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Beschlussvorlage (Genehmigung Kommunalaufsicht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Beschlussvorlage (Genehmigung Kommunalaufsicht) Beschlussvorlage (Genehmigung Kommunalaufsicht) Beschlussvorlage (Genehmigung Kommunalaufsicht)

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Inhalt der Datei

1 7 /0 1 /2 0 1 8 1 4 :0 6 KR EUSK PRESSESTELLE + 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2 DER LANDRAT S. als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Kreises Euskirchen Abt. 15 ««• Aktenzeichen: tat®CT PostanschrlfL.Krels. Kommunalrecht, Vergabe­ stelle, Medienzentrum BAD MUN§ TEREIFEL J ^ .. yon. r Telefon-Durchwahl: Bürgermeisterin 53902 Bad Münstereifel I ting. . ... .... 0fH« ] /. JAN. a'1d vorab per Fax: (02^5äf5Ö5 - 114 15/15.71.500/0/2018/Sn Frau Schneider 02251 /1 5 903 Telefax: 02251 /1 5 4 0 5 E-Mail: helke,9chneider@kreis-euskirchen.de Dlenstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 330 Datum: 16.01.2018 Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2018 hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs, 5 GO NRW und Genehmi­ gung des Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 2 GO NRW Bericht vom 20.12.2017, Az.: 22-11-50/2018 (Eingang: 27.12.2017) sowie ergän­ zende E-Mail vom 12.01.2018 Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 12.12.2017 beschlossene Haushaltssat­ zung für das Haushaltsjahr 2018 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW nicht ausgeglichen. Sie weist im Ergebnisplan ein Defizit von 3.582.943 € aus, das nur durch die erneute Verringerung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan Ist ein negativer Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit In Höhe von 1.565.664 € zu verzeichnen. Für Investitionsmaßnahmen sind Kredite in Höhe von 334.224 € vorgese­ hen. Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021, die unter Berücksichti­ gung örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2018 - 2021 des Landes NRW (Rd. Erl. d. MHKBG v. 09.11.2017) beruht, werden auch in den Jah­ ren 2019 und 2020 Defizite im Ergebnisplan ausgewiesen, die jedoch eine sinkende Tendenz aufweisen und nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 zu einem Überschuss führen. Damit wäre der gemäß § 75 Abs. 2 S, 1 GO NRW geforderte Haushaltsaus­ gleich originär erreicht. Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW be­ stand für die Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflich­ tung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr 2013 war das HSK mit den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals ge­ nehmigungsfähig. Für das Haushaltsjahr 2018 ist das HSK unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen fortzuschreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Ge­ nehmigung der Aufsichtsbehörde. Telefon: (02251) 15-0 Telottx: (02251) 16-566 ninllhoxigkrcls-eusklrchen.de www.krels-eunklrchen.de USt-ld N r. DE 1223S3793 Gläublger-ID: DE4020200000003614 Konten dor Kroisknsso: VR-Bank Nordeifel e(3 KrelanpnrkBRso Euskirchen IBAN: DE20 382S 0110 0001 0000 17 IBAN: DE56 3700 9720 0100 1 750 29 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS SWIFT-BIC: GENO DE D l SLE ab Bahnhof Euskirchen stadtbua-Unle 872: Krelnhauc/ORK Servicezellen: M o ,-D o .: 8 ,3 0 -15 ,3 0 Uhr Fr.: 8 ,3 0 -12.30 Uhr 0 1 /0 3 1 7 /0 1 /2 0 1 8 1 4 :0 6 + 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2 KR EUSK PRESSESTELLE >2- Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das mit der Genehmigung im Jahr 2013 verbindlich festgelegte Ende des Konsolidierungszeit­ raums im Haushaltsjahr 2022 eingehalten wird. Entsprechend der vorliegenden, über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehenden Ergebnisplanung weist der Haushalt im Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (1.257.062 €) aus. Für die Folgejahre sind weitere Überschüsse geplant (2023: rd. 2,0 Mio. €, 2024: rd. 2,8 Mio. €, 2025: rd. 3,8 Mio. €). Mithin Ist der Haushaltsausgleich innerhalb des mit dem Start des HSK verbindlich festgelegten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig dar­ stellbar. Unter Berücksichtigung des Ausführunoserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsotidieruno vom 07.03.2013. Az.: 34 - 46.09.01 - 918/13. genehmige ich hiermit oemäß S 76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Müns­ tereifel für das Haushaltsjahr 2018 unter folgenden Auflagen: 1. Die im Haushalt 2018 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahmen sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich. 2. MehrerträgeAeinzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegen­ über den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszu­ weisungen entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanz­ plan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Li­ quiditätskredite heranzuziehen. 3. Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzie­ lung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendun­ gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmä­ ßigen Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwil­ lige Leistungen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzie­ rung des Aufwands zu untersuchen. 4. Die bereits begonnenen Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur Wiederer­ langung eines nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen. 5. Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer Übersicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum 30.06. und 30.11.2018 zu berichten. Die Anwendung der aktuellen, weiterhin optimistischen Orientierungsdaten unter Be­ rücksichtigung der örtlichen Besonderheiten ist nicht zu beanstanden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich durch veränderte Orientierungsdaten folgender Jahre Ver­ schlechterungen ergeben können, die im HSK aufgefangen werden müssen. Mit der Genehmigung der HSK-Fortschreibung 2018 ist das Ende des Konsolidie­ rungszeitraums weiterhin verbindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Her­ ausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehba­ ren und von der Kommune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen mög­ lich. Das HSK ist in den Folgejahren bis zum Ausgleichsjahr weiter fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen zu entscheiden. Gegen die Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2018 der Stadt Bad Münstereifel sowie gegen den Stellenplan 2018 bestehen keine Bedenken. S. 0 2 /0 3 1 7 /0 1 /2 0 1 8 1 4 :0 6 + 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2 KR EUSK PRESSESTELLE -3 - Rechtsmittelbelehruna: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erho­ ben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, schriftlich oder elektronisch einzureichen oder bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts zur Niederschrift zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. S. 0 3 /0 3