderte provisorische Güllegruben zulässig, um
die Landwirte zu entlasten, die witterungsbedingt derzeit ihre Gülle nicht auf die
Felder ausbringen könnten.
Zum Thema Düngeverordnung werde seitens der Landwirtschaftskammer in der
heutigen Sitzung Herr Franz Courth informieren.
Herr Courth stellt sich kurz vor und informiert, dass er bei der Landwirtschaftskammer
in Düren zuständig für die Wasserschutzgebiete sei, u.a. in der Gemeinde Nettersheim
auch für das Gebiet Hauser Benden. Die Region sei ihm daher gut bekannt. Anhand
einer Präsentation erläutert er sehr ausführlich die Einzelheiten der neuen
Düngeverordnung NRW (DÜV), die am 02.06.2017 in Kraft getreten sei und
beantwortet einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht er intensiv
auf das Aufbringen von Gülle und die Verwendung von Glyphosat ein.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens der Biologischen Station informiert der u.a. für den Vertragsnaturschutz im
Bereich Nettersheim zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Schulze über die
Aspekte der neuen Düngeverordnung im Rahmen des Natur- und Artenschutzes. Die
Düngeverordnung sei durchaus im Hinblick auf den Ressourcenschutz verschärft
worden. Hierbei seien allerdings die Biotope nicht berücksichtigt, diese würden die
angegebenen
Düngemengen
nicht
vertragen.
Im
Bundesund
Landesnaturschutzgesetz sei schon seit 2016 festgeschrieben, dass schützenswerte
Pflanzengesellschaften nicht verändert werden dürften. Es sei daher wichtig, die
jeweilige Pflanzengesellschaft festzustellen und nicht standardmäßig sich nach der
Düngeverordnung zu richten, sondern die Düngemengen dem Standort u. der Nutzung
anzupassen. Er weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Bodenproben aufgrund
der jeweiligen Gegebenheiten am Entnahmetag nicht unbedingt beweisträchtig seien.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
Seite 4
Veränderungen an der Pflanzengesellschaft seien aber unabhängig von Bodenproben
sehr schnell feststellbar.
Zum Thema Gülleausbringung ergibt sich eine intensive Diskussion. Seitens des
Ausschussmitglieds Mayer wird die fehlende Kontrolle durch die Fachbehörden
bemängelt, da eine rückwirkende Überprüfung der in den vorgeschriebenen
Dokumentationen der Landwirte gemachten Angaben nicht möglich sei. Dass der
Landwirt die Bodenproben selbst entnehme, halte er als Kontrolle für die Einhaltung
der Richtlinien für nicht ausreichend. Herr Courth erläutert daraufhin, dass alle
Angaben von ihnen als Fachstelle genau geprüft würden. Bei Ungleichmäßigkeiten z.B.
im Nährstoffvergleich würden zudem weitere Untersuchungen folgen. Jeglichen
Anzeigen, auch anonym, werde sofort nachgegangen und Verstöße geahndet.
Herr Milz weist u.a. auch auf das Insektensterben hin und erkundigt sich bei Herrn
Schulze, wie die Gemeinde nun in ihren Pachtverträgen darauf hinwirken könne, dass
Naturschutz und Artenvielfalt gefördert würden, ohne die Landwirte mit zu strengen
Auflagen zu belasten.
Das Thema Insektensterben sei derzeit in aller Munde. Hiervon seien besonders die
Bördelandschaften und weniger die Mittelgebirgslandschaften betroffen, informiert
Herr Schulze. Entgegenwirken könne man z.B. durch die Erhaltung der
Heckenstrukturen, der Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben und durch
Anlegung von Blüh- und Ackerrandstreifen. Alles lasse sich allerdings nicht über die
Pachtverträge regeln. Hier sei viel Überzeugungsarbeit notwendig.
Ergänzend weist Herr Courth hierzu auf die Greening-Verpflichtung der Landwirtschaft
hin. 5 % der Ackerflächen der landwirtschaftlichen Betriebe seien für ökologische
Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in der Mittelgebirgsregion mit dem
Landschaftsplan und der ökologischen Bewertungskarte und deren Fortschreibung eine
ökologische Aufwertung aller Flächen bereits erfolgt sei. Rund 230 Hektar
Gemeindeflächen seien an Landwirte verpachtet, ca. ein Drittel davon im
Vertragsnaturschutz. Bis auf 4 – 5 Hektar Ackerland handele es sich ausschließlich um
Grünlandflächen. Die Verwendung von Glyphosat beim landwirtschaftlichen Ackerbau
sei damit bei den in Rede stehenden, verpachteten Flächen der Gemeinde Nettersheim
eigentlich kein Thema. Er schlage vor, bei zukünftigen neuen Pachtverträgen, diese
der Biologischen Station mit der Bitte um Prüfung vorzulegen. Deren etwaige
Empfehlungen könnten dann in die jeweiligen Verträge mit einfließen. Durch die
überschaubare Zahl der Verträge sei der Aufwand eher gering. Hierzu besteht
Einvernehmen.
Abschließend weist Herr Courth noch auf die letzte Folie seiner Präsentation hin, der
die in rot dargestellten Maisflächen im Gemeindegebiet zu entnehmen seien. Von einer
„Vermaisung“ könne man demnach in dieser Region nicht sprechen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
Seite 5
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, zukünftige neu zu schließende
Pachtverträge jeweils mit der Biologischen Station abzustimmen, um gegebenenfalls
nähere Bestimmungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 2:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
Punkt 2.1:
Aktuelle Befreiungsanträge von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 916 /X.L. -
Der Ausschussvorsitzende weist auf den bereits begonnenen Schutzzeitraum für Fällund Schnittarbeiten hin und erkundigt sich, ob die in der Vorlage angesprochenen
Bäume nunmehr schon vorher gefällt worden seien. Hierzu weist der Bürgermeister
darauf hin, dass die betreffenden Bäume noch nicht gefällt seien, da zunächst die
heutigen Befreiungsbeschlüsse hätten abgewartet werden müssen. Mit der Unteren
Naturschutzbehörde werde man eine 14-tägige Verlängerung für die Durchführung
dieser Arbeiten abstimmen. Aufgrund der Witterung habe bislang noch keine
Vegetation eingesetzt, so dass dies trotz bereits begonnen Märzes kein Problem sein
dürfte.
Bezüglich der Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die
Baumschutzsatzung derzeit wie besprochen in Überarbeitung sei. Das Ergebnis werde
man voraussichtlich in der nächsten Forstausschusssitzung vorlegen können.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung für:
1. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2. drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Pesch, Flur 4, Nr.
11, „Auf dem Stucks 21“, 53947 Nettersheim-Pesch
3. ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
4. fünf Tannen, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Frohngau, Flur
12, Nr. 129, „Greußstraße 20“, 53947 Nettersheim-Frohngau
5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 12,
Nr. 235, „Stritterhofer Weg 10“, 53947 Nettersheim-Marmagen
6. zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
7. eine Kastanie, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Frohngau, Flur
12, Nr. 139, „Auf der Kumm“, 53947 Nettersheim-Frohngau
8. zehn Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9,
Nr. 17, „Hofackerstraße 16“, 53947 Nettersheim-Tondorf
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
Seite 6
9. ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
10.zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
11.eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Zingsheim, Flur 8,
Nr. 120, „Willenberger Straße 9“, 53947 Nettersheim-Zingsheim
12.eine Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
13.zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
14.sieben Tannen und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung
Frohngau, Flur 12, Nr. 137, „Auf der Kumm“, 53947 Nettersheim-Frohngau
15.zwei Ahorne, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.2:
einstimmig ja
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 925 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 30.11.2017.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die letzte Sitzung des Ausschusses hin, in der seitens des
Regionalforstamtes durch Herrn Maur das Gesamtverfahren sehr ausführlich erläutert
worden sei.
Zwischenzeitlich seien diverse Gespräche mit Städte- und Gemeindebund,
Kommunalem Waldbesitzerverband, Umweltministerium und Landesbetrieb Wald und
Holz geführt worden. Es sei deutlich geworden, dass ab dem 01.01.2019 eine
Holzvermarktung über den Landesbetrieb Wald und Holz nicht mehr fortgeführt
werden könne. Jetzt müsse entschieden werden, wie sich die weitere Vorgehensweise
darstellen könne. In anderen Kommunen, wie z.B. in Blankenheim, Dahlem,
Simmerath oder Roetgen, werde die Holzvermarktung in Eigenregie durchgeführt.
Dies sei auch für die Gemeinde Nettersheim aufgrund des eigenen Forstbetriebswirtes
denkbar. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit den waldbesitzenden Kommunen des
Kreises und dem Landesbetrieb Wald und Holz sei deutlich geworden, dass es bisher
keine empfehlende Lösung seitens des Landesbetriebes gebe. Man werde sich aber
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
Seite 7
weiterhin beraten lassen und hoffe, gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund und
Ministerium geordnete Lösungen zu finden. Sorgen bereiten würden in diesem
Zusammenhang vor allem die kleineren privaten Waldbesitzer. Ohne Beratung und
Unterstützung bei der Holzvermarktung sei zu befürchten, dass - wie in der
Vergangenheit – gewerbliche Händler dies übernehmen würden und es zu
Kahlschlägen kommen könnte.
Bis Mitte des Jahres könne man nun abwarten, ob weitere Lösungsvorschläge
unterbreitet würden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man ab 01.06.2018 die
Vermarktung selbst in Abwicklung bringen.
Forstamtsleiter Böltz informiert nochmals sehr ausführlich über die Gesamtsituation
und die Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung. Aktuell
gebe es noch kein fertiges Konzept, wie die zukünftige Neuausrichtung aussehen
könne. Die Vorgängerregierung habe lange abgewartet und nichts unternommen. Nun
habe aus Respekt vor dem Bundeskartellamt die neue Landesregierung das Ende der
kooperativen Holzvermarktung ab dem 01.01.2019 verkündet. Es gebe insgesamt
zwei Aspekte: Die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung einerseits und
weiterhin die Beendigung der indirekten Förderung.
Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, führt Herr Böltz weiter aus:
- Bildung genossenschaftlicher Zusammenschlüsse
- Bildung kommunaler Vermarktungsgemeinschaften, ggf. gemeinsam mit
Privatwaldbesitzern
- Bildung eines Dachverbandes aus forstwirtschaftlicher Vereinigung der 12
Forstbetriebsgemeinschaften mit eigenem Personal, das die Vermarktung regelt
- Private GmbH, die als Holzverkaufsvermittler handelt
Zum Thema ergibt sich noch eine längere Diskussion. Abschließend betont der
Bürgermeister, dass die Gemeinde vorbereitet sein müsse, um eine Notsituation zu
verhindern und handlungsfähig zu bleiben. Er sei überzeugt, dass man wie auch die
Nachbarkommunen das Holz vermarktet bekomme. Etwaigen Lösungen stehe man
aber weiter aufgeschlossen gegenüber. Auch wenn eine direkte Zusammenarbeit mit
den kleineren Waldbesitzern nicht möglich werde, verstehe man sich als Partner und
werde diese unterstützen, um auch Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob man den Beschluss später auch wieder ändern
könne, falls sich andere Lösungswege zukünftig bieten würden. Der Bürgermeister
bestätigt dies und schlägt vor, das Thema vorerst weiter auch auf der Tagesordnung
der kommenden Forstausschusssitzungen zu halten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem
01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
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Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Sturm Burglind und Orkan Friederike
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 919 /X.L. -
Forstamtsrat Schmieder führt aus, dass die Sturmschäden in der hiesigen Region nicht
sehr gravierend ausgefallen seien. Es gebe viele Einzelwürfe, aber insgesamt habe
man Glück gehabt. Durch die nasse Witterung sei die Holzbringung von Mitte
Dezember bis Mitte Februar nicht möglich gewesen. Dies versuche man nun im
Laubholz mit allen verfügbaren Kräften nachzuholen. Die Aufarbeitung der
Sturmschäden werde erst danach erfolgen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Sturm
Burglind und Orkan Friederike zur Kenntnis.
Punkt
5:
Forstwirtschaftsplan 2018
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 788 /X.L. Z.1 -
Auf Nachfrage von Herrn Mayer bestätigt Herr Schmieder, dass bislang aufgrund des
nicht möglichen Laubholzeinschlages noch keine Holzverkäufe erfolgt seien.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum
Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2018 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 6:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Punkt 6.1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
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Punkt 6.2:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
Zur Frage von Ausschussmitglied Mayer bezüglich des Abschussplans und des
Wildbestandes erklärt Herr Schmieder, dass derzeit eine verstärkte Zuwanderung von
Wild zu beobachten sei. Im Rahmen der Frühjahrszählung im April werde man
genauere Ergebnisse erhalten, wobei auch spätere Zuwanderungen erfolgen könnten.
Diese seien in der Abschussplanung zu berücksichtigen. Grundsätzlich könne man
bezüglich der Verbissschäden bei Zugrundelegung eines „Ampelprinzips“ davon
ausgehen, dass man sich derzeit zwischen „rot“ und „gelb“ bewege, wobei „grün“
bedeute, dass das Ziel erreicht sei.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Schmieder dass Experten davon
ausgehen würden, dass die Verbreitung der Schweinpest von Osten jährlich ca. 50
Kilometer betrage. Durch verschiedene Faktoren (z.B. Erntehelfer, Jagdurlaub in
Polen, etc.) könne die Schweinepest sich kurzfristiger ausbreiten. Zudem sei ein
enormer Anstieg im Maisanbau zu verzeichnen. Auf riesigen Maisfeldern seien
Wildschweine nicht nachhaltig bejagbar. Trotzdem seien die Jäger angehalten, ihre
Bemühungen bei der Wildschweinbejagung zu verstärken.
Beschlussempfehlung:
1.
Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Beantragung Jagdjahr 2018/19
Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im
Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber)
der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten
Kahlwildabschuss beantragt hat.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Holzlagerung Wald Roderath
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Zingsheim teilt Herr Schmieder mit, dass es sich
bei den Holzlagerungen im Roderather Wald sowohl um Industrieholz als auch
Brennholz für Bürger handele.
gez. Hilger
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018
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