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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Schönau-Ortskern" für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 - Dreisbachstraße 18)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Schönau-Ortskern" für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 - Dreisbachstraße 18) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Schönau-Ortskern" für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 - Dreisbachstraße 18)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1025-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 06.03.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Schönau-Ortskern" für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 - Dreisbachstraße 18 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1025-X 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau Ortskern“ für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 – Dreisbachstraße 18 vor. Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau Ortskern“ und ist dort teilweise als Dorfgebiet und teilweise als Grünfläche festgesetzt. Rund ein Drittel der Grundstücksfläche ist mit dem denkmalgeschützten Pfarrhaus der Katholischen Kirchengemeinde St. Goar in Schönau bebaut. Das Baufenster beschränkt sich jedoch nur auf das Bestandsgebäude. Um weitere Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück zu schaffen, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten in Schönau zu begrüßen. Zudem fügt sich eine weitere Bebauung auch in die vorhandene Umgebung ein. Da aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, die planerischen Schritte zur Bebauungsplanänderung vorzubereiten. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit uns unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 – Dreisbachstraße 18 wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauleitplanerischen Schritte zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau Ortskern“ vorzubereiten.