Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:16
Aktualisiert
22.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1025-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
06.03.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Schönau-Ortskern" für das Grundstück
Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 - Dreisbachstraße 18
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1025-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau Ortskern“
für das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr. 205 – Dreisbachstraße 18 vor.
Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 33
„Schönau Ortskern“ und ist dort teilweise als Dorfgebiet und teilweise als Grünfläche festgesetzt.
Rund ein Drittel der Grundstücksfläche ist mit dem denkmalgeschützten Pfarrhaus der Katholischen Kirchengemeinde St. Goar in Schönau bebaut. Das Baufenster beschränkt sich jedoch nur
auf das Bestandsgebäude. Um weitere Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück zu schaffen, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten in Schönau zu begrüßen.
Zudem fügt sich eine weitere Bebauung auch in die vorhandene Umgebung ein. Da aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, die planerischen Schritte
zur Bebauungsplanänderung vorzubereiten.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit uns unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 3, Flurstück Nr.
205 – Dreisbachstraße 18 wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauleitplanerischen
Schritte zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau Ortskern“ vorzubereiten.