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Beschlussvorlage (Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
01.03.18, 17:11
Aktualisiert
01.03.18, 17:11
Beschlussvorlage (Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern
hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017) Beschlussvorlage (Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern
hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017) Beschlussvorlage (Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern
hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.12.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 988-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 06.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft () ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen Außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto _____________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 988-X 1. Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 22.12.2017 zum Thema „Freies WLAN via Freifunk in den Liegenschaften auf den Dörfern“ werden folgende weitere Informationen zu Sachstand und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gegeben: Die im Haushalt veranschlagten Mittel für den Breitbandausbau sind investiv für die Fördermaßnahme „Breitbandausbau“ veranschlagt und dürfen für keine andere Zweckbestimmung verwendet werden. Die Verwaltung prüft, ob die in Betracht kommenden dörflichen Liegenschaften (Feuerwehrgerätehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Sport- /Mehrzweckhallen, alte Schule Rupperath, Teichmannhaus etc.) hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten, sowie der erforderlichen konsumtiven (Internetanschlüsse) Gebühren und investiven (Router) Aufwendungen für den Einsatz eines freien WLAN‘s geeignet sind. Gleichzeitig wird die Erzielbarkeit von Fördermitteln geklärt. Die Verwaltung überprüft In diesen dörflichen Liegenschaften, ob ein Internetanschluss vorhanden, oder überhaupt möglich ist. Die Mindestvoraussetzung für eine funktionierende Installation eines freien WLAN’s ist eine Bandbreite von mindestens 16 MBit/s. Die Standorte der städtischen Liegenschaften innerhalb einer Ortslage werden auf die Sinnhaftigkeit eines solchen Angebotes kritisch hinterfragt. Die Kosten die aus dieser Maßnahme resultieren, sind zum einen die Internetanschlüsse in den Gebäuden, in Höhe von 69,-€ brutto/monatl. die konsumtiv zu buchen sind und zum anderen die Kosten der Router in Höhe von einmalig 79,-€ brutto die investiven Aufwand bedeuten. Die Gesamtkosten des Projekts sind zu ermitteln und im Rahmen künftiger Haushalte – ggfls. unter Berücksichtigung von Fördermitteln - bereitzustellen. Eine Ausarbeitung als Beschlussvorschlag wird im nächsten Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Nach vielen Diskussionen, Stellungnahmen und Petitionen kann mit der verabschiedeten 3. Neuregelung des Telemediengesetzes am 30. Juni 2017 die WLAN-Störerhaftung somit als beseitigt betrachtet werden. Es wird nun endlich mehr Rechts- und Handlungssicherheit beim Betrieb von freien und offenen Funknetzwerken für alle geben. Die rechtliche Würdigung entspricht den Vorgaben von Freifunk e.V. 3. Finanzielle Auswirkungen Erforderliche Mittel sind in der Haushaltsplanung der Folgejahre sowie im Haushaltssicherungskonzept zu berücksichtigen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 988-X