Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1021-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für
LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 250 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Kostenstelle
Konto
V 125411
525530
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 15.08.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1021-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Sperrung der Verbindungsstraße von Kirspenich nach Kreuzweingarten für Lkw ab 3,5 t und eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Kreuzweingarten auf 50 km/h.
Die städtische Verbindungsstraße (Verlängerung des Gutenbergweges) zw. Bad MünstereifelKirspenich und Euskirchen-Kreuzweingarten weist nur eine geringe Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m
aus. Hierdurch kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen beim Begegnungsverkehr mit
größeren Lkw. Da die Straße gleichzeitig die wichtigen Landesstraßen 11 und 194 verbindet, ist
dort auch überörtlicher Lkw-Verkehr vorhanden. Vor dem Ausbau des Kreuzungsbereiches der L
11 mit der K 47 am Arloffer Bahnhof war die Verkehrsführung des Lkw-Verkehrs über die Verbindungsstraße sicherer als über den noch nicht mit Halbschranken versehenen Bahnübergang auf
der Kreuzung L 11/K 47 am Arloffer Bahnhof. Aufgrund der derzeitigen Situation im dortigen Kreuzungsbereich erscheint eine Verkehrsführung für Lkw am Bahnhof vorbei zur L 194 sicherer.
Ebenso wird die nur geringfügig längere Fahrtstrecke als zumutbar angesehen.
2. Rechtliche Würdigung
Die beantragten Maßnahmen bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese
entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und der Stadt Bad Münstereifel als Straßenbaulastträgerin (Verkehrskommission).
Hierbei muss eine rechtlich zulässige Lösung für den dortigen Busverkehr gefunden werden.
Die Umsetzung von ggf. angeordneten Maßnahmen obliegt der Stadt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Falle der Sperrung der Straße für Lkw und einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre eine Änderung der Beschilderung erforderlich.
Der Sachaufwand hierfür wird auf ca. 250 Euro geschätzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Im Falle der Zustimmung zu dem Antrag und der erforderlichen Anordnung durch das Straßenverkehrsamt kann die Beschaffung und Anbringung der erforderlichen Verkehrszeichen durch städt.
Mitarbeiter erfolgen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zu beiden Antragspunkten wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt,
den Antrag zur Prüfung und Beratung der Verkehrskommission vorzulegen. Zuvor wird die Verwaltung dort Verkehrsmessungen vornehmen, um differenziert nach PKW und LKW die Anzahl der
Fahrzeuge, die die Straße benutzen, zu ermitteln sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten festzustellen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verkehrskommission des Kreises Euskirchen
die Sperrung der Verbindungstraße von Bad Münstereifel-Kirspenich nach Euskirchen-Kreuzweingarten für Lkw-Verkehr über 3,5 t
und
die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Kreuzweingarten auf 50 km/h zu beantragen.