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Beschlussvorlage (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
12.03.18, 11:02
Aktualisiert
12.03.18, 11:02
Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 889 /X.L. Z.1 Datum: 12.03.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung zum Bauantrag vorzunehmen. Begründung: Im Nachgang zu Vorlage Nr. 889 vom 20.02.2018 wird dargestellt, dass zwischenzeitlich mit dem Kreisbauamt Euskirchen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit ein weiteres Gespräch stattgefunden, der die Bedenken der Verwaltung zwar teilt, jedoch signalisiert, die Genehmigung für die Betriebsleiterwohnung ausnahmsweise zu erneuern ohne eine Erweiterung dieser Wohnung ins Erdgeschoss hinein zuzulassen. Da eine Betreiberwohnung nur dem Betriebsinhaber zugesprochen werden soll, werde eine Wohnfläche von derzeit 102,49 qm im Obergeschoss für den vorgesehenen Zweck als ausreichend erachtet. Wie bereits in der Vorlage Nr. 889 dargelegt, befinden sich in unmittelbarer Nähe immissionsträchtige Unternehmen (teilweise im Mehrschichtbetrieb), die durch eine Betriebsleiterwohnung in ihren Betriebsabläufen behindert werden. Zudem ist dadurch ein gesundes Wohnen für den Betriebsinhaber nicht zu gewährleisten. Der angesprochene Notdienst kann ohne weiteres auch über eine Betriebsnahe Wohnung außerhalb des Gewerbegebietes vorgenommen werden. Es wird daher vorgeschlagen, zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zunächst zu versagen. Die Verwaltung sollte das Kreisbauamt Euskirchen auffordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Erst danach sollte eine abschließende Beratung und Beschlussfassung zum Bauantrag erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister