Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 1036-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
14.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Niederschlagswasserbeseitigung;
hier: Sachstand
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Berichterstatter/in: Frau Heller, Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1036-X
1. Sachverhalt:
I. Sachstand
Seit der letzten Betriebsausschusssitzung ist folgendes zu berichten:
a) Freistellungsanträge:
16 Freistellungsanträge enthielten die Begründung, dass eine Einleitung des Niederschlagswassers in den Abwasserkanal nicht im freien Gefälle möglich sei. Maßgeblich für die Beurteilung ist
die Traufhöhe im Verhältnis zum Abwasserkanal, was vor Ort überprüft wurde. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass für den Großteil der überprüften Grundstücke eine Einleitmöglichkeit besteht,
jedoch die technische Umsetzbarkeit trotzdem problematisch sein wird (Beispiel: Zugang zum
Erdgeschoss unter Kanalsohle). Die Personen werden hierzu angehört, jedoch ist davon auszugehen, dass vor der Entscheidung über die Anträge auch die Verhältnismäßigkeit der Anschlusskosten zu prüfen sein wird. Lediglich in 3 Fällen war eine Einleitmöglichkeit im freien Gefälle nicht
gegeben.
b) Grundstücke ohne abflusswirksame Fläche:
Außerdem wurde In der letzten Betriebsausschusssitzung über Grundstückseigentümer berichtet,
die ohne entsprechenden Freistellungsantrag keinerlei bebaute/befestigte Flächen an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen haben und deshalb lediglich eine Grundgebühr für „anschließbare und anschlussverpflichtete Grundstücke“ bezahlen. Hierbei wurde zwischenzeitlich
folgendes veranlasst:
30 Grundstückseigentümer wurden nach Einsicht der Angaben aus den Erfassungsbögen und
Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten angeschrieben und aufgefordert, ihr Grundstück nach
Maßgabe der städtischen Leitlinien an den öffentlichen Kanal anzuschließen. In 20 Fällen wurde
der Aufforderung nachgekommen. Die übrigen Fälle bedürfen einer weiteren Bearbeitung, weil die
Grundstückseigentümer die Anschlussverpflichtung anfechten.
II. Ausblick
Die Fälle werden im Rahmen der personellen Ressourcen kontinuierlich abgearbeitet. Parallel
werden neu hinzukommende Flächen weiterhin überwacht und erfasst.
2. Rechtliche Würdigung
§§ 46 und 48 Landeswassergesetz NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.