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Beschlussvorlage (doc20180220110733)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
198 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16

Inhalt der Datei

/[OlZ-X Finanzierungs- und Leistungsvertrag im Folgenden „K o o p e ra tio n sv e rtra g " genannt zw ischen V e rb an d sw a sse rw e rk Gm bH W asserversorgu n gsverban d Euskirchen-Sw isttal W asserverb an d O leftal S tadtw erke M e ch e rn ich W asserb esch affun g sverb and H erm esberg W a sse rw erk d er G e m e in d e Blankenheim S tadtw erke Bad M ü n ste re ife l im Folgenden „W a sse rw e rk e " genannt und d er Lan dw irtsch aftskam m er N ord rh e in -W e stfalen im Folgenden „K a m m e r" genannt Inhalt Präambel ................................................................................................................................................. 2 I. Ziele und Aufgaben der Kooperation.............................................................................................. 3 II. Organisation..........................................................................................................................................4 III. Finanzierung........................................................................................................................... 4 IV. Informationsaustausch....................................................................................................................... 7 V. Dauer und Kündigung.................. 7 VI. Schlussbestimmung..............................................................................................................................8 Vertragsunterzeichnung für die Wasserwerke:......................................................................................9 Vertragsunterzeichnung für die Kammer:............................................... 11 Verteilungsschlüssel „Anteilige Kosten“ ............................................................................................ 12 Präam bel Die Wasserwerke unterstützen zur Verwirklichung eines flächendeckenden Gewässer­ schutzes eine verstärkte landwirtschaftliche Beratungsaktivität der Landwirtschaftskammer an der Kreisstelle Aachen/D üren/Euskirchen. Das 12-Punkte-Programm des M inisteriums fü r Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-W estfalen vom Juni 1989 beinhaltet fü r den Gewässerschutz spezielle Anforderungen, welchen die „W asserwerke" durch eine qualitativ hochwertige Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen möchte. Die Beratung erfolgt für Betriebe, die Flächen in den von den Vertragspartnern zu benen­ nenden Gebieten (Wasserschutz- bzw. Wassereinzugsgebieten) bewirtschaften. 2 I. Ziele und Aufgaben der Kooperation Das Ziel der Beratung ist, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirt­ schaft sowie der Landwirtschaft aufeinander abzustimmen, geltend sowohl fü r bewirt­ schaftete als auch fü r stillgelegte Flächen. Im Einzelnen sollen folgende Zieleangestrebt werden: 1. Mögliche Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Produktion in ein Gewässer sollen erfasst, analysiert und im erforderlichen Umfang m inim iert werden, mit dem Ziel der Verringerung des Nährstoffeintrages und deren Abbauprodukte in die Ober­ flächengewässer und das Grundwasser. 2. Der Boden und die Gewässer sollen als Bestandteil der Natur erhalten bleiben, sodass durch die Beratungen nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen verhindert, bzw. bestenfalls behoben werden, m it dem Ziel der Vermeidung des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte in die Oberflächen­ gewässer und das Grundwasser. 3. Die Auswirkungen der Landbewirtschaftung auf Gewässer und Boden sollen festge­ stellt und dokum entiert werden, m it dem Ziel der Vermeidung des Eintrages von sonstigen wassergefährdenden Stoffen und trinkwasserhygienisch bedenklichen Mikroorgansimen. 4. Es sollten Bewirtschaftungsmodelle und technische Einrichtungen, die sowohl den ökonomischen Interessen der Landwirtschaft a|s auch dem Gewässerschutz gerecht werden,gefunden und gefördert werden, m it dem Ziel derVermeidung der Anrei­ cherung gewässerrelevanter Stoffe in Böden und Verringerung ihrer Auswaschung. Die durch die Kooperation zu treffenden Fördermaßnahmen sind Standort- und prob­ lembezogen unter fachlicher Beratung durch die Landwirtschaftskammer NRW und un­ te r Beteiligung des Vorstands in einem Förderkatalog zusammengestellt. 3 Ergänzungen durch den Vorstand zum gültigen Förderkatalog werden vorab zur Ge­ nehmigung an das LANUV (Verrechnungsstelle WasEG) geschickt. Somit wird sicherge­ stellt, dass die Fördermaßnahmen auch verrechnungsfähig sind. II. O rganisation Die Wasserwerke bilden m it der Kammer und dem Landwirtschaftsverband - unter M itw irkung der beteiligten Landwirte - eine Beratungskooperation. Die Wasserwerke­ haben sich darauf geeinigt, als Vertragspartner die Beratungsleistungen, die durch mehrere - bei der Kammer angestellte - Beratungskräfte erbracht werden, zu finanzie­ ren. Die Beratungskräfte arbeiten fü r die Beratungskooperation ausschließlich im Sinne die­ ses Vertrages, bzw. zur Erfüllung der zuvor genannten Zielvorgaben. Der Dienstsitz derKooperations-Beratungskräftebefindet sich bei der fü r das Koopera­ tionsgebiet räumlich zuständigen Kreisstelle. Die Arbeiten werden möglichst ortsnah und zeitlich flexibel organisiert. Die fachliche Aufsicht obliegt dem zuständigen Fachreferat der Kammer. Auswahl, Einstellung und Einsatz der Beratungskräfte, die arbeitsrechtlich der Kammer zugeordnet sind und von den Wasserwerken finanziert werden, erfolgt durch die Kammer m it Zustimmung der Wasserwerke^ Die Kooperations-Beratungskräfte haben Zugang zu allen - fü r ihre Beratungstätigkei­ ten erforderlichen - Inform ationen der Kammer. Sie werden in das zuständige Bera­ tungsteam der Kreisstelle voll integriert und erhaltenauch hier alle für ihre Arbeit er­ forderlichen fachlichen Inform ationen. Die fachliche Unterstützung des KammerBeratungsstamms ist gewährleistet. III. Finanzierung Die beteiligten Wasserwerke tragen die fü r die Beratungsleistung anfallenden Kosten jährlich. Anrechenbare Kosten fü r die Gewässerschutzberatung gemäß dieser Kooperations­ vereinbarung sind: 4 - Löhne und Gehälter - Sachkosten (z.B. Telefongebühren, Handykosten, Laptop, Spezial-Software, GISSupport) - Reisekosten - Fortbildung Die Wasserwerke übernehmen die Kosten fü r die Beratungsleistungengem, dem Ver­ teilungsschlüssel (s. Anlage 1). Der Verteilungsschlüssel - gemäß Anlage 1 - wird bei nennenswerten Verschiebungen der Beratungsgrundlagen (z.B. Beratungsintensität, die durch Tätigkeitsnachweisebe­ legt sind) von den beiden Parteien dieses Vertrages gemeinsam angepasst. Sollte bei einem Wasserwerk-Vertragsnehmer Mehrberatungsbedarf erforderlich sein, der über dem in Anlage 1 aufgeführten Ansatz liegt, sind die Möglichkeiten der Bereitstellung dieses Mehrbedarfs und dessen Finanzierung in Absprache m it allen Beteiligten zu klä­ ren. Änderungen des Verteilungsschlüssels treten zum 01. Januar des auf die Änderung fo l­ genden Jahres in Kraft. Die Kooperations-Beratungskräftesind von der Kammer - m it den zur Verfügung ge­ stellten Finanzmitteln - anzustellen und m it einer zeitgemäßen technischen Ausstat­ tung zu versehen. Die Kammer träg t die Kosten fü r die grundlegende Arbeitsaus­ stattung der Kooperations-Beratungskräfte in ihrer Eigenschaft als Wasserschutz­ berater (z.B. Standard-Büroarbeitsplatz, PC m it Internetzugang, Standard-Software, Te­ lefon- und Telefaxanschluss). Inw iew eit weitere Finanzmittel zur Umsetzung gewässer­ schützender Maßnahmen von den Wasserwerken aufgebracht werden müssen, ent­ scheiden die Kooperationspartner einvernehmlich gemäß den lokalen Zugehörigkeiten und gemäß dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung. Förderprogramme und Finanzhilfen von Bund und Land oder der EU sind hierbei vorrangig zu nutzen. Setzt die Kammer die Kooperations-Beratungskräfte im Einvernehmen m it den Was­ serwerken auch fü r die Erfüllung von Aufgaben ein, die ihr nach dem Kammergesetz obliegen, w ird dies bei der Festsetzung der Finanzmittel berücksichtigt. Die M itte l sind zweckgebunden und nachweislich fü r die bezüglich der zur BeratungsKooperation vereinbarten Maßnahmen zu verwenden. Die voraussichtlich erforderlichen M itte l werden zu folgendem(n) Termin(en) von der Kammer bei den Wasserwerken abgerufen: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.. Über die Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel erstellt die Kammer jährlich ei­ nen Verwendungsnachweis (Sach- und Geldbericht). Dieser Verwendungsnachweis ist 5 den Wasserwerken bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen. Überschüsse werden zurückvergütet, evtl. Mehrkosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.Ein­ zelförderungen, bzw. Einzelleistungen erfolgen je nach vorheriger Absprache mit den zuständigen - zu benennenden - Wasserwerksvertretern. Die Vergütung der Kooperation-Beratungskräfte erfolgt grundsätzlich nach dem Tarif­ vertrag-Land (TV-L). 6 I V . Inform ationsaustausch • Der regelmäßige Austausch von Inform ationen zwischen Vertretern der Wasser­ werke, der Kooperations-Beratungskräfteund der Kammervertreter muss ge­ w ährleistet sein (Einzelheiten werden zwischen den Vertragspartnern vorOrt vereinbart). • Die Wasserwerke benennen eine(n) Ansprechpartner(in) fü r die Gewässerschutz­ berater und die Kammer. • Im Rahmen der Kooperation erhobene Daten unterliegen grundsätzlich dem Daten­ schutz; einzelbetriebliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder ver­ öffentlicht. Die eingesetzten Kooperations-Beratungskräfte werden im Vorfeld gem. den Anforderungen des BDSG - einzeln unterwiesen; dies w ird schriftlich fi­ xiert. • Dem Kooperations-Beratungskräfte-Team vorliegende Daten werden nach Beendi­ gung des Vertragsverhältnisses - je nach Speichermodalität - zurückgegeben, ge­ löscht oder dauerhaft unkenntlich gemacht. V. Dauer und Kündigung Die Vereinbarung t r itt zum 01. Januar 2019 in Kraft und gilt zunächst fü r die Dauer von 5 Jahren. Erfolgt nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages die schriftliche Kün­ digung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Sollte sich das in NRW 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt erhöhen oder sinken, ein zusätzliches W asserentnahmeentgelt bundes- oder landesweit eingeführt oder die gegenwärtig vorhandene Verrechenbarkeit m it Leistungen der Wasserwerke im Rah­ men der Kooperationen eingeschränkt werden, haben die Vertragspartner ein außer­ ordentliches Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung. Sofern die Drittfinanzierung der Aufwendungen der Kammer fü r den kooperativen Gewässerschutz, welche nicht über die Finanzierungs- und Leistungsverträge zwischen den Wasserwerken und der Kammer abgedeckt sind, durch das Land NordrheinWestfalen wegfällt, hat die Kammer ein außerordentliches Recht zur Kündigung. Die außerordentliche Kündigungsfrist beginnt m it W irksamwerden eines der vorge­ nannten Kündigungsgründe und beträgt in allen Fällen sechs Monate. Die Vertrags­ partner verpflichten sich, in diesem Falle über eine Anpassung der geschlossenen Ver­ einbarungen an die veränderten Rahmenbedingungen zu verhandeln, m it dem Ziel ei- 7 ne Anpassungsvereinbarung zu erreichen. Kommt diese binnen der außerordentlichen Kündigungsfrist nicht zustande, w ird die Kündigung nach Fristablauf wirksam. V I . Schlussbestim m ung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Kooperationspartner, diese durch wirksame Bestimmungen zu er­ gänzen, die im Erfolg möglichst gleichwertig sind. M it Inkrafttreten des neuen Vertra­ ges verlieren die noch bestehenden Altverträge ihre Gültigkeit und' können als gegen­ standslos betrachtet werden. 8 Vertragsunterzeichnung für die W asserw erke: Verbandswasserwerk GmbH: Ansprechpartner .......................... Euskirchen, den ............................................ Datum ............................................................ Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal: Ansprechpartner .......................... Euskirchen, den ............................................ Datum ............................................................. Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wasserverband Oleftal . ' Ansprechpartner ......................... Hellenthal, den ........... ................................. Datum ............................................................. Stfempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wasserwerk Stadt Mechernich: Ansprechpartner .............. Mechernich, den ............................................ , Datum .............................................................. Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wasserbeschaffunqsverband Hermesberg Ansprechpartner .......................... 9 Hermesberg, den Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim Ansprechpartner Blankenheim, den Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stadtwerke Bad Münstereifel Ansprechpartner .......... Bad Münstereifel, den ...................................... Datum ............................................................ Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 10 Vertragsunterzeichnung für die Kammer: Kreisstelle Aachen, Düren, Euskirchen: Ewald Adams Geschäftsführer der Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-W estfalen Dr. W altraut Ruland Ständige Vertreterin des Direktors der Landwirtschaftskammer M ünster, den 11 Anlage 1 zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag zwischen den Wasserwerken im Kreis Euskirchen und der Kammer Kostenaufteilung: Die Kosten werden auf die beteiligten Wasserwerke aufgeteilt. Hierbei ist eine Pauschale von 2.700 € je Wassergewinnung berücksichtigt und an teilige Kosten, die entsprechend des Arbeitseinsatzes der Kooperations-Beratungskräfte dem jeweiligen Wasserwerk prozentual zugeordnet sind Die Höhe der tatsächlichen anteiligen Kosten ist abhängig von dem entstandenen Gesamtaufwand. Die Beträge in der nachfolgenden Tabelle „Verteilungsschlüssel" sind beispielhaft. Verteilungsschlüssel: Anzahl WaproWassersergewinnung2.500€ gewinnungen anteilige Kosten Gesamt­ aufwand Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal 2 5.000 € 37.950 € 33,00% 42.950 € Verbandswasserwerk GmbH 4 10.000 € 40.250 € 35,00% 50.250 € W a s s e r v e r b a n d O le fta l 4 10.000 € 13.225 € 11,50% 23.225 € Stadtwerke Mechernich 1 2.500 € 9.200 € . 8,00% 11.700 € Wasserbeschaffungsverband Hermesberg 1 2.500 € 4.600 € 4 ,00% 7.100 € Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim 1 2.500 € 9.200 € 8,00% 11.700 € Stadtwerke Bad Münstereifel 1 2.500 € 575 € 0,50% 3.075 €