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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Pesch: hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Pesch:
hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Pesch:
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 1037-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 14.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Pesch: hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer, Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1037-X 1. Sachverhalt: 1.1. Allgemeines Zwischen dem Erftverband und der Stadt wurde durch Moderation des damaligen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULVNV) NRW die Übereinkunft getroffen, dass die Stadt Bad Münstereifel den Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis zur städt. Transportleitung hinter dem Regenüberlaufbecken (RÜB) Eschweiler Tal finanziert, baut und betreibt, während der Erftverband die Verlegung des Kanals von der Kläranlage Pesch bis Gilsdorf übernimmt (siehe RD-Nr. 642-X). 1.2. Bauabwicklung Verbindungssammler Kläranlage Nöthen Die Bauarbeiten an dem Verbindungssammler zwischen der Kläranlage Nöthen und im Eschweiler Tal sind im Gange und werden voraussichtlich im späten Frühjahr abgeschlossen sein. 1.3. Ausführungs- und Zeitplan Verbindungssammler Kläranlage Pesch Mit Schreiben vom 30.11.2017 berichtet der Erftverband auf Anfrage über nähere Einzelheiten der Planung des Verbindungssammlers zwischen der Kläranlage Pesch und Gilsdorf. a) Nach der aktuellen Ausführungsplanung soll der Verbindungssammler als Freispiegelleitung (FL) verlegt werden. b) Dabei soll der Freispiegelkanal weitgehend in der Fahrbahn der L 206 verlaufen. c) Die Baukosten dafür werden nunmehr mit 1,6 Mio. € Brutto veranschlagt. d) Der Erftverband will die Baumaßnahme unmittelbar ausschreiben und in 2018 fertigstellen. Nach der bisher bekannten Planung, auf der auch die verbandliche Variantenuntersuchung 2009/10 beruht, war zwischen Pesch und Gilsdorf eine Druckleitung (DL) vorgesehen. Deren Baukosten wurden einschl. des systembedingten Pumpwerkes in der Variantenuntersuchung mit 915.000 € beziffert. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die mitgeteilten Baukosten für den Freispiegelkanal noch keine Nebenkosten, insbesondere keine Ingenieurleistungen, umfassen. Daher sind Gesamtkosten in einer Größenordnung von 1,8 Mio. € wahrscheinlich. Mithin würden sich die Baukosten gegenüber der Variantenuntersuchung verdoppeln. In der Variantenuntersuchung waren jährliche Betriebskosten von 76.500 € ermittelt worden (siehe Anlage 1 zu RD-Nr. 642-X). Die höheren Investitionen werden automatisch die jährlichen Betriebskosten nach oben treiben; nach der ersten Hochrechnung auf rd. 105.00 €. Die Kanaltrasse durch die Fahrbahn mit Aufbruch und Wiederherstellung der Landstraße in Kombination mit Übertiefen wird von der Stadt als besonders kostenintensiv bewertet. Im Übrigen würde die Verlegung durch die Landstraße über einen längeren Zeitraum einschneidende Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen. Deshalb wurde gegenüber dem Erftverband mit Schreiben vom 11.01.2018 vorgetragen, dass a) die Ausführungsplanung sowohl hinsichtlich des Kanalsystems (DL oder FL) als auch der Leitungstrasse mit den beteiligten Gemeinden abzustimmen ist, Seite 3 von Ratsdrucksache 1037-X b) die Planung und Ausführung der Baumaßnahme an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet und die wirtschaftlichste Variante, insbesondere durch Vergleichsberechnungen, nachvollziehbar dokumentiert, gewählt wird, weil sonst die Gebühren- und Abrechnungsfähigkeit gefährdet und beinträchtig wird, c) der Betriebsausschuss am 14.03.2018 die Ausführungsplanung und Berechnung der Baukosten beraten soll, wobei gleichzeitig die Nutzungsregelungen thematisiert werden können und d) erwartet wird, dass vorher keine einseitigen unumkehrbaren Schritte, wie etwa die Ausschreibung oder gar die Auftragsvergabe, eingeleitet werden. Die Ausführungsplanung und die Entwicklung der Baukosten waren in der Folgezeit Gegenstand weiterer Gespräche und Schriftverkehrs. So hat der Erftverband in der Besprechung am 25.01.2018 geschildert, wie die genaue Kanaltrasse ab der Kläranlage Pesch in Richtung Gilsdorf verläuft und das auch zwei Alternativstrecken untersucht worden seien. In dem beigefügten Lageplan ist die vom Erftverband bevorzugte Trasse rot markiert, die Alternativen blau und gelb. Zwar hat der Erftverband dargelegt, dass die Prüfung der Alternativtrassen kein Einsparpotential erwarten lasse, weil schärfere natur- und wasserschutzrechtliche Auflagen zu berücksichtigen seien, welche die Maßnahme verteuerten, doch will die Stadt die Frage der Wirtschaftlichkeit noch einer intensiveren Untersuchung unterziehen. Neben den vom Erftverband betrachteten Alternativtrassen sieht die Stadt noch eine weitere Variante, nämlich die Verlegung zwischen Landstraße und Eschweiler Bach über die Wiesen- und Weidegrundstücke. Der Erftverband drängt auf eine schnelle Ausschreibung und Ausführung der Baumaßnahme. 1.4. Untersuchung Alternativtrassen Mit dem Kreis Euskirchen als Untere Natur- und Wasserschutzbehörde wird die Frage, ob und in welchem Umfange die Alternativtrassen durch natur- und wasserschutzrechtliche Bestimmungen berührt werden und welche Auswirkungen daraus entstehen, am 05.03.2018 unter Beteiligung der dortigen Fachabteilungen besprochen. Zu diesem Gespräch ist auch die Gemeinde Nettersheim eingeladen. Über das Ergebnis wird in einer Zusatzerläuterung berichtet. 1.5. Kostenverteilung In dem schon erwähnten Schreiben vom 30.11.2017 hat der Erftverband wiederholt, dass die Kosten für den Bau und Betrieb des Verbindungssammlers von Pesch nach Gilsdorf nach den Veranlagungsrichtlinien über den Verbandsbeitrag verteilt werden. Danach werden die jährlichen Kosten, die sich aus der Abschreibung (2 % vom Herstellungswert), kalkulatorischen Zinsen (3,5 %) und den lfd. Unterhaltungskosten zusammensetzen, zu 95,74 % der Stadt angerechnet. Dabei ist offen geblieben, ob und mit welchen juristischen Instrumenten die Stadt die angekündigte finanzielle Inanspruchnahme anfechten wird. 1.6. Nutzungsrechte Damit der Verbindungssammler von Pesch nach Gilsdorf verlegt und das Abwasser aus Pesch zur Kläranlage Kirspenich transportiert werden kann, ist mit dem Erftverband eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mitbenutzung und Entschädigung von Sammeltransportleitungen (Durchleitungsrecht) und ein Nutzungsvertrag über die Inanspruchnahme städt. Wegeflächen abzuschließen. Die übersandten Vertragsentwürfe sind in der Anlage abgedruckt. Seite 4 von Ratsdrucksache 1037-X 2. Rechtliche Würdigung Siehe Sachverhalt, Allgemeines 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Sachverhalt, Kostenverteilung 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Betriebsleitung schlägt vor, dass die Stadt maßgeblich an der Ausführungsplanung mitwirkt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Zur Wahrung der eigenen Interessen nimmt die Stadt wegen der vom Erftverband geplanten Verlegung des Verbindungssammlers von Pesch nach Gilsdorf folgende Position ein: 1. Die Ausführungsplanung ist sowohl hinsichtlich des Kanalsystems (Druckleitung oder Freispiegelleitung) als auch der Leitungstrasse mit den beteiligten Gemeinden abzustimmen. 2. Die Planung und die Ausführung der Baumaßnahme sind an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit auszurichten und die wirtschaftlichste Variante ist zu wählen, die durch Vergleichsberechnungen nachvollziehbar dokumentiert wird. 3. Einseitige unumkehrbare Schritte seitens des Erftverbandes oder gar die Auftragsvergabe werden nicht akzeptiert. 4. Die Stadt wird das Durchleitungsrecht in der städt. Kanalisation und das Nutzungsrecht an städt. Wegefläche erst gewähren, wenn die Untersuchung der wirtschaftlichsten Varianten abgeschlossen und die Ausführungsplanung abgestimmt ist.