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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
282 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
13.03.18, 12:08
Aktualisiert
13.03.18, 12:08

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:45 Uhr Am Dienstag, 06.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Hilger, Franz-Josef sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Geißler, Ferdi Klinkhammer, Norbert List, Hermann Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Milz, Herbert (vertritt Mauel, Hanjo) Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Forstamtsleiter Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Forstamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Böltz, Christoph Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Lambertz, Ernst – zeitweise Mühlstroh, Ute - zeitweise Züll, Andrea als Schriftführerin Zu TOP 1: Landwirtschaftskammer NRW, Geschäftsstelle Düren Biologische Station Courth, Franz – zeitweise Schulze, Michael – zeitweise Zuhörer Presse 2 – zeitweise Ratsmitglied Müllenborn – zeitweise 1 - zeitweise Entschuldigt fehlt das Ausschussmitglied Hanjo Mauel. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt einstimmig nachstehende Tagesordnung: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station - Vorlage 791 /X.L. Z.1 - 4 Punkt 2: Befreiungen von der Baumschutzsatzung 6 2.1 Aktuelle Befreiungsanträge von der Baumschutzsatzung - Vorlage 916 /X.L. - 6 2.2 Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 925 /X.L. - 7 Punkt 3: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - 7 Punkt 4: Sturm Burglind und Orkan Friederike hier: Sachstandsbericht - Vorlage 919 /X.L. - 9 Punkt 5: Forstwirtschaftsplan 2018 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 788 /X.L. Z.1 - 9 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 2 Punkt 6: Punkt 7: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 9 6.1 Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - 9 6.2 Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - 10 Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 10 Seite 3 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen; Beratung und Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Biologischen Station - Vorlage 791 /X.L. Z.1 - Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Hilger bezieht sich auf den Antrag der UNAFraktion in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses, in dem um eine Überprüfung der Kriterien zur Verpachtung gemeindlicher, landwirtschaftlicher Flächen gebeten worden sei. Auf Vorschlag des Bürgermeisters seien zur heutigen Sitzung Fachleute der Landwirtschaftskammer sowie der Biologischen Station eingeladen worden, um zum Thema zu berichten. Zur Einleitung ins Thema zitiert der Ausschussvorsitzende aus verschiedenen Presseveröffentlichungen. Unter anderem weist er zum Thema Gülleausbringung, zu dem in der vorangegangenen Sitzung sich eine lebhafte Diskussion entwickelt hatte, darauf hin, dass die Problematik sich besonders in den norddeutschen Bundesländern stark zugespitzt habe. Dort seien sogar per Ausnahmegenehmigung gesonderte provisorische Güllegruben zulässig, um die Landwirte zu entlasten, die witterungsbedingt derzeit ihre Gülle nicht auf die Felder ausbringen könnten. Zum Thema Düngeverordnung werde seitens der Landwirtschaftskammer in der heutigen Sitzung Herr Franz Courth informieren. Herr Courth stellt sich kurz vor und informiert, dass er bei der Landwirtschaftskammer in Düren zuständig für die Wasserschutzgebiete sei, u.a. in der Gemeinde Nettersheim auch für das Gebiet Hauser Benden. Die Region sei ihm daher gut bekannt. Anhand einer Präsentation erläutert er sehr ausführlich die Einzelheiten der neuen Düngeverordnung NRW (DÜV), die am 02.06.2017 in Kraft getreten sei und beantwortet einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht er intensiv auf das Aufbringen von Gülle und die Verwendung von Glyphosat ein. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Seitens der Biologischen Station informiert der u.a. für den Vertragsnaturschutz im Bereich Nettersheim zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Schulze über die Aspekte der neuen Düngeverordnung im Rahmen des Natur- und Artenschutzes. Die Düngeverordnung sei durchaus im Hinblick auf den Ressourcenschutz verschärft worden. Hierbei seien allerdings die Biotope nicht berücksichtigt, diese würden die angegebenen Düngemengen nicht vertragen. Im Bundesund Landesnaturschutzgesetz sei schon seit 2016 festgeschrieben, dass schützenswerte Pflanzengesellschaften nicht verändert werden dürften. Es sei daher wichtig, die jeweilige Pflanzengesellschaft festzustellen und nicht standardmäßig sich nach der Düngeverordnung zu richten, sondern die Düngemengen dem Standort u. der Nutzung anzupassen. Er weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Bodenproben aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten am Entnahmetag nicht unbedingt beweisträchtig seien. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 4 Veränderungen an der Pflanzengesellschaft seien aber unabhängig von Bodenproben sehr schnell feststellbar. Zum Thema Gülleausbringung ergibt sich eine intensive Diskussion. Seitens des Ausschussmitglieds Mayer wird die fehlende Kontrolle durch die Fachbehörden bemängelt, da eine rückwirkende Überprüfung der in den vorgeschriebenen Dokumentationen der Landwirte gemachten Angaben nicht möglich sei. Dass der Landwirt die Bodenproben selbst entnehme, halte er als Kontrolle für die Einhaltung der Richtlinien für nicht ausreichend. Herr Courth erläutert daraufhin, dass alle Angaben von ihnen als Fachstelle genau geprüft würden. Bei Ungleichmäßigkeiten z.B. im Nährstoffvergleich würden zudem weitere Untersuchungen folgen. Jeglichen Anzeigen, auch anonym, werde sofort nachgegangen und Verstöße geahndet. Herr Milz weist u.a. auch auf das Insektensterben hin und erkundigt sich bei Herrn Schulze, wie die Gemeinde nun in ihren Pachtverträgen darauf hinwirken könne, dass Naturschutz und Artenvielfalt gefördert würden, ohne die Landwirte mit zu strengen Auflagen zu belasten. Das Thema Insektensterben sei derzeit in aller Munde. Hiervon seien besonders die Bördelandschaften und weniger die Mittelgebirgslandschaften betroffen, informiert Herr Schulze. Entgegenwirken könne man z.B. durch die Erhaltung der Heckenstrukturen, der Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben und durch Anlegung von Blüh- und Ackerrandstreifen. Alles lasse sich allerdings nicht über die Pachtverträge regeln. Hier sei viel Überzeugungsarbeit notwendig. Ergänzend weist Herr Courth hierzu auf die Greening-Verpflichtung der Landwirtschaft hin. 5 % der Ackerflächen der landwirtschaftlichen Betriebe seien für ökologische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in der Mittelgebirgsregion mit dem Landschaftsplan und der ökologischen Bewertungskarte und deren Fortschreibung eine ökologische Aufwertung aller Flächen bereits erfolgt sei. Rund 230 Hektar Gemeindeflächen seien an Landwirte verpachtet, ca. ein Drittel davon im Vertragsnaturschutz. Bis auf 4 – 5 Hektar Ackerland handele es sich ausschließlich um Grünlandflächen. Die Verwendung von Glyphosat beim landwirtschaftlichen Ackerbau sei damit bei den in Rede stehenden, verpachteten Flächen der Gemeinde Nettersheim eigentlich kein Thema. Er schlage vor, bei zukünftigen neuen Pachtverträgen, diese der Biologischen Station mit der Bitte um Prüfung vorzulegen. Deren etwaige Empfehlungen könnten dann in die jeweiligen Verträge mit einfließen. Durch die überschaubare Zahl der Verträge sei der Aufwand eher gering. Hierzu besteht Einvernehmen. Abschließend weist Herr Courth noch auf die letzte Folie seiner Präsentation hin, der die in rot dargestellten Maisflächen im Gemeindegebiet zu entnehmen seien. Von einer „Vermaisung“ könne man demnach in dieser Region nicht sprechen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 5 Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, zukünftige neu zu schließende Pachtverträge jeweils mit der Biologischen Station abzustimmen, um gegebenenfalls nähere Bestimmungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 2: Befreiungen von der Baumschutzsatzung Punkt 2.1: Aktuelle Befreiungsanträge von der Baumschutzsatzung - Vorlage 916 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende weist auf den bereits begonnenen Schutzzeitraum für Fällund Schnittarbeiten hin und erkundigt sich, ob die in der Vorlage angesprochenen Bäume nunmehr schon vorher gefällt worden seien. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass die betreffenden Bäume noch nicht gefällt seien, da zunächst die heutigen Befreiungsbeschlüsse hätten abgewartet werden müssen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde werde man eine 14-tägige Verlängerung für die Durchführung dieser Arbeiten abstimmen. Aufgrund der Witterung habe bislang noch keine Vegetation eingesetzt, so dass dies trotz bereits begonnen Märzes kein Problem sein dürfte. Bezüglich der Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Baumschutzsatzung derzeit wie besprochen in Überarbeitung sei. Das Ergebnis werde man voraussichtlich in der nächsten Forstausschusssitzung vorlegen können. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Pesch, Flur 4, Nr. 11, „Auf dem Stucks 21“, 53947 Nettersheim-Pesch 3. ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 4. fünf Tannen, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Frohngau, Flur 12, Nr. 129, „Greußstraße 20“, 53947 Nettersheim-Frohngau 5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 12, Nr. 235, „Stritterhofer Weg 10“, 53947 Nettersheim-Marmagen 6. zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 7. eine Kastanie, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Frohngau, Flur 12, Nr. 139, „Auf der Kumm“, 53947 Nettersheim-Frohngau 8. zehn Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 17, „Hofackerstraße 16“, 53947 Nettersheim-Tondorf Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 6 9. ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 10.zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 11.eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Zingsheim, Flur 8, Nr. 120, „Willenberger Straße 9“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 12.eine Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 13.zwei Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 14.sieben Tannen und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Frohngau, Flur 12, Nr. 137, „Auf der Kumm“, 53947 Nettersheim-Frohngau 15.zwei Ahorne, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Abstimmungsergebnis: Punkt 2.2: einstimmig ja Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 925 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 30.11.2017. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die letzte Sitzung des Ausschusses hin, in der seitens des Regionalforstamtes durch Herrn Maur das Gesamtverfahren sehr ausführlich erläutert worden sei. Zwischenzeitlich seien diverse Gespräche mit Städte- und Gemeindebund, Kommunalem Waldbesitzerverband, Umweltministerium und Landesbetrieb Wald und Holz geführt worden. Es sei deutlich geworden, dass ab dem 01.01.2019 eine Holzvermarktung über den Landesbetrieb Wald und Holz nicht mehr fortgeführt werden könne. Jetzt müsse entschieden werden, wie sich die weitere Vorgehensweise darstellen könne. In anderen Kommunen, wie z.B. in Blankenheim, Dahlem, Simmerath oder Roetgen, werde die Holzvermarktung in Eigenregie durchgeführt. Dies sei auch für die Gemeinde Nettersheim aufgrund des eigenen Forstbetriebswirtes denkbar. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit den waldbesitzenden Kommunen des Kreises und dem Landesbetrieb Wald und Holz sei deutlich geworden, dass es bisher keine empfehlende Lösung seitens des Landesbetriebes gebe. Man werde sich aber Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 7 weiterhin beraten lassen und hoffe, gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund und Ministerium geordnete Lösungen zu finden. Sorgen bereiten würden in diesem Zusammenhang vor allem die kleineren privaten Waldbesitzer. Ohne Beratung und Unterstützung bei der Holzvermarktung sei zu befürchten, dass - wie in der Vergangenheit – gewerbliche Händler dies übernehmen würden und es zu Kahlschlägen kommen könnte. Bis Mitte des Jahres könne man nun abwarten, ob weitere Lösungsvorschläge unterbreitet würden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man ab 01.06.2018 die Vermarktung selbst in Abwicklung bringen. Forstamtsleiter Böltz informiert nochmals sehr ausführlich über die Gesamtsituation und die Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung. Aktuell gebe es noch kein fertiges Konzept, wie die zukünftige Neuausrichtung aussehen könne. Die Vorgängerregierung habe lange abgewartet und nichts unternommen. Nun habe aus Respekt vor dem Bundeskartellamt die neue Landesregierung das Ende der kooperativen Holzvermarktung ab dem 01.01.2019 verkündet. Es gebe insgesamt zwei Aspekte: Die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung einerseits und weiterhin die Beendigung der indirekten Förderung. Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, führt Herr Böltz weiter aus: - Bildung genossenschaftlicher Zusammenschlüsse - Bildung kommunaler Vermarktungsgemeinschaften, ggf. gemeinsam mit Privatwaldbesitzern - Bildung eines Dachverbandes aus forstwirtschaftlicher Vereinigung der 12 Forstbetriebsgemeinschaften mit eigenem Personal, das die Vermarktung regelt - Private GmbH, die als Holzverkaufsvermittler handelt Zum Thema ergibt sich noch eine längere Diskussion. Abschließend betont der Bürgermeister, dass die Gemeinde vorbereitet sein müsse, um eine Notsituation zu verhindern und handlungsfähig zu bleiben. Er sei überzeugt, dass man wie auch die Nachbarkommunen das Holz vermarktet bekomme. Etwaigen Lösungen stehe man aber weiter aufgeschlossen gegenüber. Auch wenn eine direkte Zusammenarbeit mit den kleineren Waldbesitzern nicht möglich werde, verstehe man sich als Partner und werde diese unterstützen, um auch Fehlentwicklungen zu vermeiden. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob man den Beschluss später auch wieder ändern könne, falls sich andere Lösungswege zukünftig bieten würden. Der Bürgermeister bestätigt dies und schlägt vor, das Thema vorerst weiter auch auf der Tagesordnung der kommenden Forstausschusssitzungen zu halten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 8 Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Sturm Burglind und Orkan Friederike hier: Sachstandsbericht - Vorlage 919 /X.L. - Forstamtsrat Schmieder führt aus, dass die Sturmschäden in der hiesigen Region nicht sehr gravierend ausgefallen seien. Es gebe viele Einzelwürfe, aber insgesamt habe man Glück gehabt. Durch die nasse Witterung sei die Holzbringung von Mitte Dezember bis Mitte Februar nicht möglich gewesen. Dies versuche man nun im Laubholz mit allen verfügbaren Kräften nachzuholen. Die Aufarbeitung der Sturmschäden werde erst danach erfolgen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Sturm Burglind und Orkan Friederike zur Kenntnis. Punkt 5: Forstwirtschaftsplan 2018 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 788 /X.L. Z.1 - Auf Nachfrage von Herrn Mayer bestätigt Herr Schmieder, dass bislang aufgrund des nicht möglichen Laubholzeinschlages noch keine Holzverkäufe erfolgt seien. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2018 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 6: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Punkt 6.1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 9 Punkt 6.2: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - Zur Frage von Ausschussmitglied Mayer bezüglich des Abschussplans und des Wildbestandes erklärt Herr Schmieder, dass derzeit eine verstärkte Zuwanderung von Wild zu beobachten sei. Im Rahmen der Frühjahrszählung im April werde man genauere Ergebnisse erhalten, wobei auch spätere Zuwanderungen erfolgen könnten. Diese seien in der Abschussplanung zu berücksichtigen. Grundsätzlich könne man bezüglich der Verbissschäden bei Zugrundelegung eines „Ampelprinzips“ davon ausgehen, dass man sich derzeit zwischen „rot“ und „gelb“ bewege, wobei „grün“ bedeute, dass das Ziel erreicht sei. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Schmieder dass Experten davon ausgehen würden, dass die Verbreitung der Schweinpest von Osten jährlich ca. 50 Kilometer betrage. Durch verschiedene Faktoren (z.B. Erntehelfer, Jagdurlaub in Polen, etc.) könne die Schweinepest sich kurzfristiger ausbreiten. Zudem sei ein enormer Anstieg im Maisanbau zu verzeichnen. Auf riesigen Maisfeldern seien Wildschweine nicht nachhaltig bejagbar. Trotzdem seien die Jäger angehalten, ihre Bemühungen bei der Wildschweinbejagung zu verstärken. Beschlussempfehlung: 1. Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18 Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur Kenntnis. 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Holzlagerung Wald Roderath Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Zingsheim teilt Herr Schmieder mit, dass es sich bei den Holzlagerungen im Roderather Wald sowohl um Industrieholz als auch Brennholz für Bürger handele. gez. Hilger gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.03.2018 Seite 10