Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
21.02.2018
Erstellt
16.02.18, 13:16
Aktualisiert
16.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.02.2018
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1023-X
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
21.02.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einwand gegen die Niederschrift der 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom
5.12.2017
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1023-X
1. Sachverhalt:
Herr Bartels hat einen Einwand gegen die Niederschrift der Sitzung des 19. Bau- und Feuerwehrausschusses vom 5.12.2017 eingereicht.
Zu TOP 6.4. – Mitgliedschaft im Netzwerk „Hochwasser- und Überflutungsschutz“, RD 968X
beantragt Herr Bartels die Aufnahme seiner Anfrage an die Verwaltung, wer den Beitritt beschlossen habe, sowie die diesbezügliche Antwort der Verwaltung.
Zu TOP 8.1. – Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel, RD 944-X
beantragt Herr Bartels die Aufnahme seiner Anmerkung, dass aus seiner Sicht hier ein Auftrag zur
Vergabe ohne Ausschussbeteiligung gesplittet wurde und die Aufforderung, solche Vorgehen zu
unterlassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im vorliegenden Fall gab es zudem noch weitere Anmerkungen von Ausschussmitgliedern, die
gemäß der Geschäftsordnung ebenfalls nicht in der Niederschrift aufgenommen wurden.
Inhaltlich wird hierzu mit der RD 944-X/Z 1 unter TOP 6.2 Stellung genommen.
2. Rechtliche Würdigung
Über den Einwand ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses zu beraten und ein
Beschluss zu fassen, ob der Einwand berechtigt und somit in die Niederschrift aufzunehmen ist.
Die beiden Einwände richten sich gegen Mitteilungstagesordnungspunkte.
Laut § 17 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seine Ausschüsse findet eine Aussprache zu „Anfragen und Mitteilungen“ nicht statt. Dies kann lediglich
unter Aufhebung der Geschäftsordnung erfolgen. Die Geschäftsordnung kann aber nur der, der
sie erlassen hat, somit der Rat aufheben. Insofern gilt diese Regelung nur für die Sitzungen des
Rates. In den Ausschüssen kann eine Aussprache lediglich außerhalb der Tagesordnung erfolgen. Beiträge außerhalb der Tagesordnung müssen nicht protokolliert werden.
Gemäß § 21 Absatz 4 der Geschäftsordnung kann ein Stadtverordneter verlangen, dass seine
Stellungnahme im wesentlichen Inhalt protokolliert wird. Das Verlangen sollte nur in den Fällen
gestellt werden, in denen der Stadtverordnete ein besonderes Interesse an der wörtlichen Niederlegung seiner Aussage hat (Wortlaut der Geschäftsordnung). Ein solches Verlangen wurde von
Herrn Bartels im vorliegenden Fall nicht geäußert.
Somit ist der Einwand von Herrn Bartels als unbegründet zurückzuweisen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Einwand gegen die Niederschrift zur 19. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom
05.12.2017 wird als unbegründet zurückgewiesen.