Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
916 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
16.03.18, 10:27
Aktualisiert
16.03.18, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Einrichtung einer Zentralen
Vergabestelle (ZVS)
Dienstanweisung
für das Vergabe- und Bestellwesen bei
der Stadt Bad Münstereifel
Gründe für die Einrichtung einer
zentralen Vergabestelle
• Änderungen im Vergaberecht ab 18.04.2016:
elektronische Vergabe (e-Vergabe) ist pflichtig
vorgeschrieben im Bereich der EU-weiten
Vergaben
• E-Vergabe soll mittelfristig auch für
unterschwellige Vergaben Standard werden
• Stadt Bad Münstereifel ist dem Vergabeportal
der Wirtschaftsregion Aachen angeschlossen
Einstiegsseite des Vergabeportals der
Wirtschaftsregion Aachen
• Bündelung des Fachwissens im Vergabebereich
und Vereinheitlichung der mit Vergaben
verbundenen Prozesse in einer Zentralen
Vergabestelle, Entlastung der Fachämter
• Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW: Zentrale Vergabestelle als Mittel zur
Korruptionsprävention
Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle im
Amt 10 (Amt für zentrale Dienste), neues
Sachgebiet 10.3 (Zentrale Vergabestelle)
Zuständigkeiten der
Zentralen Vergabestelle
Die Zentrale Vergabestelle ist zuständig für:
•
•
•
alle öffentlichen Ausschreibungen,
alle beschränkten Ausschreibungen,
alle freihändigen Vergaben
ab einem Auftragswert von 15.000 € (inkl.
Umsatzsteuer); also alle Auftragsvergaben, die in
einem politischen Gremium beschlossen werden
müssen
Wertgrenzen für Vergaben
1.
Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 GemHVO (Kommunale
Vergabegrundsätze), Rd-Erl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
06.12.2012, in Kraft ab 01.01.2013 (z. Zt. gültig bis 31.12.2018)
Durchführung einer freihändigen Vergabe ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
bis
100.000
Bauleistungen nach der VOB
bis
100.000
Durchführung einer beschränkten Ausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
bis
100.000
Bauleistungen nach der VOB
bis
1.000.000
Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
ab
100.000
Bauleistungen nach der VOB
ab
1.000.000
€
€
€
€
€
€
2. Delegierte Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 der
Kommission vom 18.12.2017, in Kraft ab 01.01.2018
Schwellenwerte für EU-weite Vergaben (öffentliche Ausschreibungen)
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
ab
221.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Im Sinne des Anhanges XVI der Richtlinie 2014/24/EU
ab
750.000 €
Bauleistungen nach der VOB
ab
5.548.000 €
Aufgabenabgrenzung
Fachdienststelle – Zentrale Vergabestelle
Bei Vergaben, in denen die Zentrale Vergabestelle das Vergabeverfahren durchführt, bleibt
die Fachdienststelle zuständig für:
• Erstellung Bedarfsanalyse und Leistungsverzeichnis
• Vorschlag der Vergabeart
• Festlegung der Zuschlagskriterien und deren
Gewichtung
• Beteiligung der Politik
• Ggf. Durchführung von Ortsbesichtigungen
• Technische und wirtschaftliche Prüfung der
Angebote
• Auftragsvergabe
Bei Vergaben, in denen die Zentrale Vergabestelle das Vergabeverfahren durchführt, ist die
ZVS zuständig für:
• Beratung der Fachdienststellen
• Formelle Prüfung Leistungsverzeichnis
• Durchführung des Teilnahmewettbewerbs inkl.
Bekanntmachung, Versand / elektronische
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
• Verwahrung der Angebote bis zum
Eröffnungstermin
• Durchführung der Submission
• Erfüllung von Berichts- und Meldepflichten
„Bei allen Vergaben ist das wirtschaftlichste
Ergebnis anzustreben.“
Konkretisierung der Zuschlagskriterien
OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 13.01.2011 und
11.05.2011, Az. VII-Verg 64/10):
Das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ muss
näher konkretisiert werden. Wenn neben dem
Preis weitere Kriterien (z.B. Qualität,
Referenzen, Zweckmäßigkeit…) bei der
Entscheidung zugrunde gelegt werden, sind
diese Kriterien und deren Gewichtung mit den
Ausschreibungsunterlagen den Bietern
bekanntzugeben.
Rundschreiben Nr. 2.347 vom 08.12.2011:
Bewertungsmatrix
Beispiel für eine Bewertungsmatrix:
Beschaffung eines Pritschenfahrzeuges
Kriterium
Preis
Lieferfrist
Serviceleistungen
Gewichtung
70 %
20 %
10 %
Bieterlisten / Bewerberlisten
Die ZVS richtet eine zentrale Bewerberliste mit
Unternehmen, Handwerkern und Dienstleistern,
neu ein. Auf diese kann bei freihändigen
Vergaben und beschränkten Ausschreibungen
zurückgegriffen werden.
Die Fachdienststellen unterstützen die ZVS bei der
Erstellung/Fortschreibung der Bewerberliste.
Gewerbetreibende werden über die Möglichkeit,
sich in die Bewerberliste aufnehmen zu lassen,
informiert (Amtsblatt, Homepage, Flyer im
Gewerbesteuerbescheid).
Einbindung der politischen
Entscheidungsträger
Problem:
Wenn die ZVS und die Fachdienststelle im
Vergabeverfahren den wirtschaftlichsten Bieter
ermittelt haben, welchen
Entscheidungsspielraum hat dann noch der
laut Zuständigkeitsordnung für die
Auftragsvergabe zuständige Fachausschuss?
Lösungsvorschlag:
Dem zuständigen Vergabeausschuss wird vor der Bekanntmachung der
Vergabe eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung inkl. Pläne, ein
Vorschlag zu Bewertungskriterien und eine Vorschlagsliste mit den
Firmen vorgestellt, die an der Ausschreibung beteiligt werden sollen.
Der zuständige Vergabeausschuss beschließt sowohl die detaillierte
Maßnahmenbeschreibung, die Bewertungskriterien und die Firmenliste.
Es besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Vergabeausschuss bereits
in der Sitzung, in der die Vorstellung der Maßnahme erfolgt, bereits
einen Beschluss über die Auftragsvergabe fasst.
Beispiel:
„Der Vergabeausschuss / der Rat der Stadt Bad Münstereifel stimmt der
vorgestellten Maßnahme, den Bewertungskriterien und der Firmenliste
zu und beschließt den Auftrag nach vorherigem Vergabeverfahren an
den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.“
Dann kann die Ausschreibung und Vergabe seitens der Fachdienststellen
erfolgen und der zuständige Vergabeausschuss erhält in der nächsten
Sitzung eine Mitteilung, an wen der Auftrag zu welcher Angebotssumme
erteilt worden ist.
Vergabedatenbank
Ein Erfordernis auf Anregung der GPA NRW
zur Korruptionsprävention: die Führung einer
Vergabedatenbank.
Erteilte Aufträge ab einem Auftragswert von
15.000 € werden von der ZVS in eine
Vergabedatenbank eingetragen. Die
Fachdienststellen haben der ZVS nach der
Auftragserteilung die entsprechenden
Informationen geben.
Vergabedatenbank
Dienstanweisung für das Vergabe- und
Bestellwesen bei der Stadt Bad
Münstereifel
(DA Vergabe)
Zur einheitlichen und verbindlichen Regelung
der mit Vergaben und Aufträgen
verbundenen Prozesse wurde eine
Dienstanweisung erstellt.
Die DA Vergabe fasst bisher an
verschiedenen Stellen (ADGA,
Rundschreiben, Korruptionsprävention),
geregelte Weisungen zusammen und hat
auch das Ziel, den mit den Vergaben
betrauten Bediensteten ein Leitfaden zu sein.
Inhalte der DA Vergabe (Kurzfassung):
1.
2.
3.
4.
5.
Geltungsbereich und grundsätzliche Regelungen
Anwendung von Vergabevorschriften
Wahl der Vergabeart, Durchführung der Verfahren
Erstellen des Leistungsverzeichnisses
Maßnahmen in der Angebotsphase bis zum
Eröffnungstermin
6. Eröffnung der Angebote, Submission
7. Auftragsvergabe
8. Begleitung von Maßnahmen
Inkrafttreten der DA Vergabe
und damit „Gründungsdatum“ der
Zentralen Vergabestelle:
15.02.2018
Gerade in der Anfangszeit ist eine offene,
vertrauensvolle und gegenseitig
unterstützende Zusammenarbeit der
Bediensteten aus Fachdienststellen und ZVS
erforderlich und wünschenswert.
Die DA Vergabe ist nicht unabänderlich.
Praktikable und rechtlich zulässige Vorschläge
zur Vereinfachung von Prozessen sind auch in
Zukunft gerne gesehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!