Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 14:55
Aktualisiert
22.02.18, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 984-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 984-X
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Ergänzung der Innenbereichsabgrenzungssatzung für den Ortsteil Witscheiderhof für eine Teilfläche des Flurstückes Gem. Hohn, Flur 31, Flurstück 252 vor.
Zur sinnvollen Arrondierung des Bereichs sind angrenzende Teilflächen benachbarter Flurstücke
mit in den Ergänzungsbereich mit aufzunehmen.
Dieser liegt südwestlich der Wilhelmstraße und umfasst eine Fläche von ca. 2.030 m².
Die Flächen liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Landschaftsschutz liegt nicht vor.
Die betreffenden Ergänzungsflächen werden derzeit und sollen auch künftig gärtnerisch genutzt
werden.
Um vorhandene und noch geplante gärtnerische Nebenanlagen in diesem rückwärtigen Bereich
zulässig errichten zu können, ist in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen zunächst die planungsrechtliche Grundlage durch Erweiterung der Innenbereichsabgrenzungssatzung zu schaffen. Hiernach können entsprechende untergeordnete Nebenanlagen genehmigt werden.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Ergänzung der Innenbereichsabgrenzungssatzung
für die beantragte Teilfläche aus Flurstück Nr. 252 unter Einbeziehung der angrenzenden Teilflächen aus den Flurstücken Nr. 177, 243 und 250 keine Bedenken.
Eine bei der Bezirksregierung Köln vorab gestellte landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeitlich positiv
beschieden.
Im Weiteren sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Ein Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof
- Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten.
2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.