Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
242 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
23.02.18, 13:16
Aktualisiert
23.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 989-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstücke Nr. 1320, 1466 –
Trierer Straße 12, Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für die Erweiterung des Kindergartens „Die Magische 12“ auf
den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstücke Nr. 1320 und 1466 – Trierer Straße 12 in Bad Münstereifel vor.
Um den viergruppigen Ausbau des Kindergartens für etwa 80 Kinder zu ermöglichen, ist die Errichtung eines rund 300 qm großen zweigeschossigen Anbaus mit Flachdach geplant. Die Außenfassade soll als Holzfassade ausgebildet werden.
Die o.g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3b
„Goldenes Tal-Abschnitt Konvikt“ (1. Änderung), der eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Kindergarten“ festsetzt. Zudem befinden sich die Grundstücke im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (Bereich II).
Seite 2 von Ratsdrucksache 989-X
Gemäß den örtlichen Bauvorschriften sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3b Satteldächer mit einer Dachneigung von 35⁰ bis 45⁰ zulässig. Zudem schreibt
§ 6 Abs. 6 der Gestaltungssatzung für den Bereich II vom Sattel-, Walm- und Mansarddach abgeleitete Dachformen vor.
Einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sowie den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Errichtung eines Flachdaches kann im Rahmen
des Bauantrages zugestimmt werden. Der geplante Anbau soll im Bereich II der Gestaltungssatzung errichtet werden. Hier sind keine Baudenkmäler in der näheren Umgebung zum geplanten
Anbau vorhanden. Außerdem ist der Bereich südlich des Orchheimer Tores bereits durch Flachdachbauten wie den Neubau des City Outlets am Handwerkerhof, den Konviktanbau sowie das St.
Angela Gymnasium geprägt. Seitens des Kreisbauamtes sowie des Rheinischen Amtes für Denkmalfplege bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen die Erteilung einer Abweichung hinsichtlich
der Errichtung eines Flachdaches auf dem geplanten Kindergartenanbau.
Eine entsprechende Stellungnahme zum Bauantrag wird an den Kreis Euskirchen versandt.