Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
01.03.18, 17:11
Aktualisiert
01.03.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.12.2017
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 988-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Freies Wlan in den städtischen Liegenschaften auf den Dörfern
hier: CDU-Antrag vom 22.12.2017
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
()
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen Außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
_____________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 988-X
1. Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 22.12.2017
zum Thema „Freies WLAN via Freifunk in den Liegenschaften auf den Dörfern“ werden folgende
weitere Informationen zu Sachstand und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gegeben:
Die im Haushalt veranschlagten Mittel für den Breitbandausbau sind investiv für die Fördermaßnahme „Breitbandausbau“ veranschlagt und dürfen für keine andere Zweckbestimmung verwendet
werden. Die Verwaltung prüft, ob die in Betracht kommenden dörflichen Liegenschaften (Feuerwehrgerätehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Sport- /Mehrzweckhallen, alte Schule Rupperath,
Teichmannhaus etc.) hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten, sowie der erforderlichen konsumtiven (Internetanschlüsse) Gebühren und investiven (Router) Aufwendungen für den Einsatz
eines freien WLAN‘s geeignet sind. Gleichzeitig wird die Erzielbarkeit von Fördermitteln geklärt.
Die Verwaltung überprüft In diesen dörflichen Liegenschaften, ob ein Internetanschluss vorhanden, oder überhaupt möglich ist. Die Mindestvoraussetzung für eine funktionierende Installation
eines freien WLAN’s ist eine Bandbreite von mindestens 16 MBit/s.
Die Standorte der städtischen Liegenschaften innerhalb einer Ortslage werden auf die Sinnhaftigkeit eines solchen Angebotes kritisch hinterfragt.
Die Kosten die aus dieser Maßnahme resultieren, sind zum einen die Internetanschlüsse in den
Gebäuden, in Höhe von 69,-€ brutto/monatl. die konsumtiv zu buchen sind und zum anderen die
Kosten der Router in Höhe von einmalig 79,-€ brutto die investiven Aufwand bedeuten.
Die Gesamtkosten des Projekts sind zu ermitteln und im Rahmen künftiger Haushalte – ggfls. unter Berücksichtigung von Fördermitteln - bereitzustellen.
Eine Ausarbeitung als Beschlussvorschlag wird im nächsten Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Nach vielen Diskussionen, Stellungnahmen und Petitionen kann mit der verabschiedeten 3. Neuregelung des Telemediengesetzes am 30. Juni 2017 die WLAN-Störerhaftung somit als beseitigt
betrachtet werden. Es wird nun endlich mehr Rechts- und Handlungssicherheit beim Betrieb von
freien und offenen Funknetzwerken für alle geben. Die rechtliche Würdigung entspricht den Vorgaben von Freifunk e.V.
3. Finanzielle Auswirkungen
Erforderliche Mittel sind in der Haushaltsplanung der Folgejahre sowie im Haushaltssicherungskonzept zu berücksichtigen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 988-X