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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur RD 1037)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
636 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17

Inhalt der Datei

Erft S Verband Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mitbenutzung und Entschädigung von Sammeltransportleitungen (Durchleitungsrecht) zwischen der Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch die Bürgermeisterin, - nachstehend Stadt genannt und dem Erftverband, vertreten durch den Vorstand, - nachstehend Verband genannt Mustervorlage Stand 03.08.2000; Ausdruck/Stand: 01.07.2017 l:\a2_proje.kte\999_que\999b4_Nutzungsentgelt_-_Durchleitung\berichte\bad-münstereifel\nutz-bad-muenstereifel-2017.docx - 2 - §1 j ie Stadt gestattet dem Verband die Mitbenutzung (Durchleitungsrecht) der Sammeltransportleitung gemäß Anlage 1. §2 Die Stadt bleibt in vollem Umfang Eigentümerin der Anlagen gem. § 1 und hierfür betriebs- und unterhaltungspflichtig. §3 (1) Für die Mitbenutzung der Entwässerungsanlage gem. § 1 zahlt der Verband der Stadt ein jährlich wiederkehrendes Benutzungsentgelt gemäß Anlage 2. Es wird vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu je einem Viertel des Betrages fällig. Beginnt oder endet die Mitbenutzung der Entwässerungsanlagen während eines Kalenderjahres, wird das Entgelt zeitanteilig berechnet. (2) Mit Zahlung dieses Benutzungsentgelts sind alle Zahlungsverpflichtungen, auch zukünftige Re­ investitionen zur Mitbenutzung des Sammlers abgegolten. Davon ausgenommen bleiben Investitionen, die durch veränderte wasserrechtliche Vorgaben verursacht werden. Diese Kosten sind verursachergerecht aufzuteilen. §4 (1) Das Benutzungsentgelt gem. § 3 Abs. 1 (ohne Zinsanteil) ist zu 100 % an den Preisindex für Baukosten der Ortskanalisation in Nordrhein-Westfalen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik gebunden. Das Entgelt ändert sich, wenn und soweit sich der Preisindex ändert. (2) Preisbasis für die Entgeltberechnung gem. § 3 Abs. 1 ist der Jahresindex 1992. Bei den jährlichen Entgeltermittlungen dient jeweils der Jahresindex des Vorjahres als Be­ rechnungsgrundlage. (3) Einer besonderen jährlich wiederkehrenden Zahlungsaufforderung bedarf es nicht. (4) Ist der zur Entgeltermittlung maßgebliche Jahresindex nicht rechtzeitig veröffentlicht, sind Ab­ schlagszahlungen zu den Fälligkeitsterminen auf der Berechnungsbasis des Vorjahresentgeltes zu zahlen. n u . j no no onnn. Ancriri.rWstanrt- 01.07.2017 I:\a2 Droie.kte\999_que\999b4_Nutzungsentgelt_-_Durchleitung\berichte\bad-münstereifel\nutz-bad-muenstereifel-2017.docx (1) Die Entwässerungssatzung der Stadt / der Stadtwerke ist hinsichtlich Begrenzung des Benutzungsrechtes und Betriebsstörungen in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung. (2) Der Verband ist zum Kostenersatz verpflichtet, wenn durch seine Einleitungen der Stadt nachweislich ein Schaden entsteht. (3) Der Verband ist auch dann zum Ersatz verpflichtet, wenn Dritte aufgrund der Einleitungen des Verbandes einen begründeten Ersatzanspruch an die Stadt hat. Für den Erftverband Bergheim, den 4 0 . 0? , 2047 - ■ rftverband (Am Erftverband 6 50126 Bergheim Der Vorstand (Norbert Engelhardt) Bereichsleiter Abwassertechnik (Heinrich Schäfer) Für die Stadt Bad Münstereifel, den Die Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Betriebsleitung Stadtwerke (Hans-Georg Schäfer; W. Müller) Mustervorlage Stand 03.08.2000; Ausdruck/Stand; 01.07.2017 l:\a2_proje.kte\999_que\999b4_Nutzungsentgelt_-_Durchleitung\berichte\bad-münstereifel\nutz-bad-muenstereifel-2017.docx - 4 - ¿ ¡5 Verband Anlage 1 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Mitbenutzung von Sammeltransportleitungen (Durchleitungsrecht) Die Stadt / die Stadtwerke gestatten Jii* dem Verband die Mitbenutzung (Durchleitungsrecht) Ihrer Sammeltransportleitungen von Gilsdorf (Ortsanfang) bis GKW Kirspenich zum Zwecke des Anschlusses der stillgelegten Kläranlagen Pesch und Nöthen, mit den Ortslagen Pesch, Gilsdorf und Nöthen, an das Gruppenklärwerk GKW Kirspenich. Hierfür wird ab Außerbetriebnahme der o.g. Kläranlagen ein Nutzungsentgelt vereinbart. Diese Anlage 1 ist Bestandteil der Vereinbarung und gemeinsam mit ihr aufzubewahren. Mustsrvorlaoe Stand 03.08.2000; Ausdruck/Stand: 01.07.2017 l:\a2_proje.kte\999_que\999b4_Nutzungsentgelt_-_Durchleitung\berichte\bad-münstereifel\nutz-bad-muenstereifel-2017.docx Bergheim, den u i.u /.z u i / Bereich A Anlage 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Mitbenutzung von Sanuneltransportleitungen (Durchleitungsrecht) Sammler:____________ Gilsdorf - GKW Kirspenich________ Stadt/Gemeinde: Bad Münstereifel Gruppenklärwerk: Kispenich Berechnung Nutzungsentgelt HH-.Iahr: 2018 Sam mler Stadt/Gemeiride (Kosten tand '91) fiktiver EV-Sammler DN D M /m m DM m DM <=300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 >=1700 650 800 1000 1200 1400 1600 1850 2150 2500 2850 3200 3600 4000 4500 5000 4.366 82 22 1.093 2.042 524 471 290 58 275 2.837.900 65.600 22.000 1.311.600 2.858.800 838.400 871.350 623.500 145.000 783.750 9.245 6.009.250 9 36.000 13 65.000 Kanallängen: 9.245 Kosten: 9.245 10.458.900 DM + 6.009.250 DM = 16.468.150 DM 36,49% 63,51% 100,00% = Kostenanteil EV Index Kanalbau NW gem. LDS 1991 100 1992 105,8 1998 113,5 Abschreibung (2%): Kostenstand 1991 10.458.900 *2%* 36 76.329 DM Unterhaltungsaufwand (18 1 >von Abschreibung): Kostenstand 1991 76.329 * 18 % 1999 114,3 2000 115,6 Kostenstand 1992 2001 115,4 mittlere Zinsen (bei 35 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 113.9 113.2 113.8 114.1 118.3 127.2 129.7 132.8 134.5 136.6 139.5 141.4 142.9 2015 146,5 2016 150,3 90.069 DM 2017 153 (= Prognose ) 2018 155 (= Prognose) 1,058 : 1 Entgelt für: 13.739 DM 10.458.900 >Förderung; 7 %; = 0,65 * 7 / 2 = 2,275 %): : 2,275 1 36,49% 91.860 DM 2018 n 153 maßgeblicher Index ist der Index des Vorjahres: Zinsanteil + (Abschreibung und Unterhaltung) * Index 91.860 DM + 90.069 DM * 153,0% = 229.665 DM 117.426 Euro Die Nutzungsentgelte der Folgejahre werden analog ermittelt. m\QQQM Miitvnnnspntnelt - Durchleitung\berichte\bad-münstereifel\ — entgelt-pesch-noehten-2017.xlsx Erft S Verband Kanalbestandsplan Maßstab 1:10000 Überleitung Glsdorf-Nöthen 56 Kirspenich Am Erftverband 6,50126 Bergheim TELEFON: 02271/88-1145, TELEFAX: 02271/88-1300 30.12.2008 Az.! Rh RAHM_A4Q_EV.SAT mm Erft Verband Bereich A Am Erftverband 6 50126 Bergheim Massstab: 1:15.000 VS Nöthen - Eschweiler Kanalbestandsplan Erft S Verband M aßstab i:i 5000 Überleitung Eschweller-GKW Kirspenich 56 Kirspenich Am Erftverband6,50126Bergheim TELEFON: 02271/88-1145, TELEFAX: 02271/88-1300 30.12.2008 Az.! Rh r a h m _A 3H .e v .s c t