Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018
Nr. der Ratsdrucksache: 896-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
13.03.2018
Rat
20.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 16.01.2018
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Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2018, die am 17.01.2018 per
FAX eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis.
Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK
NRW zur Haushaltskonsolidierung von 07.03.2013, AZ.: 34 – 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs. 2
GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 – 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2018 unter Auflagen genehmigt.
Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte
aufstellen zu können und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin eine
restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist.
2. Rechtliche Würdigung
Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates konnte bis zum 17.02.2018 Klage erhoben werden.
Die Verwaltung sah jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.