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Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Mündt/Opherten)

Daten

Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 18:01
Aktualisiert
16.02.18, 18:01
Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Mündt/Opherten) Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Mündt/Opherten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 33/2018 13.02.2018 Zentrale Steuerungsunterstützung Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Andreas Bräuer 02463/659-45 Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen Steuerungsverantwortung: Jürgen Frantzen Beratungsfolge Termin Rat 01.03.2018 Betreff Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Mündt/Opherten Beschlussvorschlag Der Rat wählt eine neue Ortsvorsteherin/einen neuen Ortsvorsteher für die Ortschaft Mündt/Opherten. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Ortsvorsteher der Ortschaft Mündt/Opherten, Herr Helmut Paar, hat mit Schreiben vom 13. Februar 2018 dem Bürgermeister gegenüber erklärt, dass er mit Ablauf des 28. Februar 2018 von seinem Amt als Ortsvorsteher von Mündt/Opherten zurücktritt. Somit ist eine neue Ortsvorsteherin bzw. ein neuer Ortsvorsteher zu wählen. Der Rat wählt nach § 39 Abs. 6 GO eine/n Ortsvorsteher/in unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher muss in dem Bezirk für den sie/er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Unter Berücksichtigung der bei der letzten Kommunalwahl in der Ortschaft Mündt/Opherten erzielten Mehrheit ergibt sich das Vorschlagsrecht für die CDU-Fraktion. Nach der Wahl wird die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben mit folgender Formel verpflichtet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Die Verpflichtung wird durch Handschlag besiegelt. Jürgen Frantzen -2-