Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1022-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
14.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages
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Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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(X) Kosten €: 3.000 € jährlich
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1022-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Ansprechpartner der Wasserwerke im Kreis Euskirchen für den Abschluss des neuen Vertrages wurde unterrichtet, dass der Betriebsausschuss „Stadtwerke“ den Vertragsvorabentwurf am
14.03.2018 beraten wird.
Kurz danach ging bereits der mit der Landwirtschaftskammer abgestimmte Vertragsentwurf ein,
der in der Anlage 1 der Zusatzerläuterung abgedruckt ist. Danach sollen Änderungen nur noch in
besonderen Fällen möglich sein.
Die Änderungen gegenüber dem Vorabentwurf sind unterstrichen. Sie konzentrieren sich auf Klarstellungen und redaktionelle Änderungen. Die Substanz des Vertrages, insbesondere der Kostenschlüssel, bleibt unangetastet. Allerdings ist fraglich, ob die vorgeschlagene Regelung, unmittelbar
im Vertrag eine Kostenbegrenzung aufzunehmen, noch berücksichtigungsfähig ist, zumal die
Stadtwerke Bad Münstereifel den mit Abstand niedrigsten Finanzierungsanteil tragen.
Die Interessen der Stadt, die darauf gerichtet sind, dass ihr Finanzierungsanteil vollständig über
das Wasserentnahmeentgelt abgedeckt wird, d. h., den Stadtwerken sollen keine Kosten entstehen, sollten sich jedoch auch durch ein Sonderkündigungsrecht wahren lassen. Insoweit ist es
möglich, den bisher angedachten Fixbetrag von ca. 3.000 € durch eine an der Höhe des Wasserentnahmeentgelts ausgerichtete Höchstgrenze zu ersetzen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt einen neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der
Grundlage des beiliegenden Vertragsentwurfs abzuschließen.
Der Stadt Bad Münstereifel ist ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, wenn und sobald die für
die Beratungsleistungen anfallenden Kosten von bis zu 150.000 € steigen und sich dadurch der
Finanzierungsanteil der Stadt soweit erhöht, dass er nicht mehr über das Wasserentnahmeentgelt
vollständig abgedeckt wird.