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Beschlussvorlage (Anlage 1 öffentlich RD 1048-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 13:17
Aktualisiert
08.03.18, 13:17
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Inhalt der Datei

BAM, 05.03.2018 als Bürger der Stadt / Vereinsmitglied des 1. FAV An den Rat der Stadt Bad Münstereifel über die Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel hier: Eingabe in die Ratssitzung 20.03.2018 Betr.: Nutzung des Sportplatzes in der Kemstadt durch den 1. FAV Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir in der letzten Ratssitzung lediglich eine mündliche Anfrage hatten, wollen w ir jetzt ein wenig konkreter werden: Allgemeines: Der 1. FAV wurde am 18.06.2013 gegründet und hat ca. 120 Mitglieder Der Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeit, damit ist er der einzige Verein in der Kemstadt. Mehrfach wurde nach Aussage des Vorstandes der Wunsch geäußert, die durch den SV Nöthen nicht benutzte Sportanlage in der Kemstadt nutzen zu dürfen. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus der Satzung für die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Bad Münstereifel und der angefügten Tarifordnung. Hier heißt es unter: "II. Sportplätze: 1. Städtische Vereine Die städtischen Sportplätze sind den städtischen Vereinen unentgeltlich überlassen. (der Verfasser: eine Subsumtion ist diesbezüglich nicht erforderlich)... Als Gegenleistung übernehmen die Vereine die angefallenen Unterhaltungsarbeiten. Hierfür werden nachfolgend aufgeführte Entschädigungen gezahlt: ...u.a. SV Nöthen 1677,- € Im Kölner Stadtanzeiger vom 16.02.2016 wurde in einem Bericht bezüglich der N utzung durch den 1. FAV die Stadtsprecherin folgend zitiert: "Dem 1. FAV ist bekannt, dass eine Mitnutzung vorhandener Sportplätze, auch des Bad Münstereifelers nach Abstimmung der Trainings- und Spielzeiten sowie einer Kostenregelung mit dem nutzungsberechtigten Verein, dies ist der SV Nöthen, möglich ist." Durch die Ersteller wurde folgendes festgestellt: eine Pflege der Sportanlage durch den SV Nöthen ist in den letzten Jahren anscheinend nicht erfolgt eine Nutzung konnte nie beobachtet werden angeblich nutzt der SV Nöthen mehrere Sportplätze Für uns ergeben sich aufgrund der Satzung, der Aussage der Stadtsprecherin und eigener Feststellungen / Ermittlungen folgende Fragen an den Stadtrat: 1. Gemäß Artikel 14 GG verpflichtet Eigentum / es soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, kann das in diesem Fall bejaht werden oder liegt sogar eine Grundrechtsverletzung durch die Stadt Bad Münstereifel vor??? 2. Wie sieht der bestehende Vertrag mit dem SV Nöthen aus? Werden die Zahlungen geleistet? Werden Kündigungsrechte trotz Vertragsbruch nicht genutzt? Hinweis der Verfasser: Zu einem Vertrag gehören mindestens zwei Vertragsparteien, der Vertrag beinhaltet in der Regel Rechte und Pflichten / Kündigungsrechte / und bei Vertragsbruch Sonderkündigungsrechte. 3. Falls die Zahlungen geleistet wurden, - aus welchem Titel werden sie bedient? - ist den Bürgern der Stadt Bad Münstereifel bewusst, dass hier Einnahmen der Stadt bewusst/unrechtmäßig gezahlt werden? 4. Ist dem SV Nöthen und dem 1.FAV seitens der Stadt mitgeteilt worden, dass eine gemeinsame Nutzung nach interner Abstimmung zu ermöglichen ist? (und dass ein Teil der Gelder bei Erhaltungsmaßnahmen dem 1. FAV zustehen würden?) W ir bitten um: Aufklärung des Sachstandes Schriftlage bezüglich der Nutzung Aufklärung der Bürger bezüglich ausgezahlter Gelder für den Erhalt der Sportstätte Sollte festgestellt werden, dass eine "Renovierung" aufgrund mangelnder Pflege erforderlich ist, um Kostenbescheid an die Verantwortlichen falls eine Nutzung nicht möglich ist, um unverzügliche Platzsperrung Es bleibt im Übrigen festzuhalten, dass auch viele Schulkinder aus Bad Münstereifel eiaen guten Sportplatz gebrauchen könnten. Mit freundlichen Grüßen