Daten
Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 18:01
Aktualisiert
16.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
33/2018
13.02.2018
Zentrale Steuerungsunterstützung
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Andreas Bräuer
02463/659-45
Fachbereichsleitung:
Jürgen Frantzen
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Rat
01.03.2018
Betreff
Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
für die Ortschaft Mündt/Opherten
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt eine neue Ortsvorsteherin/einen neuen Ortsvorsteher für die Ortschaft
Mündt/Opherten.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Ortsvorsteher der Ortschaft Mündt/Opherten, Herr Helmut Paar, hat mit Schreiben vom 13.
Februar 2018 dem Bürgermeister gegenüber erklärt, dass er mit Ablauf des 28. Februar 2018
von seinem Amt als Ortsvorsteher von Mündt/Opherten zurücktritt. Somit ist eine neue Ortsvorsteherin bzw. ein neuer Ortsvorsteher zu wählen.
Der Rat wählt nach § 39 Abs. 6 GO eine/n Ortsvorsteher/in unter Berücksichtigung des bei der
Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer
seiner Wahlzeit. Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher muss in dem Bezirk für den sie/er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Unter Berücksichtigung der bei der letzten Kommunalwahl in der Ortschaft Mündt/Opherten
erzielten Mehrheit ergibt sich das Vorschlagsrecht für die CDU-Fraktion.
Nach der Wahl wird die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben
mit folgender Formel verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag besiegelt.
Jürgen Frantzen
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