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Beschlussvorlage (Rückschnitt und Fällung von Bäumen in Bad Münstereifel, Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3663, 3164)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Beschlussvorlage (Rückschnitt und Fällung von Bäumen in Bad Münstereifel, Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3663, 3164) Beschlussvorlage (Rückschnitt und Fällung von Bäumen in Bad Münstereifel, Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3663, 3164)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 32 Nr. der Ratsdrucksache: 1008-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 28.02.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rückschnitt und Fällung von Bäumen in Bad Münstereifel, Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3663, 3164 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lanzerath/Herr Jonen __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1008-X 1. Sachverhalt: Ende November 2017 wandte sich eine Bürgerin aus der Kernstadt an den städtischen Bauhof und beklagte sich über Bäume, die ihr Grundstück erheblich beeinträchtigen würden. Es handelt sich hier um einen Baumbestand, der sich auf städtischen Liegenschaften im Bereich der Windhecke befindet. (Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3663, 3164) Bei einem Ortstermin beklagte sich die Bewohnerin des Hauses zum einen über drei hohe Wildkirschen (Höhe ca. 12m), deren Äste in den Garten ragen. Zum anderen führte sie an, dass die Aussicht in Richtung Kernstadt zunehmend durch hohe Laubbäume eingeschränkt wird. Sie äußerte die Bitte, ob man die Bäume nicht stark einkürzen könnte. Es handelt sich hier um 20 Bäume (14 Wildkirschen und 6 Rotbuchen) die im Durchschnitt eine Höhe von 12 Meter aufweisen. Um die Aussicht auf die Stadt wieder herzustellen wäre es erforderlich, den Baumbestand um mindestens 5m einzukürzen. Bei dem Ortstermin wurden an zwei Wildkirschen große Faulstellen am Stammfuß festgestellt, wodurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Da in direkter Nähe ein unbefestigter Weg verläuft, sollten diese beiden Bäume zeitnah entfernt werden. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Der grenzüberwuchernde seitliche Überhang muss durch eine Fachfirma zurückgeschnitten werden. Ein entsprechendes Angebot muss eingeholt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Zwei Wildkirschen mit Faulstellen werden zeitnah gefällt. 2. Der grenzüberwuchernde seitliche Überhang wird durch eine Fachfirma zurückgeschnitten. 3. Die Kürzung der Baumspitzen der verbleibenden 18 Bäume um jeweils rd. 5 m wird abgelehnt.