Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
309 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:16
Aktualisiert
08.03.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 508 /X.L. Z.4
Datum: 08.03.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im
Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen
aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
…und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage
1) mit Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In Ergänzung zu Vorlage 508, Z 3, werden nachfolgend die noch bis zum Ende
der Offenlagefrist (28.02.2018) eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen
sowie entsprechende Abwägungsvorschläge und Beschlussempfehlungen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die Beschlüsse entsprechend den Empfehlungen in Spalte 4 zu fassen.
Lfd.Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
12
Bezirksregierung
Arnsberg, Schreiben
vom 08.02.2018
Es ergehen folgende Hinweise:
Die Planfläche liegt über dem auf Eisenerz
verliehenen Bergwerksfeld „Augustenberg“ im Eigentum der EBV Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Myhler Straße
83, Hückelhoven.
In den hier vorhandenen Unterlagen ist
Beschlussempfehlung
3
im Bereich der Bebauungsplanfläche kein
Bergbau aus der Vergangenheit dokumentiert.
Soweit eine entsprechende Abstimmung
nicht bereits erfolgt ist, empfehle ich,
grundsätzlich
mit
dem
o.
g.
Feldeseigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünftige bergbauliche Planungen,
zu bergbaulichen Einwirkungen aus bereits umgegangenem Bergbau, zu dort
vorliegenden
weiteren
Informationen
bezügl. bergschadensrelevanter Fragestellungen sowie zum Erfordernis von
Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen.
Die
letztgenannte
Fragestellung
ist
grundsätzlich privatrechtlich zwischen
Grundeigentümer/Vorhabneträger
und
Bergwerksunternehmer/Feldeseigentümer
zu regeln.
EBV GmbH, Hückelhoven,
Schreiben
vom 27.02.2018
13
Kreis-EnergieVersorgung,
Schreiben
14.02.2018
Abwägung der Verwaltung:
Mit der EBV GmbH, Hückelhoven, Abt.
Bergschädenabteilung, wurde Kontakt
aufgenommen. Diese hat die nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Der o. g. Geltungsbereich liegt innerhalb
dunserer Berechtsame „Augustenberg“,
einem aufrechterhaltenen Bergwerkseigentum auf den Bodenschatz Eisenerz,
dasm am 03.10.1858 erteilt wurde und
bisher nicht erloschen ist.
Aus unseren Archiven ist nicht zu entnehmen, wann und in welchem Ausmaß
dort Bergbau stattgefunden hat. Die
bergbauliche Tätigkeit ist jedoch mit Sicherheit vor vielen Jahrzehnten eingestellt worden. Aus heutiger Sicht ist mit
seitens der EBV GmbH zu vertretendem
Bergbau nicht mehr zu rechnen.
Zur Bebauungsplanung werden unsererseits keine Bedenken erhoben.
Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur
Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis nehmen.
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Kenntnis nehmen
Kall,
vom
14
IHK Aachen, Schreiben vom 16.02.2018
Keine Bedenken
15
Kreis
Euskirchen,
Schreiben
vom
23.02.2018
Straßenverkehrsamt
Keine grundsätzlichen Bedenken
15.1
Aus verkehrsrechtlicher Sicht werden
keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.
Es sollte allerdings beachtet werden, dass
der Verzicht auf einen Wendehammer am
Ende der Erschließungsstraße zu Problemen führen wird. Fährt ein „Fremder“,
der nicht Eigentümer einer Immobilie dort
4
ist, in diesen Bereich ein, so kann er nicht
wenden. Er muss entweder illegal eine
private Einfahrt nutzen oder bis zum jetzigen Wendehammer zurücksetzen. Dies
ist grundsätzlich mit Problemen (private
Einfahrt) oder Gefahren (zurücksetzen)
verbunden. Zur Sicherheit der sich in
diesem Bereich aufhaltenden Personen
(Kinder, Fußgänger bzw. Fahrradfahrer)
sollte nicht auf einen Wendehammer verzichtet werden.
Abwägung der Verwaltung:
Die Innerortsstraße „Altes Pastorat“ ist
eine Anliegerstraße und mit dem Verkehrszeichen 274.1 (Zone 30) versehen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung ist
mit dem Straßenverkehrsamt eine Regelung dahingehend zu erzielen, dass das
Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) mit
dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“
am Wendehammer aufgestellt wird. Ein
zusätzlicher Wedehammer am Ende der
Sackgasse kann damit entfallen.
Durch
verkehrsregelnde
Maßnahmen
können den Bedenken des Straßenverkehrsamtes Rechnung getragen werden.
15.2
Untere Naturschutzbehörde
Die
Bedenken
sind
durch verkehrslenkende
Maßnahmen im Rahmen
der
Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die Baufeldräumung des Bebauungsplans
L 6-A hat außerhalb der Brutzeit, zwischen dem 01.10. und 28.02. zu erfolgen.
Das nach Norden angrenzende Landschaftsschutzgebiet L 2.2-3 „Hochfläche
der
Sötenicher
Kalkmulde
östlich
Nettersheim“ ist während der Baufeldräumung und den Baumaßnahmen zu
schonen. Das Ablagern von Erden, das
Lagern von Baustoffen sowie das Befahren mit Maschinen sind nicht zulässig. Die
Grenzen des Schutzgebietes im Umfeld
des Plangebietes sind in geeigneter Weise
zu kennzeichnen.
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan L 6-A ist bei den „Hinweisen“ unter Nr. 7.0 ein Hinweis zur Baufeldräumung aufgenommen, so dass dieser Hinweis der Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis genommen werden
sollte.
Die an das Bebauungsplangebiet L 6-A
nördlich angrenzende Weidefläche befindet sich im Privateigentum und kann daher durch landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte befahren werden. Eskann
jedoch ausgeschlossen werden, dass die
künftigen Bauherren ihren Erdaushub,
sofern sie diesen nicht für ihre Gartengestaltung verwenden auf dieser Weidefläche lagern, sondern ordnungsgemäß entsorgen.
Das Lagern von Baustoffen und das Befahren mit Maschinen kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da eine Einzäunung
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Die Bedenken werden
zurück gewiesen.
5
des Weidegrundstückes zum Baugebiet
hin durch den Eigentümer vorgesehen ist.
Es wird vorgeschlagen, die Bedenken
zurück zu weisen.
Es wird vorgeschlagen, zum beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A mit
Begründung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen und ortsüblich gekannt zu machen
gez. Pracht
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Bürgermeister