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Dringlichkeitsentscheidung (Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
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Stadt Bad Münstereifel - Die Bürgermeisterin Az: 13-08-06 Di Bad Münstereifel, den 31.01.2018 Nr. der Ratsdrucksache: 1014-X Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Betriebsausschuss "Stadtwerke" Termin 14.03.2018 Rat 20.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Hochgürtel/Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30. April 2018. Aus diesem Grunde wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Montag, den 30. April 2018 terminiert. Seite 2 von Ratsdrucksache 1014-X Gemäß Schreiben des Erftverbandes vom 15. Januar 2018 besteht die Delegiertenversammlung des Erftverbandes aus 102 Delegierten. Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen: - Braunkohlebergbau - Elektrizitätswirtschaft - kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden - Kreise - Öffentliche Wasserversorgung - Gewerbliche Unternehmen Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von fünf Delegierten je Mitgliedergruppe sind die verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren zu verteilen, wobei eine Mitgliedergruppe nicht mehr als 66 Delegierte haben darf. Lt. Mitteilung des Erftverbandes werden durch Entsenden aus der Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden) insgesamt 51 Delegiertensitze besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 15 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung statt. Gemäß v. g. Mitteilung entfallen auf die Stadt Bad Münstereifel eine volle Beitragseinheit und die nachfolgend aufgeführten Beitragsteileinheiten der Mitgliedergruppen 3 und 5: Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden Beitragseinheit: 1, 3391 Volle Beitragseinheit Beitragsteileinheit Mitgliedergruppe 5 (Öffentliche Wasserversorgung) Beitragseinheit: 0, 0020 Volle Beitragseinheit Beitragsteileinheit Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung einer oder eines Delegierten. Die nunmehr erforderliche Neubesetzung hat der Rat vorzunehmen. Der Name des von der Stadt Bad Münstereifel zu entsendenden Delegierten ist dem Erftverband bis spätestens zum 19. März 2018 mitzuteilen. Die Ratssitzung findet aber erst am 20.03.2018 statt. Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel i. V. m. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel berät der Betriebsausschuss die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Da der Rat erst nach Ablauf der Meldefrist tagt, wird von der vorgenannten Regelung Gebrauch gemacht und der Betriebsausschuss Stadtwerke entscheidet über die Entsendung per Eilbeschluss. Dem Erftverband kann auf diese Weise rechtzeitig der Name der/des Entsendeten mitgeteilt werden. Es wird vorgeschlagen den Vorsitzenden des Betriebsausschusses „Stadtwerke“, in dessen Zuständigkeit die Angelegenheiten des Erftverbandes fallen, als Delegierten der Stadt Bad Münstereifel zu entsenden. Auf diese Weise kann auch eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss erfolgen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1014-X 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören (sog. Politikerprivileg). Hierbei ist die Bürgermeisterin als Vertreterin der Verwaltung und nicht als Vertreterin der Gebietskörperschaft anzusehen. Unter Berücksichtigung des politischen Proporzes, des Politikerprivilegs und der erforderlichen Vorabstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften muss die/der zu entsendende Delegierte der Ratsvertretung angehören. Wie oben bereits erwähnt, werden für die Beitragsteileinheit mit einem Wert von 0,3391 mit den Beitragsteileinheiten der übrigen Gebietskörperschaften weitere Delegiertensitze in einer Wahlversammlung vergeben. Ob hier Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian möglicherweise als gewählte Delegierte Mitglied in der Delegiertenversammlung wird, hängt zum einen von der vorherigen Absprache der Gebietskörperschaften untereinander ab und zum anderen davon ob andere Gebietskörperschaften höhere Beitragsteileinheiten zur Verfügung haben als Bad Münstereifel. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Jedes Ratsmitglied kann entsandt werden. Sinnvoll wäre aber ein Mitglied des Betriebsausschusses Stadtwerke. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine __________________________________________________________________________ Entscheidung: Die Stadt Bad Münstereifel entsendet gemäß § 15 Abs 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) in der zurzeit gültigen Fassung den Vorsitzenden des Betriebsausschusses „Stadtwerke“, Herrn Ludger Müller in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes (Amtszeit 2018/2023) Seite 4 von Ratsdrucksache 1014-X Genehmigung des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Der o.a. Eilbeschluss wird genehmigt.