Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
198 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
/[OlZ-X
Finanzierungs- und Leistungsvertrag
im Folgenden „K o o p e ra tio n sv e rtra g " genannt
zw ischen
V e rb an d sw a sse rw e rk Gm bH
W asserversorgu n gsverban d Euskirchen-Sw isttal
W asserverb an d O leftal
S tadtw erke M e ch e rn ich
W asserb esch affun g sverb and H erm esberg
W a sse rw erk d er G e m e in d e Blankenheim
S tadtw erke Bad M ü n ste re ife l
im Folgenden „W a sse rw e rk e " genannt
und
d er Lan dw irtsch aftskam m er N ord rh e in -W e stfalen
im Folgenden „K a m m e r" genannt
Inhalt
Präambel
................................................................................................................................................. 2
I.
Ziele und Aufgaben der Kooperation.............................................................................................. 3
II.
Organisation..........................................................................................................................................4
III. Finanzierung...........................................................................................................................
4
IV. Informationsaustausch....................................................................................................................... 7
V.
Dauer und Kündigung..................
7
VI. Schlussbestimmung..............................................................................................................................8
Vertragsunterzeichnung für die Wasserwerke:......................................................................................9
Vertragsunterzeichnung für die Kammer:...............................................
11
Verteilungsschlüssel „Anteilige Kosten“ ............................................................................................ 12
Präam bel
Die Wasserwerke unterstützen zur Verwirklichung eines flächendeckenden Gewässer
schutzes eine verstärkte landwirtschaftliche Beratungsaktivität der Landwirtschaftskammer
an der Kreisstelle Aachen/D üren/Euskirchen.
Das 12-Punkte-Programm des M inisteriums fü r Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-W estfalen vom Juni 1989 beinhaltet fü r den Gewässerschutz spezielle
Anforderungen, welchen die „W asserwerke" durch eine qualitativ hochwertige Beratung
der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen möchte.
Die Beratung erfolgt für Betriebe, die Flächen in den von den Vertragspartnern zu benen
nenden Gebieten (Wasserschutz- bzw. Wassereinzugsgebieten) bewirtschaften.
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I.
Ziele und Aufgaben der Kooperation
Das Ziel der Beratung ist, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirt
schaft sowie der Landwirtschaft aufeinander abzustimmen, geltend sowohl fü r bewirt
schaftete als auch fü r stillgelegte Flächen.
Im Einzelnen sollen folgende Zieleangestrebt werden:
1. Mögliche Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Produktion in ein Gewässer
sollen erfasst, analysiert und im erforderlichen Umfang m inim iert werden, mit dem
Ziel der Verringerung des Nährstoffeintrages und deren Abbauprodukte in die Ober
flächengewässer und das Grundwasser.
2. Der Boden und die Gewässer sollen als Bestandteil der Natur erhalten bleiben, sodass durch die Beratungen nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen
verhindert, bzw. bestenfalls behoben werden, m it dem Ziel der Vermeidung des
Eintrages von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte in die Oberflächen
gewässer und das Grundwasser.
3. Die Auswirkungen der Landbewirtschaftung auf Gewässer und Boden sollen festge
stellt und dokum entiert werden, m it dem Ziel der Vermeidung des Eintrages von
sonstigen wassergefährdenden Stoffen und trinkwasserhygienisch bedenklichen
Mikroorgansimen.
4. Es sollten Bewirtschaftungsmodelle und technische Einrichtungen, die sowohl den
ökonomischen Interessen der Landwirtschaft a|s auch dem Gewässerschutz gerecht
werden,gefunden und gefördert werden, m it dem Ziel derVermeidung der Anrei
cherung gewässerrelevanter Stoffe in Böden und Verringerung ihrer Auswaschung.
Die durch die Kooperation zu treffenden Fördermaßnahmen sind Standort- und prob
lembezogen unter fachlicher Beratung durch die Landwirtschaftskammer NRW und un
te r Beteiligung des Vorstands in einem Förderkatalog zusammengestellt.
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Ergänzungen durch den Vorstand zum gültigen Förderkatalog werden vorab zur Ge
nehmigung an das LANUV (Verrechnungsstelle WasEG) geschickt. Somit wird sicherge
stellt, dass die Fördermaßnahmen auch verrechnungsfähig sind.
II. O rganisation
Die Wasserwerke bilden m it der Kammer und dem Landwirtschaftsverband - unter
M itw irkung der beteiligten Landwirte - eine Beratungskooperation. Die Wasserwerke
haben sich darauf geeinigt, als Vertragspartner die Beratungsleistungen, die durch
mehrere - bei der Kammer angestellte - Beratungskräfte erbracht werden, zu finanzie
ren.
Die Beratungskräfte arbeiten fü r die Beratungskooperation ausschließlich im Sinne die
ses Vertrages, bzw. zur Erfüllung der zuvor genannten Zielvorgaben.
Der Dienstsitz derKooperations-Beratungskräftebefindet sich bei der fü r das Koopera
tionsgebiet räumlich zuständigen Kreisstelle.
Die Arbeiten werden möglichst ortsnah und zeitlich flexibel organisiert.
Die fachliche Aufsicht obliegt dem zuständigen Fachreferat der Kammer.
Auswahl, Einstellung und Einsatz der Beratungskräfte, die arbeitsrechtlich der Kammer
zugeordnet sind und von den Wasserwerken finanziert werden, erfolgt durch die
Kammer m it Zustimmung der Wasserwerke^
Die Kooperations-Beratungskräfte haben Zugang zu allen - fü r ihre Beratungstätigkei
ten erforderlichen - Inform ationen der Kammer. Sie werden in das zuständige Bera
tungsteam der Kreisstelle voll integriert und erhaltenauch hier alle für ihre Arbeit er
forderlichen fachlichen Inform ationen. Die fachliche Unterstützung des KammerBeratungsstamms ist gewährleistet.
III. Finanzierung
Die beteiligten Wasserwerke tragen die fü r die Beratungsleistung anfallenden Kosten
jährlich.
Anrechenbare Kosten fü r die Gewässerschutzberatung gemäß dieser Kooperations
vereinbarung sind:
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- Löhne und Gehälter
- Sachkosten (z.B. Telefongebühren, Handykosten, Laptop, Spezial-Software, GISSupport)
- Reisekosten
- Fortbildung
Die Wasserwerke übernehmen die Kosten fü r die Beratungsleistungengem, dem Ver
teilungsschlüssel (s. Anlage 1).
Der Verteilungsschlüssel - gemäß Anlage 1 - wird bei nennenswerten Verschiebungen
der Beratungsgrundlagen (z.B. Beratungsintensität, die durch Tätigkeitsnachweisebe
legt sind) von den beiden Parteien dieses Vertrages gemeinsam angepasst. Sollte bei
einem Wasserwerk-Vertragsnehmer Mehrberatungsbedarf erforderlich sein, der über
dem in Anlage 1 aufgeführten Ansatz liegt, sind die Möglichkeiten der Bereitstellung
dieses Mehrbedarfs und dessen Finanzierung in Absprache m it allen Beteiligten zu klä
ren.
Änderungen des Verteilungsschlüssels treten zum 01. Januar des auf die Änderung fo l
genden Jahres in Kraft.
Die Kooperations-Beratungskräftesind von der Kammer - m it den zur Verfügung ge
stellten Finanzmitteln - anzustellen und m it einer zeitgemäßen technischen Ausstat
tung zu versehen. Die Kammer träg t die Kosten fü r die grundlegende Arbeitsaus
stattung der Kooperations-Beratungskräfte in ihrer Eigenschaft als Wasserschutz
berater (z.B. Standard-Büroarbeitsplatz, PC m it Internetzugang, Standard-Software, Te
lefon- und Telefaxanschluss). Inw iew eit weitere Finanzmittel zur Umsetzung gewässer
schützender Maßnahmen von den Wasserwerken aufgebracht werden müssen, ent
scheiden die Kooperationspartner einvernehmlich gemäß den lokalen Zugehörigkeiten
und gemäß dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung. Förderprogramme und
Finanzhilfen von Bund und Land oder der EU sind hierbei vorrangig zu nutzen.
Setzt die Kammer die Kooperations-Beratungskräfte im Einvernehmen m it den Was
serwerken auch fü r die Erfüllung von Aufgaben ein, die ihr nach dem Kammergesetz
obliegen, w ird dies bei der Festsetzung der Finanzmittel berücksichtigt.
Die M itte l sind zweckgebunden und nachweislich fü r die bezüglich der zur BeratungsKooperation vereinbarten Maßnahmen zu verwenden.
Die voraussichtlich erforderlichen M itte l werden zu folgendem(n) Termin(en) von der
Kammer bei den Wasserwerken abgerufen: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11..
Über die Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel erstellt die Kammer jährlich ei
nen Verwendungsnachweis (Sach- und Geldbericht). Dieser Verwendungsnachweis ist
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den Wasserwerken bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen. Überschüsse
werden zurückvergütet, evtl. Mehrkosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.Ein
zelförderungen, bzw. Einzelleistungen erfolgen je nach vorheriger Absprache mit den
zuständigen - zu benennenden - Wasserwerksvertretern.
Die Vergütung der Kooperation-Beratungskräfte erfolgt grundsätzlich nach dem Tarif
vertrag-Land (TV-L).
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I V . Inform ationsaustausch
• Der regelmäßige Austausch von Inform ationen zwischen Vertretern der Wasser
werke, der Kooperations-Beratungskräfteund der Kammervertreter muss ge
w ährleistet sein (Einzelheiten werden zwischen den Vertragspartnern vorOrt
vereinbart).
• Die Wasserwerke benennen eine(n) Ansprechpartner(in) fü r die Gewässerschutz
berater und die Kammer.
• Im Rahmen der Kooperation erhobene Daten unterliegen grundsätzlich dem Daten
schutz; einzelbetriebliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder ver
öffentlicht. Die eingesetzten Kooperations-Beratungskräfte werden im Vorfeld gem. den Anforderungen des BDSG - einzeln unterwiesen; dies w ird schriftlich fi
xiert.
• Dem Kooperations-Beratungskräfte-Team vorliegende Daten werden nach Beendi
gung des Vertragsverhältnisses - je nach Speichermodalität - zurückgegeben, ge
löscht oder dauerhaft unkenntlich gemacht.
V.
Dauer und Kündigung
Die Vereinbarung t r itt zum 01. Januar 2019 in Kraft und gilt zunächst fü r die Dauer von
5 Jahren. Erfolgt nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages die schriftliche Kün
digung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr.
Sollte sich das in NRW 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt erhöhen oder sinken,
ein zusätzliches W asserentnahmeentgelt bundes- oder landesweit eingeführt oder die
gegenwärtig vorhandene Verrechenbarkeit m it Leistungen der Wasserwerke im Rah
men der Kooperationen eingeschränkt werden, haben die Vertragspartner ein außer
ordentliches Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung.
Sofern die Drittfinanzierung der Aufwendungen der Kammer fü r den kooperativen
Gewässerschutz, welche nicht über die Finanzierungs- und Leistungsverträge zwischen
den Wasserwerken und der Kammer abgedeckt sind, durch das Land NordrheinWestfalen wegfällt, hat die Kammer ein außerordentliches Recht zur Kündigung.
Die außerordentliche Kündigungsfrist beginnt m it W irksamwerden eines der vorge
nannten Kündigungsgründe und beträgt in allen Fällen sechs Monate. Die Vertrags
partner verpflichten sich, in diesem Falle über eine Anpassung der geschlossenen Ver
einbarungen an die veränderten Rahmenbedingungen zu verhandeln, m it dem Ziel ei-
7
ne Anpassungsvereinbarung zu erreichen. Kommt diese binnen der außerordentlichen
Kündigungsfrist nicht zustande, w ird die Kündigung nach Fristablauf wirksam.
V I . Schlussbestim m ung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
verpflichten sich die Kooperationspartner, diese durch wirksame Bestimmungen zu er
gänzen, die im Erfolg möglichst gleichwertig sind. M it Inkrafttreten des neuen Vertra
ges verlieren die noch bestehenden Altverträge ihre Gültigkeit und' können als gegen
standslos betrachtet werden.
8
Vertragsunterzeichnung für die W asserw erke:
Verbandswasserwerk GmbH:
Ansprechpartner
..........................
Euskirchen, den
............................................
Datum
............................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal:
Ansprechpartner
..........................
Euskirchen, den
............................................
Datum
.............................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wasserverband Oleftal
. '
Ansprechpartner
.........................
Hellenthal, den
........... .................................
Datum
.............................................................
Stfempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wasserwerk Stadt Mechernich:
Ansprechpartner
..............
Mechernich, den
............................................
,
Datum
..............................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wasserbeschaffunqsverband Hermesberg
Ansprechpartner
..........................
9
Hermesberg, den
Datum
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim
Ansprechpartner
Blankenheim, den
Datum
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Stadtwerke Bad Münstereifel
Ansprechpartner
..........
Bad Münstereifel, den ......................................
Datum
............................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
10
Vertragsunterzeichnung für die Kammer:
Kreisstelle Aachen, Düren, Euskirchen:
Ewald Adams
Geschäftsführer der Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-W estfalen
Dr. W altraut Ruland
Ständige Vertreterin des Direktors der Landwirtschaftskammer
M ünster, den
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Anlage 1 zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag
zwischen den Wasserwerken im Kreis Euskirchen
und
der Kammer
Kostenaufteilung:
Die Kosten werden auf die beteiligten Wasserwerke aufgeteilt. Hierbei ist eine Pauschale von 2.700 € je Wassergewinnung berücksichtigt und an
teilige Kosten, die entsprechend des Arbeitseinsatzes der Kooperations-Beratungskräfte dem jeweiligen Wasserwerk prozentual zugeordnet sind
Die Höhe der tatsächlichen anteiligen Kosten ist abhängig von dem entstandenen Gesamtaufwand. Die Beträge in der nachfolgenden Tabelle
„Verteilungsschlüssel" sind beispielhaft.
Verteilungsschlüssel:
Anzahl WaproWassersergewinnung2.500€
gewinnungen
anteilige Kosten
Gesamt
aufwand
Wasserversorgungsverband
Euskirchen-Swisttal
2
5.000 €
37.950 €
33,00%
42.950
€
Verbandswasserwerk GmbH
4
10.000 €
40.250 €
35,00%
50.250
€
W a s s e r v e r b a n d O le fta l
4
10.000 €
13.225 €
11,50%
23.225
€
Stadtwerke Mechernich
1
2.500 €
9.200 € .
8,00%
11.700
€
Wasserbeschaffungsverband
Hermesberg
1
2.500 €
4.600 €
4 ,00%
7.100 €
Wasserwerk der Gemeinde
Blankenheim
1
2.500 €
9.200 €
8,00%
11.700
€
Stadtwerke Bad Münstereifel
1
2.500 €
575 €
0,50%
3.075 €