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Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten; hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages) Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 1022-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 14.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten; hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ (X ) Kosten ca. 3.000 € jährlich: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1022-X 1. Sachverhalt: Der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag ist zum 01.02.2012 in Kraft getreten und hatte eine Laufzeit von 5 Jahren. Den Stadtwerken wurde ein neuer Vertragsvorabentwurf vorgelegt (siehe Anlage). Dieser Entwurf wurde mit der Landwirtschaftskammer bereits abgestimmt. Der Verteilungsschlüssel ist mit den drei größten Kostenträgern ebenfalls abgestimmt worden. Weil sich im Vertragsvorabentwurf die von den teilnehmenden Werken zu tragenden Kosten für die Beratung der Landwirte gegenüber dem bestehenden Vertrag von 95.000,00 € pro Jahr auf nunmehr 150.000 € erhöht habe, wurde diesbezüglich nachgefragt. Die Begründung lautet wie folgt: Die benannten 150 T€ sind eine Planungsgröße, die in den ersten Jahren noch nicht erreicht wird. An dieser Stelle wurde bewusst der höhere Ansatz gewählt, damit diese Summe nicht permanent geändert werden muss. Eine spürbare Kostensteigerung ist jedoch mit einer zweiten Vollzeitstelle unvermeidbar. Geplant ist und wurde auf der Vorstandssitzung so besprochen, dass die beiden ausscheidenden Teilzeitkräfte (15 % und 400 € Job) durch eine Vollzeitstelle ersetzt werden. Hierzu liegt der Betriebsleitung auch eine ergänzende Stellungnahme des landwirtschaftlichen Beraters vor. Im bestehenden Vertrag ist unter dem Punkt “Finanzierung“ folgende Regelung enthalten: “ Die beteiligten Wasserwerke tragen für die Beratungsleistung Kosten von netto bis zu 95.000,00 EURO pro Jahr.“ Vertragsvorabentwurf ““Finanzierung“: “Die beteiligten Wasserwerke tragen die für die Beratungsleistung anfallenden Kosten jährlich. Der bestehende Vertrag enthält eine Obergrenze (bis zu…), der vorliegende Vertragsvorabentwurf dagegen nicht. Die Betriebsleitung ist der Meinung, dass auch im neuen Vertrag eine solche Obergrenze enthalten sein sollte, um auszuschließen, dass sich der von der Stadt zu tragende Kostenanteil unter Umständen erhöhen könnte. Der Betriebsausschuss “Stadtwerke“ Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 23.05.2012 zum Tagesordnungspunkt „Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten“ beschlossen, dass die jährlichen Beratungskosten in etwa der Höhe des von den Stadtwerken zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts von jährlich ca. 3.000 € entsprechen sollen. Gemäß der Anlage 1 zum neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag (Vertragsvorabentwurf) werden die Kosten auf die beteiligten Wasserwerke aufgeteilt. Die Höhe der tatsächlich anteiligen Kosten ist abhängig von dem entstandenen Gesamtaufwand. Der von den Stadtwerken Bad Münstereifel zu tragende Gesamtaufwand beträgt gemäß Verteilungsschlüssel bei einem Kostenaufwand von 150.000 € jährlich 3.075 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, sich an dem neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsvorabentwurfs zu beteiligen. 2. Rechtliche Würdigung Entfällt. 3. Finanzielle Auswirkungen Kostenneutral, da Verrechnung mit dem Wasserentnahmeentgelt erfolgt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1022-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Mit der Landwirtschaftskammer wird der neue Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Alternative ist, den Vertragsabschluss abzulehnen. Allerdings entsteht keine Kostenersparnis, weil das Wasserentnahmeentgelt an das Land NRW abzuführen ist. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt. 7. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird beauftragt einen neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsvorabentwurfs abzuschließen. Der Vertrag soll dahingehend geändert/ergänzt werden, dass die beteiligten Wasserwerke die für die Beratungsleistung anfallenden Kosten von bis zu 150.000 € jährlich tragen. Falls diese Regelung nicht zum Tragen kommt, ist der Stadt Bad Münstereifel ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen.