Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1022-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
14.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages
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Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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(X ) Kosten ca. 3.000 € jährlich:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1022-X
1. Sachverhalt:
Der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag ist zum 01.02.2012 in Kraft getreten und
hatte eine Laufzeit von 5 Jahren. Den Stadtwerken wurde ein neuer Vertragsvorabentwurf vorgelegt (siehe Anlage). Dieser Entwurf wurde mit der Landwirtschaftskammer bereits abgestimmt. Der
Verteilungsschlüssel ist mit den drei größten Kostenträgern ebenfalls abgestimmt worden.
Weil sich im Vertragsvorabentwurf die von den teilnehmenden Werken zu tragenden Kosten für
die Beratung der Landwirte gegenüber dem bestehenden Vertrag von 95.000,00 € pro Jahr auf
nunmehr 150.000 € erhöht habe, wurde diesbezüglich nachgefragt.
Die Begründung lautet wie folgt:
Die benannten 150 T€ sind eine Planungsgröße, die in den ersten Jahren noch nicht erreicht wird.
An dieser Stelle wurde bewusst der höhere Ansatz gewählt, damit diese Summe nicht permanent
geändert werden muss. Eine spürbare Kostensteigerung ist jedoch mit einer zweiten Vollzeitstelle
unvermeidbar. Geplant ist und wurde auf der Vorstandssitzung so besprochen, dass die beiden
ausscheidenden Teilzeitkräfte (15 % und 400 € Job) durch eine Vollzeitstelle ersetzt werden.
Hierzu liegt der Betriebsleitung auch eine ergänzende Stellungnahme des landwirtschaftlichen
Beraters vor.
Im bestehenden Vertrag ist unter dem Punkt “Finanzierung“ folgende Regelung enthalten:
“ Die beteiligten Wasserwerke tragen für die Beratungsleistung Kosten von netto bis zu 95.000,00
EURO pro Jahr.“
Vertragsvorabentwurf ““Finanzierung“:
“Die beteiligten Wasserwerke tragen die für die Beratungsleistung anfallenden Kosten jährlich.
Der bestehende Vertrag enthält eine Obergrenze (bis zu…), der vorliegende Vertragsvorabentwurf
dagegen nicht. Die Betriebsleitung ist der Meinung, dass auch im neuen Vertrag eine solche
Obergrenze enthalten sein sollte, um auszuschließen, dass sich der von der Stadt zu tragende
Kostenanteil unter Umständen erhöhen könnte.
Der Betriebsausschuss “Stadtwerke“ Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 23.05.2012 zum
Tagesordnungspunkt „Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten“ beschlossen, dass
die jährlichen Beratungskosten in etwa der Höhe des von den Stadtwerken zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts von jährlich ca. 3.000 € entsprechen sollen.
Gemäß der Anlage 1 zum neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag (Vertragsvorabentwurf)
werden die Kosten auf die beteiligten Wasserwerke aufgeteilt. Die Höhe der tatsächlich anteiligen
Kosten ist abhängig von dem entstandenen Gesamtaufwand. Der von den Stadtwerken Bad
Münstereifel zu tragende Gesamtaufwand beträgt gemäß Verteilungsschlüssel bei einem Kostenaufwand von 150.000 € jährlich 3.075 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, sich an dem neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der
Grundlage des vorliegenden Vertragsvorabentwurfs zu beteiligen.
2. Rechtliche Würdigung
Entfällt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Kostenneutral, da Verrechnung mit dem Wasserentnahmeentgelt erfolgt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1022-X
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Mit der Landwirtschaftskammer wird der neue Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Alternative
ist, den Vertragsabschluss abzulehnen. Allerdings entsteht keine Kostenersparnis, weil das Wasserentnahmeentgelt an das Land NRW abzuführen ist.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt.
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt einen neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der
Grundlage des vorliegenden Vertragsvorabentwurfs abzuschließen.
Der Vertrag soll dahingehend geändert/ergänzt werden, dass die beteiligten Wasserwerke die für
die Beratungsleistung anfallenden Kosten von bis zu 150.000 € jährlich tragen. Falls diese Regelung nicht zum Tragen kommt, ist der Stadt Bad Münstereifel ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen.