Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 998-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage zur baulichen Entwicklung auf den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 8,
Flurstücke Nr. 237 und 238, Kohlstraße
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 998-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke Nr. 237 und 238 – Kohlstraße, Bad MünstereifelEicherscheid vor.
Die Grundstücke liegen in keinem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Sie sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ dargestellt.
Unmittelbar angrenzend sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite weist der Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet aus. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach Aussage der
Bezirksregierung Köln nicht notwendig. Um eine Bebauung der Grundstücke zu ermöglichen, ist
jedoch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB erforderlich.
Da aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die Ausweisung von Wohnbauflächen auf
den o.g. Grundstücken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, die planerischen Schritte zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung vorzubereiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Schritte zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB vorzubereiten.