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Mitteilungsvorlage (Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel hier: UWV-Antrag vom 07.11.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
21.02.2018
Erstellt
16.02.18, 13:16
Aktualisiert
16.02.18, 13:16
Mitteilungsvorlage (Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel
hier: UWV-Antrag vom 07.11.2017) Mitteilungsvorlage (Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel
hier: UWV-Antrag vom 07.11.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.02.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-73-04 Nr. der Ratsdrucksache: 944-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 21.02.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Baumaßnahme FWGH Bad Münstereifel hier: UWV-Antrag vom 07.11.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung zu der schriftlichen Mitteilung in der Sitzung am 05.12.2017 erfolgten Redebeiträge, die die Zulässigkeit der Aufteilung der beiden Aufträge in zwei Lose in Frage stellten. Hierzu nimmt die Verwaltung unter 2. wie folgt Stellung: 2. Rechtliche Würdigung Grundsätzlich dient das Vergaberecht dazu, eine wirtschaftliche und wettbewerbsfreundliche Beschaffung zu gewährleisten. Im Rahmen der Wettbewerbsfreundlichkeit spielt der Mittelstand eine große Rolle. Im Vergaberecht wird an verschiedenen Stellen vorgeschrieben, dass die Ausschreibungen "mittelstandsfreundlich" zu gestalten sind (§ 97 Abs. 3 GWB bzw. § 97 Abs. 4 GWB. Die Seite 2 von Ratsdrucksache 944-X/Z-1 Losbildung ist ein Instrument der mittelstandsfreundlichen Gestaltung, wonach Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Urteile zur Mittelstandsklausel: ► VK Baden-Württemberg (18.02.2011, 1 VK 2/11): Es genügt nicht, dass es unter Umständen zweckmäßig für die Vergabestelle ist, Leistungen als Gesamtpaket zu vergeben und damit gewisse Synergieeffekte zu erzielen sind. ► OLG Koblenz (04.04.2012, 1 Verg 2/11): Zusatzkosten, die regelmäßig mit einer Losvergabe verbunden sind, müssen hingenommen werden. Die Vergabe nach Losen ist in § 5 VOB/A geregelt. Hierin heißt es in Absatz 2, dass Bauleistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden. Die Verwaltung hat vor der Aufteilung in zwei Lose geprüft, ob wirtschaftliche oder technische Gründe gegen eine Losaufteilung sprechen. Insofern ist die Aufteilung des Auftrages in zwei Lose rechtmäßig erfolgt. Bei beiden Losen erfolgte eine Auftragserteilung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, wie in der nichtöffentlichen Ursprungserläuterung beschrieben.