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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur RD 1037)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
192 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17
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Inhalt der Datei

^ -W \\V) Erft H I Verband NUTZUNGSVERTRAG Der in § 9 (2) genannte Grundstückseigentümer nachstehend "Eigentümer" genannt und der Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim nachstehend "EV" genannt schließen folgenden Vertrag: §1 Der Eigentümer gestattet dem EV, auf den in § 9 (3) aufgeführten Grundstücken eine Abwas­ serleitung PE 100 nebst Kabel und Zubehör zu verlegen und zu betreiben. Der EV ist berechtigt, die Ausübung des Rechtes Dritten zu überlassen. §2 Der Eigentümer gestattet dem EV oder seinen Beauftragten, die in § 9 (3) genannte Grundstü­ cke zwecks Verlegung, Überwachung und Instandhaltung der Anlage jederzeit zu benutzen und gewährt ihnen ungehinderten Zugang. Der Eigentümer verpflichtet sich, auf den in § 9 (3) ge­ nannten Grundstücken alles zu unterlassen, was den Betrieb, die Überwachung und die In­ standhaltung der Anlage behindern oder stören kann. Insbesondere dürfen auf dem in § 9 (3) genannten Schutzstreifen keine Bauten errichtet werden und keine tiefwurzelnden Sträucher oder Bäume stehen. §3 Der Eigentümer verpflichtet sich, das in § 1 festgelegte Recht durch Eintragung einer be­ schränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des EV auf den in § 9 (3) genannten Grund­ stücken zu sichern. Er bewilligt und beantragt die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch. Der Eintragungstext lautet: „Der Erftverband ist berechtigt, in einem Grundstücksstreifen von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Abwasserleitung PE 100 nebst Kabel und Zubehör (Anlage) unterirdisch zu verlegen, zu betreiben, zu erneuern, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Baus, des Betriebes und der Unterhaltung der Anlagen jederzeit zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genom­ menen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Ge­ bäude errichtet oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden können, vorgenommen werden. Die Au­ ßengrenzen des Schutzstreifen werden bestimmt durch die Lage der Abwasser­ leitung, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifen liegt. Soweit mehrere Grundstücke betroffen sind, ist Teilvollzug zulässig. Die Aus­ übung kann Dritten überlassen werden.“ Die mit der Eintragung im Grundbuch verbundenen Kosten werden vom EV getragen. §4 Die Lage der Leitung und ihres Schutzstreifens ist auf den diesem Vertrag beigefügten Lage­ plänen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, ersichtlich. §5 Die Gestattung der Grundstücksbenutzung gemäß § 1 und die Eintragung der Dienstbarkeit ge­ mäß § 3 erfolgen unentgeltlich. §6 Der EV haftet dem Eigentümer für alle Schäden, die ihm unmittelbar oder mittelbar aus der Grundstücksbenutzung gem. § 2 entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der EV hat den Eigentümer freizustellen von allen Ansprüchen dritter Personen, die nach Satz 1 aus dem Vorhandensein der Anlage gegen den Eigentümer erhoben werden. Im übrigen verpflichtet sich der EV, bei seiner Tätigkeit die gegebene Hauptnutzung der in § 9 (3) genannten Grundstücke zu berücksichtigen und alle Handlungen zu unterlassen, die diese Hauptnutzung mehr als unvermeidbar behindern. Der EV verpflichtet sich ferner, nach Ab­ schluß der Baumaßnahme alle Schäden, die durch die Baumaßnahme hervorgerufen wurden, durch Rekultivierung zu beseitigen. §7 entfällt §8 Der Eigentümer verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung der in § 9 (3) genannten Grundstücke, den Erwerber wiederum entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages zu verpflichten. Desgleichen wird ein eventueller Rechtsnachfolger des EV die Verpflichtungen dieses Nut­ zungsvertrages übernehmen. §9 Die Leitung ist mit einer Überdeckung von mindestens 1,0 m verlegt. (2) Name und Wohnort des Eigentümers: Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel (3) Verzeichnis der betroffenen Grundstücke: Gemarkung Nöthen, Grundbuch von Nöthen, Blatt 100 Flur 12 12 12 2 Flur­ stück 41 120 39 80 Nutzungs­ art Weg Parkpl. Weg Straße Gesamtgröße qm 280 612 640 3593 Schutzstreifen Länge Breite Fläche qm m m 34 204 6 88 22 4 80 400 5 197 1.182 6 gesamt: 1.874 qm §10 Der Vertragspartner stimmt der Speicherung der in diesem Vertrag festgehaltenen personen­ bezogenen Daten zu. Vorstehender Vertrag ist für jede Partei einmal ausgefertigt und von beiden Parteien wie folgt unterschrieben: Bad Münstereifel, de n . Eigentümer Bergheim, den Q%.ÖA.rJ3A$l Gemarung Nöthen