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Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
13.03.18, 09:01
Aktualisiert
13.03.18, 09:01
Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 900 /X.L. Z.1 Datum: 12.03.2018 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Im Rahmen Förderung. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das beigefügte alternative Planungskonzept für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim (Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen. Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Begründung: Im besagten Zusammenhang wird zunächst auf die aktuelle Beschlussvorlage 900 verwiesen. Für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim wurden in der Zwischenzeit auch alternative Möglichkeiten untersucht. Demnach wäre es auch unter Berücksichtigung der freien Raumkapazitäten denkbar, zwei neue Gruppen im Bestand des Schulzentrums zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auf die beigefügte Entwurfsplanung verwiesen. Bei der in Vorlage 900 beschriebenen Variante (Aufstockung des Bestandsgebäudes) müsste das gesamte Dach in dem betreffenden Bereich geöffnet werden. Dies würde unweigerlich Störungen für den Kindergartenbetrieb mit sich bringen. Darüber hinaus ist eine witterungsunabhängige Realisierung nicht möglich. In den Räumlichkeiten des Schulzentrums könnten die Arbeiten dagegen unabhängig vom Betrieb des Kindergartens und der Witterung umgesetzt werden. Weiterhin ist diese Variante kostengünstiger als die Aufstockung des Bestandsgebäudes. Durch eine ansprechende Gestaltung der Außenflächen (Terrasse, eingezäunter Außenbereich) wäre es zudem möglich, die beiden Einheiten Bestand/Erweiterung sinnvoll miteinander zu vernetzen. Aufgrund dieser Vorteile ist vorgesehen, das beschriebene alternative Planungskonzept für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen. Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Dem bisherigen Förderantrag lagen zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 849.576,90 Euro zugrunde. 3 Nach Vorlage der Baugenehmigung und der Bewilligung sind die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Die Baumaßnahmen in Nettersheim sollen bis Sommer 2019 umgesetzt sein. Die Gewerke im Bereich Fassade (Abbrucharbeiten, Fenster, Türen, Wärmedämmverbundsystem, Holzfassade) könnten mit den laufenden Baumaßnahmen am Schulzentrum verbunden und kurzfristig in die Realisierung gebracht werden. Hierdurch wäre es zudem möglich, die Inanspruchnahme der Städtebaufördermittel (Fördersatz = 50%) zu reduzieren und durch eine Vollfinanzierung im Rahmen der Kindergartenerweiterung zu ersetzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister