Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
166 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:16
Aktualisiert
08.03.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 886 /X.L. Z.1
Datum: 08.03.2018
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlciher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung
des Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden
die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2) mit textlicher Festsetzung (Anlage
3), Begründung (Anlage 4) und Umweltbericht (Anlage 5) mit seinen
Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 6),
des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7),
dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und
Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 8), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10)
werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird
hiermit aufgehoben.
3
Begründung:
Bereits in der Vorlage 886 / X.L. wurde darauf hingewiesen, dass die Unterlagen
(Bebauungsplan, textl. Festsetzung, Begründung sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan) erst im weiteren Verlauf der Sitzungsphase vorgelegt werden
können, da noch entsprechende Ergänzungen hinsichtlich der Ausgleichsfläche
aufzunehmen sind.
Zwischenzeitlich wurden die Ergänzungen entsprechend eingearbeitet. Die modifizierten Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister