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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 14:55
Aktualisiert
22.02.18, 14:55
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 984-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 06.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 984-X 1. Sachverhalt: Es liegt ein Antrag auf Ergänzung der Innenbereichsabgrenzungssatzung für den Ortsteil Witscheiderhof für eine Teilfläche des Flurstückes Gem. Hohn, Flur 31, Flurstück 252 vor. Zur sinnvollen Arrondierung des Bereichs sind angrenzende Teilflächen benachbarter Flurstücke mit in den Ergänzungsbereich mit aufzunehmen. Dieser liegt südwestlich der Wilhelmstraße und umfasst eine Fläche von ca. 2.030 m². Die Flächen liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Landschaftsschutz liegt nicht vor. Die betreffenden Ergänzungsflächen werden derzeit und sollen auch künftig gärtnerisch genutzt werden. Um vorhandene und noch geplante gärtnerische Nebenanlagen in diesem rückwärtigen Bereich zulässig errichten zu können, ist in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen zunächst die planungsrechtliche Grundlage durch Erweiterung der Innenbereichsabgrenzungssatzung zu schaffen. Hiernach können entsprechende untergeordnete Nebenanlagen genehmigt werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Ergänzung der Innenbereichsabgrenzungssatzung für die beantragte Teilfläche aus Flurstück Nr. 252 unter Einbeziehung der angrenzenden Teilflächen aus den Flurstücken Nr. 177, 243 und 250 keine Bedenken. Eine bei der Bezirksregierung Köln vorab gestellte landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Im Weiteren sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ein Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten. 2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.