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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 16.01.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 13:16
Aktualisiert
01.03.18, 13:16
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 16.01.2018) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 16.01.2018)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018 Nr. der Ratsdrucksache: 896-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 13.03.2018 Rat 20.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 16.01.2018 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X/Z-3 1. Sachverhalt: Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2018, die am 17.01.2018 per FAX eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis. Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung von 07.03.2013, AZ.: 34 – 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 – 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2018 unter Auflagen genehmigt. Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte aufstellen zu können und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin eine restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist. 2. Rechtliche Würdigung Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates konnte bis zum 17.02.2018 Klage erhoben werden. Die Verwaltung sah jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.