Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
12.03.18, 11:02
Aktualisiert
12.03.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 887 /X.L. Z.1
Datum: 12.03.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der
vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
c) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, werden die
im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage
2) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage
5), des land-
schaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 und 02.03.2018 (Anlage
6), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7), dem Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachen
vom 10.04.2017 (Anlage 9) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist
gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
Die Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
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Begründung:
Mit Vorlage Nr. 887 wurden die Anlagen Nr. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 zum Beschlussvorschlag b) bereits vorgelegt. Mit Datum vom 02.03.2018 wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan entsprechend Nr. 14.4 der Anlage 1 modifiziert.
Die textlichen Festsetzungen wurden im Bebauungsplanentwurf F 7 um die zeichnerische Darstellung ergänzt und rot und kursiv kenntlich gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen (Anlage 2)
mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) und der Landschaftspflegerische
Begleitplan vom 02.03.2018 (Anlage 6) sind zur Vervollständigung der zum Satzungsbeschluss erforderlichen Unterlagen dieser Vorlage beigefügt.
Es wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht und
den Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017, der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017, des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 und 02.03.2018, des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017, dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen
durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 sowie dem 1. Nachtrag
zum Lärmgutachen vom 10.04.2017 zu fassen.
Der Satzungsbeschluss vom 05.09.2017 zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen, wird hiermit aufgehoben.
gez. Pracht
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Bürgermeister