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Mitteilungsvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Mitteilungsvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW
(1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen
(2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern) Mitteilungsvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW
(1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen
(2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern) Mitteilungsvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW
(1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen
(2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1013-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 06.03.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: (1) 30.000 (10523100 531810) ( ) (2)175.573,75 (10523100 521506) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. (X) Einnahmen €: (1) 15.000 (10523100 414111) (2) 87.786,88 (10523100 414105) Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( X) ja / ( ) nein ( ) ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Jahr 2018 stehen nach langer Zeit wieder Landesmittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Die Anträge mussten bis spätestens 15. Februar 2018 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Seite 2 von Ratsdrucksache 1013-X Mit einer in Aussichtstellung der Mittel kann ca. Ende März 2018 gerechnet werden. Die offiziellen Bewilligungen erfolgen ca. im Juni. (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen Nachdem die Stadt in den vergangenen Jahren auf Grund der Haushaltssituation und fehlender Förderprogramme keine Pauschalzuweisungen an Private für denkmalpflegerische Maßnahmen ausgezahlt hat, sind für das Jahr 2018 Gelder im Haushalt im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Förderung privater denkmalpflegerischer Maßnahmen insgesamt 30.000 € an Ausgaben (10523100 531810) und 15.000 € an Einnahmen (10523100 414111) eingestellt. Pauschalzuweisungen sollen bewirken, dass Vorbehalte gegen den Denkmalschutz abgebaut und das Engagement vor Ort gestärkt wird. Private Denkmaleigentümer sollen bestärkt werden ihr Baudenkmal zu erhalten und instand zu setzen. Mit Schreiben vom 16.01.2018 an die Bezirksregierung Köln wurden Fördermittel für Pauschalzuweisungen seitens der Bürgermeisterin beantragt. Die entsprechenden Beschlüsse wie z. B. Rahmenbedingungen/Höhe der Zuwendung sowie Fördermodalitäten für die Gewährung von Pauschalzuweisung an Private werden im Stadtentwicklungsausschuss gefasst, sobald der Stadt eine Bewilligung der Fördermittel vorliegt. (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern Letztmals hat die Stadt im Jahr 2013 Fördermittel für die Instandsetzung der Stadtmauer erhalten. Für die Mauerabschnitte 19 und 22 sind Maßnahmen in Höhe von 86.051,76 € ausgeschrieben und Aufträge beschlossen. Die Umsetzung erfolgt sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen. Im Haushalt 2018 sind 200.000 € Ausgaben für Instandhaltung Stadtmauer (10523100 521506) sowie 100.000 € Einnahmen (10523100 414105) eingestellt. Für die Mauerabschnitte 1-14, Stadtinnenseite (Bereich Langenhecke Turm bis Heisterbacher Tor), gibt es eine Zustandserfassung mit Kostenschätzung aus dem Jahr 2013 mit Schadensdokumentation und Sanierungsvorschlägen. Daraus wurde die Priorität der Maßnahmen abgeleitet. Die Schäden der Mauerabschnitte 3, 4, 5 und 6 müssen daher dringend behoben werden und die Stadtmauer in diesen Bereichen wieder instand gesetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich für diese 4 Abschnitte laut aktualisierter Grobkostenschätzung auf 175.573,75 brutto incl. 13% Ingenieurleistungen. Es ist mit einem Zuschuss aus der Denkmalförderung ich Höhe von 50 %, d. h. 87.786,88 € beantragt. Der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 87.786,88 €. Seitens der Verwaltung wurde mit Datum vom 29.01.2018 ein Förderantrag für die Instandsetzung der Stadtmauer bei der Bezirksregierung gestellt. Im Falle der Bewilligung von Fördermittel werden die entsprechenden Auftragsvergaben dem Bauund Feuerwehrausschuss vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Seite 3 von Ratsdrucksache 1013-X Die entsprechenden Vorschriften aus dem Denkmalschutzgesetzt insbesondere § 35 DSchG, die Denkmalbereichssatzung, die Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung sowie die derzeit gültige Förderrichtlinie Denkmalschutz sind zu beachten. 3. Finanzielle Auswirkungen Entsprechende Gelder stehen für beide Maßnahmen Ziff. (1) und (2) wie oben beschrieben haushaltsrechtlich zur Verfügung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Bauoberleitung wird verwaltungsseitig durchgeführt. Die Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung und Baubetreuung werden, wie bisher bei den Baumaßnahmen an der Stadtmauer, von einem Ing. Büro übernommen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./.