Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.01.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 981-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrssituation Sittardweg
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 05.12.2017
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 200 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 15.08.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
SW 31
wg. Kosten
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 981-X
1. Sachverhalt:
Für den Straßenabschnitt des Sittardweges zw. St. Angela Gymnasium und Einmündung Blankenheimer Weg berichtet die Fraktion der UWV im Rat der Stadt Bad Münstereifel über gefährliche Verkehrssituationen für Fußgänger beim erforderlichen Queren der Straße, wegen schlecht
erkennbaren Verkehrszeichen und weil der Gehweg dort nur jeweils auf einer Straßenseite vorhanden ist. Er endet dort auf der südlichen Seite und wird auf der nördlichen Seite weitergeführt.
Der Sittardweg wurde in den 90er-Jahren im Rahmen eines Landesprojektes zur verstärkten Umwandlung von innerörtlichen Straßen in Tempo-30-Zonen in eine solche Zone umgewandelt. Damals wurden nahezu flächendeckend alle innerörtlichen Gemeindestraßen in den Ortsteilen in
Tempo-30-Zonen umgewandelt. Insbesondere bei dem dort in den Sittardweg einmündenden
Blankenheimer Weg handelt es sich um eine breit ausgebaute Straße, für die nach den heutigen
Anforderungen eine Umwandlung in Tempo-30-Zonen nicht mehr ohne Fahrbahnverengungen
oder sonstige bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich wäre. In der Straße
sind keine Fahrbahnverengungen vorgenommen worden. Piktogramme „30“, Wartelinien, Blockmarkierungen oder sog. Haifischzähne an einmündenden Straßen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wurden in der Anfangszeit nach der Umwandlung zur besseren Gewöhnung an die
geänderte Vorfahrtsregelung aufgebracht. Sie werden seit vielen Jahren jedoch nur noch dort vorgenommen, wo nachweislich Gefahrensituationen vorliegen. Zuvor findet eine Einzelprüfung durch
die Verkehrskommission statt.
Bereits in der Woche nach Eingang des Antrages wurden die leicht durch einen Ast verdeckten
Verkehrszeichen freigeschnitten.
Eine Messung des Verkehrs an der Stelle des Seitenwechsels des Gehweges erfolgte nach den
Winterferien. Dort befuhren im Durchschnitt täglich 1.491 Verkehrsteilnehmer den Sittardweg in
beiden Fahrtrichtungen insgesamt. Dies ist eine sehr hohe Verkehrsbelastung. Die durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit dort betrug im Messzeitraum 23 km/h. Der für die Bewertung von
Verkehrssituationen maßgeblich Referenzwert der Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der
Verkehrsteilnehmer (V85) weist eine Geschwindigkeit von 46 km/h in Richtung Blankenheimer
Weg und von 37 km/h in Richtung Trierer Straße auf. Insofern relativiert sich die Vermutung der
Antragstellerin, dass dort schnell bzw. zu schnell aus Richtung Blankenheimer Weg gefahren werde. Erstaunlicherweise wird in umgekehrter Richtung schneller gefahren.
Noch signifikanter ist, dass innerhalb einer Woche lediglich rd. 2.480 Fahrzeuge in das dortige
Wohngebiet hineinfahren, während 7.965 Fahrzeuge aus dem Wohngebiet in Richtung Trierer
Straße fahren. Entweder handelt es sich hierbei um einen Messfehler oder der Verkehr entsteht
unzulässigerweise über den nur für Anliegerverkehr zugelassenen Verbindungsweg aus Richtung
Hohn und Eicherscheid.
Daher wird vor der Beratung im Ausschuss an einer Stelle etwas oberhalb eine Wiederholungsmessung vorgenommen. Über das Ergebnis soll im Ausschuss mündlich berichtet werden.
2. Rechtliche Würdigung
In § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen
rechtlich geregelt: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde
an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. [...] An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8
Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. [...]
In der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Verwaltungsvorschrift zur StVO heißt es: „[...]
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie
der Fußgänger und Fahrradfahrer. [...]
Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch
Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen
298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder
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Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. [...]“
3. Finanzielle Auswirkungen
Abhängig von möglichen Maßnahmen. Diese bedürfen zunächst der Beurteilung der Verkehrskommission und einer abschließenden Vorgabe durch den Ausschuss und können dann kalkuliert
werden. Sollte die Verkehrskommission und Ausschuss die Aufbringung eines Piktogramms „30“
befürworten, entstehen Kosten von ca. 200 Euro.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Abhängig von möglichen Maßnahmen. Diese bedürfen zunächst der Beurteilung der Verkehrskommission und einer abschließenden Vorgabe durch den Ausschuss. Sollte ein Piktogramm aufgebracht werden, wäre ein entsprechender Auftrag an ein Fachunternehmen zu erteilen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, beim Straßenverkehrsamt die Aufnahme der Beratungsangelegenheit
auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau im Stadtgebiet zu beantragen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt die Aufnahme der Beratungsangelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau im Stadtgebiet zu beantragen und
über das Ergebnis der Verkehrsschau im nächsten Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.