Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1001-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Weitere bauliche Entwicklung in Bad Münstereifel-Hilterscheid, Gem. Mutscheid, Flur 18,
Flurstück Nr. 238 - Hauptstraße
hier: Einleitung bauleitplanerischer Schritte
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1001-X
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Schaffung einer weiteren Baumöglichkeit auf dem Flurstück Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 238 – Bad Münstereifel-Hilterscheid, Hauptstraße vor.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses für die Kinder der Antragsteller unmittelbar angrenzend an den beplanten Innenbereich von Hilterscheid.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Die Wasserversorgung ist über die vorhandene Wasserleitung sichergestellt. Die übrige Erschließung (Kanal, Gehweg und Beleuchtung) kann über Erschließungsvertrag sichergestellt werden.
Die planungsrechtliche Grundlage zur weiteren geordneten baulichen Entwicklung des Bereiches
kann nur durch Änderung des Flächennutzungsplanes und durch Erweiterung der Innenbereichsabgrenzungssatzung geschaffen werden.
Auf die zwischenzeitlich gestellte landesplanerische Anfrage teilte die Bezirksregierung mit, dass
der Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des v. g. Grundstücks nicht zugestimmt werden kann. Hier wird eine großzügigere Abrundung der Ortschaft Hilterscheid angeregt,
die der Anlage 2 zur Ratsdrucksache zu entnehmen ist. Zudem wird der Bedarf für eine verbindliche Bauleitplanung (z. B. Ortslagenabrundungssatzung oder Bebauungsplan) gesehen.
Derzeit finden noch weitere Abstimmungen mit der Bezirksregierung bzgl. eines städtebaulich vertretbaren Änderungsbereiches für den Flächennutzungsplan statt.
Unabhängig hiervon bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen eine weitere bauliche Entwicklung
auf den Flurstücken Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 238 sowie Nr. 72 keine Bedenken.
Zunächst wäre nun ein grundsätzlicher Beschluss erforderlich, die o. g. Flurstücksbereiche einer
baulichen Entwicklung zuzuführen und die erforderlichen Unterlagen zur Einleitung weiterer Planverfahren nach erfolgter Abstimmung mit der Bezirksregierung zu erarbeiten.
Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die notwendigen Bauleitplanverfahren sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Einer weiteren baulichen Entwicklung auf den Flurstücken Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr.
238 und 72 wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach abschließender Abstimmung mit der Bezirksregierung die
erforderlichen Unterlagen zur Einleitung weiterer Planverfahren zu erarbeiten.