Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einwand gegen die Niederschrift der 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
21.02.2018
Erstellt
16.02.18, 13:16
Aktualisiert
16.02.18, 13:16
Beschlussvorlage (Einwand gegen die Niederschrift der 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017) Beschlussvorlage (Einwand gegen die Niederschrift der 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1023-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 21.02.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einwand gegen die Niederschrift der 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1023-X 1. Sachverhalt: Herr Bartels hat einen Einwand gegen die Niederschrift der Sitzung des 19. Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017 eingereicht. Zu TOP 6.4. – Mitgliedschaft im Netzwerk „Hochwasser- und Überflutungsschutz“, RD 968X beantragt Herr Bartels die Aufnahme seiner Anfrage an die Verwaltung, wer den Beitritt beschlossen habe, sowie die diesbezügliche Antwort der Verwaltung. Zu TOP 8.1. – Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel, RD 944-X beantragt Herr Bartels die Aufnahme seiner Anmerkung, dass aus seiner Sicht hier ein Auftrag zur Vergabe ohne Ausschussbeteiligung gesplittet wurde und die Aufforderung, solche Vorgehen zu unterlassen. Anmerkung der Verwaltung: Im vorliegenden Fall gab es zudem noch weitere Anmerkungen von Ausschussmitgliedern, die gemäß der Geschäftsordnung ebenfalls nicht in der Niederschrift aufgenommen wurden. Inhaltlich wird hierzu mit der RD 944-X/Z 1 unter TOP 6.2 Stellung genommen. 2. Rechtliche Würdigung Über den Einwand ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses zu beraten und ein Beschluss zu fassen, ob der Einwand berechtigt und somit in die Niederschrift aufzunehmen ist. Die beiden Einwände richten sich gegen Mitteilungstagesordnungspunkte. Laut § 17 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seine Ausschüsse findet eine Aussprache zu „Anfragen und Mitteilungen“ nicht statt. Dies kann lediglich unter Aufhebung der Geschäftsordnung erfolgen. Die Geschäftsordnung kann aber nur der, der sie erlassen hat, somit der Rat aufheben. Insofern gilt diese Regelung nur für die Sitzungen des Rates. In den Ausschüssen kann eine Aussprache lediglich außerhalb der Tagesordnung erfolgen. Beiträge außerhalb der Tagesordnung müssen nicht protokolliert werden. Gemäß § 21 Absatz 4 der Geschäftsordnung kann ein Stadtverordneter verlangen, dass seine Stellungnahme im wesentlichen Inhalt protokolliert wird. Das Verlangen sollte nur in den Fällen gestellt werden, in denen der Stadtverordnete ein besonderes Interesse an der wörtlichen Niederlegung seiner Aussage hat (Wortlaut der Geschäftsordnung). Ein solches Verlangen wurde von Herrn Bartels im vorliegenden Fall nicht geäußert. Somit ist der Einwand von Herrn Bartels als unbegründet zurückzuweisen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Einwand gegen die Niederschrift zur 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 05.12.2017 wird als unbegründet zurückgewiesen.