Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
1 7 /0 1 /2 0 1 8
1 4 :0 6
KR EUSK PRESSESTELLE
+ 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2
DER LANDRAT
S.
als untere staatliche
Verwaltungsbehörde
des Kreises Euskirchen
Abt. 15
««• Aktenzeichen:
tat®CT
PostanschrlfL.Krels.
Kommunalrecht, Vergabe
stelle, Medienzentrum
BAD MUN§ TEREIFEL J
^
..
yon.
r Telefon-Durchwahl:
Bürgermeisterin
53902 Bad Münstereifel
I ting.
. ... .... 0fH«
] /. JAN. a'1d
vorab per Fax: (02^5äf5Ö5 - 114
15/15.71.500/0/2018/Sn
Frau Schneider
02251 /1 5 903
Telefax:
02251 /1 5 4 0 5
E-Mail:
helke,9chneider@kreis-euskirchen.de
Dlenstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 330
Datum:
16.01.2018
Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2018
hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs, 5 GO NRW und Genehmi
gung des Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 2 GO NRW
Bericht vom 20.12.2017, Az.: 22-11-50/2018 (Eingang: 27.12.2017) sowie ergän
zende E-Mail vom 12.01.2018
Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 12.12.2017 beschlossene Haushaltssat
zung für das Haushaltsjahr 2018 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW nicht ausgeglichen.
Sie weist im Ergebnisplan ein Defizit von 3.582.943 € aus, das nur durch die erneute
Verringerung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan Ist ein
negativer Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit In Höhe von 1.565.664 € zu
verzeichnen. Für Investitionsmaßnahmen sind Kredite in Höhe von 334.224 € vorgese
hen.
Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021, die unter Berücksichti
gung örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2018 - 2021
des Landes NRW (Rd. Erl. d. MHKBG v. 09.11.2017) beruht, werden auch in den Jah
ren 2019 und 2020 Defizite im Ergebnisplan ausgewiesen, die jedoch eine sinkende
Tendenz aufweisen und nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 zu einem Überschuss
führen. Damit wäre der gemäß § 75 Abs. 2 S, 1 GO NRW geforderte Haushaltsaus
gleich originär erreicht.
Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW be
stand für die Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflich
tung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr
2013 war das HSK mit den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals ge
nehmigungsfähig. Für das Haushaltsjahr 2018 ist das HSK unter Berücksichtigung der
aktuellen Entwicklungen fortzuschreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Ge
nehmigung der Aufsichtsbehörde.
Telefon: (02251) 15-0
Telottx: (02251) 16-566
ninllhoxigkrcls-eusklrchen.de
www.krels-eunklrchen.de
USt-ld N r. DE 1223S3793
Gläublger-ID: DE4020200000003614
Konten dor Kroisknsso:
VR-Bank Nordeifel e(3
KrelanpnrkBRso Euskirchen
IBAN: DE20 382S 0110 0001 0000 17
IBAN: DE56 3700 9720 0100 1 750 29
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
SWIFT-BIC: GENO DE D l SLE
ab Bahnhof Euskirchen stadtbua-Unle 872: Krelnhauc/ORK
Servicezellen:
M o ,-D o .: 8 ,3 0 -15 ,3 0 Uhr
Fr.:
8 ,3 0 -12.30 Uhr
0 1 /0 3
1 7 /0 1 /2 0 1 8
1 4 :0 6
+ 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2
KR EUSK PRESSESTELLE
>2-
Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das mit
der Genehmigung im Jahr 2013 verbindlich festgelegte Ende des Konsolidierungszeit
raums im Haushaltsjahr 2022 eingehalten wird. Entsprechend der vorliegenden, über
den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehenden Ergebnisplanung weist
der Haushalt im Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (1.257.062 €) aus. Für die
Folgejahre sind weitere Überschüsse geplant (2023: rd. 2,0 Mio. €, 2024: rd. 2,8 Mio.
€, 2025: rd. 3,8 Mio. €). Mithin Ist der Haushaltsausgleich innerhalb des mit dem Start
des HSK verbindlich festgelegten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig dar
stellbar.
Unter Berücksichtigung des Ausführunoserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsotidieruno vom 07.03.2013. Az.: 34 - 46.09.01 - 918/13. genehmige ich hiermit oemäß S
76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Müns
tereifel für das Haushaltsjahr 2018 unter folgenden Auflagen:
1.
Die im Haushalt 2018 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im
Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden.
Ausnahmen sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich.
2.
MehrerträgeAeinzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegen
über den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszu
weisungen entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanz
plan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Li
quiditätskredite heranzuziehen.
3.
Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzie
lung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendun
gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmä
ßigen Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwil
lige Leistungen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzie
rung des Aufwands zu untersuchen.
4.
Die bereits begonnenen Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen.
Die aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur Wiederer
langung eines nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen.
5.
Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer
Übersicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum
30.06. und 30.11.2018 zu berichten.
Die Anwendung der aktuellen, weiterhin optimistischen Orientierungsdaten unter Be
rücksichtigung der örtlichen Besonderheiten ist nicht zu beanstanden. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass sich durch veränderte Orientierungsdaten folgender Jahre Ver
schlechterungen ergeben können, die im HSK aufgefangen werden müssen.
Mit der Genehmigung der HSK-Fortschreibung 2018 ist das Ende des Konsolidie
rungszeitraums weiterhin verbindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Her
ausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehba
ren und von der Kommune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen mög
lich. Das HSK ist in den Folgejahren bis zum Ausgleichsjahr weiter fortzuschreiben.
Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK ist in jedem Jahr anhand
der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen zu entscheiden.
Gegen die Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2018 der Stadt Bad Münstereifel
sowie gegen den Stellenplan 2018 bestehen keine Bedenken.
S.
0 2 /0 3
1 7 /0 1 /2 0 1 8
1 4 :0 6
+ 4 9 -2 2 5 1 -1 5 3 9 2
KR EUSK PRESSESTELLE
-3 -
Rechtsmittelbelehruna:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erho
ben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92,
52070 Aachen, schriftlich oder elektronisch einzureichen oder bei der Geschäftsstelle
dieses Gerichts zur Niederschrift zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer
Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts
übermittelt werden.
S.
0 3 /0 3