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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
309 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:16
Aktualisiert
08.03.18, 12:16
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 508 /X.L. Z.4 Datum: 08.03.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: …und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In Ergänzung zu Vorlage 508, Z 3, werden nachfolgend die noch bis zum Ende der Offenlagefrist (28.02.2018) eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge und Beschlussempfehlungen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die Beschlüsse entsprechend den Empfehlungen in Spalte 4 zu fassen. Lfd.Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung 12 Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 08.02.2018 Es ergehen folgende Hinweise: Die Planfläche liegt über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Augustenberg“ im Eigentum der EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83, Hückelhoven. In den hier vorhandenen Unterlagen ist Beschlussempfehlung 3 im Bereich der Bebauungsplanfläche kein Bergbau aus der Vergangenheit dokumentiert. Soweit eine entsprechende Abstimmung nicht bereits erfolgt ist, empfehle ich, grundsätzlich mit dem o. g. Feldeseigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünftige bergbauliche Planungen, zu bergbaulichen Einwirkungen aus bereits umgegangenem Bergbau, zu dort vorliegenden weiteren Informationen bezügl. bergschadensrelevanter Fragestellungen sowie zum Erfordernis von Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen. Die letztgenannte Fragestellung ist grundsätzlich privatrechtlich zwischen Grundeigentümer/Vorhabneträger und Bergwerksunternehmer/Feldeseigentümer zu regeln. EBV GmbH, Hückelhoven, Schreiben vom 27.02.2018 13 Kreis-EnergieVersorgung, Schreiben 14.02.2018 Abwägung der Verwaltung: Mit der EBV GmbH, Hückelhoven, Abt. Bergschädenabteilung, wurde Kontakt aufgenommen. Diese hat die nachfolgende Stellungnahme abgegeben: Der o. g. Geltungsbereich liegt innerhalb dunserer Berechtsame „Augustenberg“, einem aufrechterhaltenen Bergwerkseigentum auf den Bodenschatz Eisenerz, dasm am 03.10.1858 erteilt wurde und bisher nicht erloschen ist. Aus unseren Archiven ist nicht zu entnehmen, wann und in welchem Ausmaß dort Bergbau stattgefunden hat. Die bergbauliche Tätigkeit ist jedoch mit Sicherheit vor vielen Jahrzehnten eingestellt worden. Aus heutiger Sicht ist mit seitens der EBV GmbH zu vertretendem Bergbau nicht mehr zu rechnen. Zur Bebauungsplanung werden unsererseits keine Bedenken erhoben. Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. Keine Bedenken Kenntnis nehmen Kenntnis nehmen Kall, vom 14 IHK Aachen, Schreiben vom 16.02.2018 Keine Bedenken 15 Kreis Euskirchen, Schreiben vom 23.02.2018 Straßenverkehrsamt Keine grundsätzlichen Bedenken 15.1 Aus verkehrsrechtlicher Sicht werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Es sollte allerdings beachtet werden, dass der Verzicht auf einen Wendehammer am Ende der Erschließungsstraße zu Problemen führen wird. Fährt ein „Fremder“, der nicht Eigentümer einer Immobilie dort 4 ist, in diesen Bereich ein, so kann er nicht wenden. Er muss entweder illegal eine private Einfahrt nutzen oder bis zum jetzigen Wendehammer zurücksetzen. Dies ist grundsätzlich mit Problemen (private Einfahrt) oder Gefahren (zurücksetzen) verbunden. Zur Sicherheit der sich in diesem Bereich aufhaltenden Personen (Kinder, Fußgänger bzw. Fahrradfahrer) sollte nicht auf einen Wendehammer verzichtet werden. Abwägung der Verwaltung: Die Innerortsstraße „Altes Pastorat“ ist eine Anliegerstraße und mit dem Verkehrszeichen 274.1 (Zone 30) versehen. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist mit dem Straßenverkehrsamt eine Regelung dahingehend zu erzielen, dass das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ am Wendehammer aufgestellt wird. Ein zusätzlicher Wedehammer am Ende der Sackgasse kann damit entfallen. Durch verkehrsregelnde Maßnahmen können den Bedenken des Straßenverkehrsamtes Rechnung getragen werden. 15.2 Untere Naturschutzbehörde Die Bedenken sind durch verkehrslenkende Maßnahmen im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Baufeldräumung des Bebauungsplans L 6-A hat außerhalb der Brutzeit, zwischen dem 01.10. und 28.02. zu erfolgen. Das nach Norden angrenzende Landschaftsschutzgebiet L 2.2-3 „Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde östlich Nettersheim“ ist während der Baufeldräumung und den Baumaßnahmen zu schonen. Das Ablagern von Erden, das Lagern von Baustoffen sowie das Befahren mit Maschinen sind nicht zulässig. Die Grenzen des Schutzgebietes im Umfeld des Plangebietes sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Abwägung der Verwaltung: In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan L 6-A ist bei den „Hinweisen“ unter Nr. 7.0 ein Hinweis zur Baufeldräumung aufgenommen, so dass dieser Hinweis der Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis genommen werden sollte. Die an das Bebauungsplangebiet L 6-A nördlich angrenzende Weidefläche befindet sich im Privateigentum und kann daher durch landwirtschaftliche Maschinen und Geräte befahren werden. Eskann jedoch ausgeschlossen werden, dass die künftigen Bauherren ihren Erdaushub, sofern sie diesen nicht für ihre Gartengestaltung verwenden auf dieser Weidefläche lagern, sondern ordnungsgemäß entsorgen. Das Lagern von Baustoffen und das Befahren mit Maschinen kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da eine Einzäunung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden zurück gewiesen. 5 des Weidegrundstückes zum Baugebiet hin durch den Eigentümer vorgesehen ist. Es wird vorgeschlagen, die Bedenken zurück zu weisen. Es wird vorgeschlagen, zum beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A mit Begründung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen und ortsüblich gekannt zu machen gez. Pracht ____________________ Bürgermeister